ESRS Index

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ESRS Index

Die Inhalte des vorliegenden Nachhaltigkeitsberichts wurden auf Basis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert. Die genaue Vorgehensweise im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse kann im Abschnitt „IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ nachgelesen werden. Die Auswahl der Datenpunkte basierte grundsätzlich auf den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse. Darauf aufbauend wurde zudem fallspezifisch die Wesentlichkeit und Anwendbarkeit einzelner Datenpunkte evaluiert. Zusätzlich werden die wesentlichen unternehmensspezifischen Themen durch Konzepte, Maßnahmen und Ziele entsprechend der Struktur der ESRS offengelegt.

Zusammenfassend findet sich nachfolgend eine Übersicht aller Datenpunkte, die sich aus anderen in ESRS 2 Anlage B aufgeführten EU-Rechtsvorschriften ergeben, inkl Referenz zur jeweiligen Seitenzahl oder Information, dass der Datenpunkt als nicht wesentlich bewertet wurde.

Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B)

Angabepflicht Bezeichnung (1) SFDR-Referenz1 (2) Säule-3-Referenz2 (3) Benchmark-Verordnungs-Referenz3 (4) EU-Klimagesetz-Referenz4 Wesentlichkeit Bezeichnung mit Referenz

ESRS 2 GOV-1

Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Absatz 21 Buchstabe d

Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission5, Anhang II

wesentlich

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

ESRS 2 GOV-1

Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

wesentlich

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

ESRS 2 GOV-4

Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30

Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3

wesentlich

Erklärung zur Sorgfaltspflicht

ESRS 2 SBM-1

Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i

Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1

Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission6, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

nicht wesentlich

n.a.

ESRS 2 SBM-1

Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii

Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

nicht wesentlich

n.a.

ESRS 2 SBM-1

Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii

Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1

Delegierte Verordnung (EU) 2020/18187, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II

nicht wesentlich

n.a.

ESRS 2 SBM-1

Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II

nicht wesentlich

n.a.

ESRS E1-1

Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14

Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1

wesentlich

Übergangsplan für den Klimaschutz

ESRS E1-1

Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g

Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2

wesentlich

Übergangsplan für den Klimaschutz

ESRS E1-4

THG-Emissionsreduktionsziele, Absatz 34

Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2

Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6

wesentlich

Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

ESRS E1-5

Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), Absatz 38

Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2

wesentlich

Energieverbrauch und Energiemix

ESRS E1-5

Energieverbrauch und Energiemix, Absatz 37

Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1

wesentlich

Energieverbrauch und Energiemix

ESRS E1-5

Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, Absätze 40 bis 43

Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1

wesentlich

Energieverbrauch und Energiemix

ESRS E1-6

THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Absatz 44

Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1

Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1

wesentlich

THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

ESRS E1-6

Intensität der THG-Bruttoemissionen, Absätze 53 bis 55

Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1

Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1

wesentlich

THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

ESRS E1-7

Abbau von Treibhausgasen und CO2-Gutschriften, Absatz 56

Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1

nicht wesentlich

n.a.

ESRS E1-9

Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Absatz 66

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II

Übergangsbestimmung

n.a.

ESRS E1-9

Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischen Risiko Absatz 66 Buchstabe a

Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Absatz 66 Buchstabe c

Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko.

Übergangsbestimmung

n.a.

ESRS E1-9

Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen, Absatz 67 Buchstabe c

Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten

Übergangsbestimmung

n.a.

ESRS E1-9

Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Absatz 69

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II

Übergangsbestimmung

n.a.

ESRS E2-4

Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28

Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2

wesentlich

Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung

ESRS E3-1

Wasser- und Meeresressourcen, Absatz 9

Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2

wesentlich

Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

ESRS E3-1

Spezielle Strategie, Absatz 13

Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2

wesentlich

Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

ESRS E3-1

Nachhaltige Ozeane und Meere, Absatz 14

Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2

nicht wesentlich

n.a.

ESRS E3-4

Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, Absatz 28 Buchstabe c

Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2

wesentlich

Wasserverbrauch

ESRS E3-4

Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten, Absatz 29

Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2

wesentlich

Wasserverbrauch

ESRS 2 SBM-3 – E4

Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i

Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1

wesentlich

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

ESRS 2 SBM-3 – E4

Absatz 16 Buchstabe b

Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2

wesentlich

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

ESRS 2 SBM-3 – E4

Absatz 16 Buchstabe c

Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2

wesentlich

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

ESRS E4-2

Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Absatz 24 Buchstabe b

Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2

nicht wesentlich

n.a.

ESRS E4-2

Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere, Absatz 24 Buchstabe c

Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2

nicht wesentlich

n.a.

ESRS E4-2

Konzepte zur Bekämpfung der Entwaldung, Absatz 24 Buchstabe d

Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2

nicht wesentlich

n.a.

ESRS E5-5

Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 Buchstabe d

Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2

wesentlich

Ressourcenabflüsse

ESRS E5-5

Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz 39

Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1

wesentlich

Ressourcenabflüsse

ESRS 2 SBM-3 – S1

Risiko von Zwangsarbeit, Absatz 14 Buchstabe f

Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3

wesentlich

Arbeitskräfte des Unternehmens

ESRS 2 SBM-3 – S1

Risiko von Kinderarbeit, Absatz 14 Buchstabe g

Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3

wesentlich

Arbeitskräfte des Unternehmens

ESRS S1-1

Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 20

Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1

wesentlich

Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

ESRS S1-1

Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

wesentlich

Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

ESRS S1-1

Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Absatz 22

Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3

wesentlich

Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

ESRS S1-1

Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, Absatz 23

Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3

wesentlich

Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

ESRS S1-3

Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 Buchstabe c

Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3

wesentlich

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

ESRS S1-14

Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Absatz 88 Buchstaben b und c

Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

wesentlich

Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

ESRS S1-14

Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 Buchstabe e

Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3

Übergangsbestimmung

n.a.

ESRS S1-16

Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, Absatz 97 Buchstabe a

Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

wesentlich

Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

ESRS S1-16

Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Absatz 97 Buchstabe b

Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3

wesentlich

Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

ESRS S1-17

Fälle von Diskriminierung, Absatz 103 Buchstabe a

Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3

wesentlich

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

ESRS S1-17

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 104 Buchstabe a

Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1

wesentlich

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

ESRS 2 SBM-3 – S2

Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Absatz 11 Buchstabe b

Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3

wesentlich

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS S2-1

Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 17

Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1

wesentlich

Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

ESRS S2-1

Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Absatz 18

Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3

wesentlich

Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

ESRS S2-1

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 19

Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1

wesentlich

Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

ESRS S2-1

Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

wesentlich

Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

ESRS S2-4

Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Absatz 36

Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3

wesentlich

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

ESRS S3-1

Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Absatz 16

Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1

wesentlich

Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

ESRS S3-1

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, Absatz 17

Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1

wesentlich

Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

ESRS S3-4

Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 36

Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3

wesentlich

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

ESRS S4-1

Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen, Absatz 16

Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1

nicht wesentlich

n.a.

ESRS S4-1

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 17

Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1

nicht wesentlich

n.a.

ESRS S4-4

Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 35

Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3

nicht wesentlich

n.a.

ESRS G1-1

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Absatz 10 Buchstabe b

Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3

nicht wesentlich

n.a.

ESRS G1-1

Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblowers), Absatz 10 Buchstabe d

Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3

nicht wesentlich

n.a.

ESRS G1-4

Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Absatz 24 Buchstabe a

Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

wesentlich

Korruptions- oder Bestechungsfälle

ESRS G1-4

Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 Buchstabe b

Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3

wesentlich

Korruptions- oder Bestechungsfälle

1

Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom 9.12.2019, S. 1).


2

Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Eigenmittelverordnung) (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).


3

Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 1).


4

Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1).


5

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erläuterung in der Referenzwert-Erklärung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten, die zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, berücksichtigt werden (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 1).


6

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission vom 30. November 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 324 vom 19.12.2022, S. 1).


7

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 17).

Nachfolgend findet sich eine Liste der Angabepflichten (inkl. Referenz zur jeweiligen ESRS-Angabe), die bei der Erstellung des vorliegenden Nachhaltigkeitsberichts auf Grundlage der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse gemacht wurde:

Angabepflichten sowie Anwendungsanforderungen in themenbezogene ESRS, die zusammen mit den allgemeinen Angabepflichten des ESRS 2 gelten (ESRS 2 Anlage B)

ESRS 2 – Allgemeine Informationen

Angabepflicht Bezeichnung mit Referenz

BP-1

Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung

BP-2

Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

GOV-1

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

GOV-1 G1

Unternehmensführung

GOV-2

Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

GOV-3

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

GOV-3 E1

Klimawandel

GOV-4

Erklärung zur Sorgfaltspflicht

GOV-5

Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

SBM-1

Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessensträger:innen

SBM-2 S1

Arbeitskräfte des Unternehmens

SBM-2 S2

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungs­kette

SBM-2 S3

Betroffene Gemeinschaften

SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

SBM-3 E1

Klimawandel

SBM-3 E4

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

SBM-3 S1

Arbeitskräfte des Unternehmens

SBM-3 S2

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungs­kette

SBM-3 S3

Betroffene Gemeinschaften

IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

IRO-1 E1

Klimawandel

IRO-1 E2

Umweltverschmutzung

IRO-1 E3

Wasser und Meeresressourcen

IRO-1 E4

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

IRO-1 E5

Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

IRO-1 G1

Unternehmensführung

IRO-2

In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Umwelt

Soziales

Unternehmensführung

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