BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Da es sich um den ersten nach den ESRS erstellten Nachhaltigkeitsbericht der voestalpine handelt, ist ein Vergleich mit früheren Berichten, die anhand des Global-Reporting-Initiative-Standards (GRI) erstellt wurden, nicht möglich. Da die ESRS im ersten Jahr keine verpflichtende Angabe von Vorjahreszahlen vorsieht, werden ESRS-spezifische Vorjahreszahlen nicht berichtet.
Der Nachhaltigkeitsbericht enthält auch Angaben im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie. Diese Informationen werden im Abschnitt Umweltinformationen unter dem Kapitel „Angaben nach der Taxonomie-Verordnung“ bereitgestellt. Seit Dezember 2016 ist in Österreich das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) in Kraft, das die EU-Richtlinie 2014/95/EU (NFI-Richtlinie) zur verpflichtenden Berichterstattung nichtfinanzieller Informationen umsetzte. Die vorliegende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß § 267a UGB idF des NaDiVeG erstellt und bildet einen Teil des Konzernlageberichts. Darüber hinaus wurde die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung – in Vorbereitung auf die Berichtspflicht gemäß CSRD – freiwillig entsprechend der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Die offengelegten Informationen zur EU-Taxonomie entsprechen der Verordnung (EU) 2020/852 sowie den aktuellen delegierten Verordnungen und Materialien.
Die von der voestalpine verwendeten Zeithorizonte für die Berichterstattung entsprechen den Empfehlungen der ESRS. Für den Nachhaltigkeitsbericht gelten folgende Zeiträume:
- kurzfristig: Berichtszeitraum von einem Geschäftsjahr
- mittelfristig: Zeitraum vom Ende des kurzfristigen Horizonts bis zu fünf Jahre
- langfristig: Zeitraum von mehr als fünf Jahren
- langfristig: Zeitraum von mehr als zehn Jahren
Zusätzlich zu den von den ESRS vorgegebenen Zeiträumen wurde der langfristige Zeitraum weiter in die zwei aufgelisteten Kategorisierungen unterteilt. Der Grund dafür liegt darin, dass sektor- bzw. unternehmensspezifische Risiken und Chancen oft erst in einer weiter entfernten Zukunft als innerhalb von fünf Jahren relevant werden.
Schätzungen zur Wertschöpfungskette
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts werden zur Ableitung von Kennzahlen für die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten teilweise Schätzungen herangezogen, sofern direkte Messungen oder Primärdaten nicht verfügbar sind.
Das betrifft vor allem die Treibhausgasbilanzierung, konkret die indirekten Emissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die gemäß dem Greenhouse Gas Protocol den Scope-3-Kategorien zuzuordnen sind. Konkret handelt es sich um:
- Scope 3 – Kategorie 1:
Eingekaufte Waren und Dienstleistungen (Purchased Goods and Services) - Scope 3 – Kategorie 3:
Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten (Fuel and Energy Related Activities) - Scope 3 – Kategorie 4:
vorgelagerter Transport und Verteilung (Upstream Transportation and Distribution) - Scope 3 – Kategorie 5:
Abfallaufkommen (Waste generation) - Scope 3 – Kategorie 9:
Nachgelagerter Transport und Verteilung (Downstream Transportation and Distribution)
Zur Berechnung dieser Emissionen werden derzeit hauptsächlich externe Emissionsdatenbanken genutzt. Die Datenbanken basieren sowohl auf Marktdaten als auch auf einem Durchschnitt von Firmendaten und werden laufend aktualisiert. So werden beispielsweise die Sektordaten von Branchenverbänden wie Eurofer oder worldsteel von diesem Anbieter herangezogen, um die Datenbanken für den Eisen- und Stahlsektor regelmäßig zu überarbeiten. Die verwendeten Sekundärdaten beruhen auf durchschnittlichen Ist-Verbräuchen und bieten daher eine solide Grundlage mit hinreichender Genauigkeit für die Treibhausgasbilanzierung.
Parallel dazu steht die voestalpine in direkten Gesprächen mit Lieferant:innen, um auf Primärdaten zurückgreifen zu können. Der Fokus liegt dabei auf Produkten, die maßgeblich die indirekte Treibhausgasbilanz des Konzerns beeinflussen. Um die Genauigkeit der Schätzungen weiter zu verbessern, sollen künftig verstärkte Maßnahmen im Bereich Supplier Engagement umgesetzt werden, um den Anteil an Primärdaten zu erhöhen. Zudem werden laufend neue Emissionsdatenbanken evaluiert und bei Bedarf neue und genauere Sekundärdaten vom Systemanbieter bezogen. Gründe für eine allfällige Messunsicherheit resultieren folglich aus einer teilweise nur insuffizienten Verfügbarkeit von Primärdaten (aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette). Den Kennzahlen zugrundeliegende Annahmen, Näherungswerte und Beurteilungen resultieren primär aus der Verwendung von Markt-, Branchen- und Durchschnittsdaten.
Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
Eine gewisse Messunsicherheit besteht bei einzelnen Parametern, insbesondere bei den großvolumigen Mengenmessungen im Bereich Wasser und Abwasser sowie bei den geschätzten Kosten künftiger Umweltauflagen.
Informationen zu Messunsicherheiten und Annahmen sind in den jeweiligen themenspezifischen Abschnitten zu finden.
Aufnahme von Informationen mittels Verweis
Nachstehend wird eine Liste der Angabepflichten der ESRS angegeben, die mittels Verweis in die Berichterstattung aufgenommen wurden:
Kapitel |
|
Datenpunkt |
|
Referenzdokument |
|
Kapitel im Referenzdokument |
|
|
|
|
|
|
|
GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
|
ESRS 2-GOV-1 21c |
|
Konsolidierter Corporate Governance Bericht 2024/25 |
|
Zusammensetzung des Vorstandes/ |
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
|
ESRS 2-GOV-3 29 |
|
Vergütungsbericht für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder GJ 2024/25 |
|
Vorstandsvergütung |