D.8. Ertragsteuern

D.8. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern beinhalten die gezahlten und geschuldeten Ertragsteuern sowie die latenten Steuern (+Steueraufwand/–Steuerertrag).

Ertragsteuern

 

 

2023/24

 

2024/25

 

 

 

 

 

Ertragsteuern

 

118,2

 

56,1

Tatsächlicher Steueraufwand

 

131,9

 

102,3

Steueranpassungen aus Vorjahren

 

–13,7

 

–46,2

 

 

 

 

 

Latente Steuern

 

49,6

 

35,8

Entstehung/Umkehrung temporärer Differenzen

 

50,2

 

72,0

Steueranpassungen aus Vorjahren

 

17,9

 

–27,6

Auswirkungen Steuersatzänderungen

 

0,1

 

0,5

Berücksichtigung steuerlicher Verluste früherer Perioden

 

–18,6

 

–9,1

 

 

 

 

 

 

 

167,8

 

91,9

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Die folgende Überleitung zeigt die Differenz zwischen dem österreichischen Körperschaftsteuersatz von 23,0 % (2023/24: 23,75 %) und dem effektiven Konzernsteuersatz:

Überleitungsrechnung

 

 

2023/24

 

2024/25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis vor Steuern

 

 

 

383,4

 

 

 

270,5

Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (–) auf Basis des österreichischen Körperschaftsteuersatzes

 

23,75 %

 

91,1

 

23,0 %

 

62,2

Differenz zu ausländischen Steuersätzen

 

–3,1 %

 

–11,9

 

–6,7 %

 

–18,2

Steuerfreie Erträge

 

–3,8 %

 

–14,6

 

–5,1 %

 

–13,8

Steuerfreie Erträge von Beteiligungen

 

–1,3 %

 

–5,0

 

–0,6 %

 

–1,5

Auswirkungen von Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen und Nutzung bisher nicht berücksichtigter Verlustvorträge bzw. Nichtansatz von Verlustvorträgen

 

3,4 %

 

12,9

 

27,4 %

 

74,0

Auswirkungen von Nichtansatz und nachträglichem Ansatz bei abzugsfähigen temporären Differenzen

 

12,7 %

 

48,7

 

5,8 %

 

15,8

Steuern aus Vorperioden

 

1,1 %

 

4,2

 

–27,3 %

 

–73,8

Nicht steuerwirksame Wertminderung

 

13,9 %

 

53,4

 

9,9 %

 

26,7

Nicht abzugsfähige Aufwendungen und sonstige Differenzen

 

–2,8 %

 

–11,0

 

7,6 %

 

20,5

Effektiver Konzernsteuersatz (%)/
-steueraufwand (+)/-steuerertrag (–)

 

43,9 %

 

167,8

 

34,0 %

 

91,9

 

Mio. EUR

Aufgrund der ökosozialen Steuerreform vom 14. Februar 2022 ist in Österreich mit Wirkung vom 1. Jänner 2024 ein Körperschaftsteuersatz in Höhe von 23,0 % anzuwenden (2023/24: 23,75 %).

Die Steuern aus Vorperioden beinhalten unter anderem Effekte aus zeitlich differenziert erfassten Betriebsprüfungsfestellungen sowie nachträglich geltend gemachte Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen. Weiters wurden aufgrund der Reduktion der Unsicherheiten zur Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen des Sachverhalts „ergebnisverbessernde Fehlbuchungen“ Steuerrückerstattungsansprüche ergebniswirksam erfasst.

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