Anzahl und wesentliche Inhalte der Aufsichtsrats- und Ausschuss­sitzungen im Geschäfts­jahr 2024/25

Anzahl und wesentliche Inhalte der Aufsichtsrats- und Ausschuss­sitzungen im Geschäfts­jahr 2024/25

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024/25 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von acht Plenarsitzungen, drei Sitzungen des Prüfungsausschusses, sechs Sitzungen des Präsidialausschusses und einer Sitzung des Vergütungsausschusses wahrgenommen.

In den Plenar- und Prüfungsausschusssitzungen hat der Vorstand über die Lage der Gesellschaft sowie die operative Entwicklung der voestalpine AG und ihrer Divisionen einschließlich der finanziellen Gebarung schriftlich und mündlich umfassend Auskunft erteilt.

In seinen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024/25 neben diesen laufenden Berichten insbesondere mit der Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, der Vorbereitung der Neuwahl des Aufsichtsrates anlässlich der Hauptversammlung 2024, dem Verkauf der Buderus Edelstahl GmbH (Wetzlar, Deutschland), der Neuordnung der Automotive-Komponentenfertigung in Deutschland und dem Review der Strategie 2030+, einschließlich der Transformation der Metallurgie bis zum Abschluss der Dekarbonisierung sowie dem Ausbau der Kreislaufwirtschaft auf Basis nachhaltiger – insbesondere schrottbasierter – Recyclingmodelle. Nicht zuletzt waren die Sitzungen des Aufsichtsrates in hohem Maße auch geprägt durch die Berichterstattung des Vorstandes über den jeweiligen Umsetzungsstand der Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Stahlerzeugung („greentec steel“) an den Standorten Linz, Österreich, und Donawitz, Österreich.

Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich in erster Linie mit der Vorbereitung und Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses der voestalpine AG, der Frage der Unabhängigkeit der Abschlussprüferin sowie mit Themen – aber auch der Weiterentwicklung – des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Internen Revision. Gegenstand seiner drei Sitzungen im Geschäftsjahr 2024/25 war auch eine intensive Auseinandersetzung mit der Aufarbeitung von bei einer deutschen Konzerngesellschaft der Metal Forming Division bewusst durchgeführten, ergebnisverbessernden Fehlbuchungen, die im Februar 2024 festgestellt wurden (für weitere Details zu diesen Fehlbuchungen siehe nichtfinanzielle Erklärung/Nachhaltigkeitsbericht 2024/25 Kapitel G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle).

Der Prüfungsausschuss hat sich zudem mit den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, der sogenanntenCorporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), und mit der Vorbereitung und Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der voestalpine AG auseinandergesetzt. Ausgelöst durch diese erweiterten Berichterstattungsvorschriften befassten sich die Mitglieder des Aufsichtsrates in einer gesonderten Sitzung mit den ihnen aus der Umsetzung der CSRD erwachsenden Pflichten. Gegenstand dieser Sitzung war auch die konkrete Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im voestalpine-Konzern.

Der Präsidialausschuss befasste sich neben Vertragsangelegenheiten der Mitglieder des Vorstandes insbesondere mit dem die Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrates betreffenden Vorschlag zur Vorlage an den Aufsichtsrat und in weiterer Folge an die Hauptversammlung 2024 sowie in seiner Funktion als Nominierungsausschuss mit dem Beschlussvorschlag zur Neuwahl des Aufsichtsrates ebenfalls anlässlich der Hauptversammlung 2024.

Der Vergütungsausschuss erarbeitete einen die Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstandes betreffenden Vorschlag zur Vorlage an den Aufsichtsrat und in weiterer Folge an die Hauptversammlung der voestalpine AG am 3. Juli 2024.

Vertreterinnen der Abschlussprüferin, die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, haben an allen drei Prüfungsausschusssitzungen im Geschäftsjahr 2024/25 teilgenommen und standen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.

In der Sitzung am 18. März 2025 führte der Aufsichtsrat zudem die gemäß Regel 36 des Corporate Governance Kodex vorgesehene Selbstevaluierung durch und behandelte ohne Beisein des Vorstandes anhand einer Frageliste die generelle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Qualität und Umfang der dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie organisatorische Fragen.

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