D.28. Aufwendungen für die Konzernab­schlussprüferin

D.28. Aufwendungen für die Konzernab­schlussprüferin

Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Konzernabschlussprüferin gliedern sich wie folgt:

Aufwendungen für die Konzernabschlussprüferin

 

 

2023/24

 

2024/25

 

 

 

 

 

Aufwendungen für die Prüfung des Konzernabschlusses, des Einzelabschlusses und der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der voestalpine AG

 

0,30

 

0,54

Aufwendungen für die Prüfung der Tochterunternehmen der voestalpine AG

 

1,07

 

1,16

Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen

 

0,14

 

0,17

Aufwendungen für Steuerberatungsleistungen

 

0,00

 

0,00

Aufwendungen für sonstige Leistungen

 

0,02

 

0,15

 

 

1,53

 

2,02

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Der Anstieg der Aufwendungen für die Prüfung des Konzernabschlusses, des Einzelabschlusses und der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der voestalpine AG ist im Wesentlichen auf die erstmalige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zurückzuführen.

Worüber möchten Sie mehr erfahren?

Ergebnisse