GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die voestalpine hat Verfahren zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht implementiert, um wesentliche tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dieser kontinuierliche Prozess erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette, einschließlich der eigenen Geschäftstätigkeiten sowie vor- und nachgelagerter Beziehungen mit verschiedensten Stakeholder:innen-Gruppen.
Das Verfahren zur Sorgfaltspflicht umfasst mehrere aufeinander aufbauende Schritte:
1. Ermittlung und Bewertung wesentlicher negativer Auswirkungen
- Die Wesentlichkeitsanalyse dient als zentrales Instrument zur Identifikation und Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf Umwelt und Menschen.
- Die Analyse erstreckt sich über alle Geschäftsbereiche und Wertschöpfungsstufen und basiert auf den Kriterien „Schweregrad der Auswirkungen“ und „Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens“, wie in internationalen Leitlinien (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen) vorgesehen.
- Die gewonnenen Erkenntnisse werden priorisiert und bilden die Grundlage für die Entwicklung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
2. Integration in die Unternehmensstrategie und operative Prozesse
- Die identifizierten wesentlichen negativen Auswirkungen werden in die strategischen Planungsprozesse der voestalpine einbezogen.
- Sie fließen außerdem in die Unternehmensführung, Governance-Mechanismen sowie in das interne Risikomanagement ein.
- Bei Entscheidungen über Investitionen, die Entwicklung von Geschäftsmodellen und zu operativen Prozessen berücksichtigt die voestalpine diese Erkenntnisse mit dem Ziel, negative Auswirkungen bestmöglich zu vermeiden oder zu minimieren.
3. Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Entwicklung und Implementierung spezifischer Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Behebung negativer Auswirkungen.
- Durchführung gezielter Schulungsprogramme für Mitarbeiter:innen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.
- Regelmäßige Bewertungen von Lieferant:innen, insbesondere im Hinblick auf Arbeits- und Umweltstandards.
- Förderung nachhaltiger Beschaffungspraktiken und Initiativen zur Reduktion von CO2-Emissionen in Produktionsprozessen.
4. Überwachung und Berichterstattung
- Regelmäßige Überprüfung der Fortschritte und Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen.
- Dokumentation der Entwicklungen und Herausforderungen in den Nachhaltigkeitsberichten der voestalpine, einschließlich quantitativer und qualitativer Kennzahlen zur Erfolgsmessung.
- Transparente Kommunikation über die Praktiken und Ergebnisse der Sorgfaltspflicht, unter anderem durch Berichte, Pressemitteilungen und Veröffentlichungen auf der Unternehmenswebsite.
Die voestalpine verfolgt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, um ihre Sorgfaltspflicht weiter zu optimieren. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie ein, um negativen Auswirkungen und Risiken bestmöglich entgegenzuwirken und langfristig verantwortungsvolle Geschäftspraktiken sicherzustellen. Fortschritte und Herausforderungen bei der Erfüllung unserer Sorgfaltspflicht werden regelmäßig überwacht.
GOV-4: Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht, wie die voestalpine die Kernelemente der Sorgfaltspflicht für Mensch und Umwelt anwendet und wo sie in diesem Nachhaltigkeitsbericht dargestellt wird.
Kernelemente der Sorgfaltspflicht |
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Kapitel im Nachhaltigkeitsbericht |
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a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell |
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ESRS 2 GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen |
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ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
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ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
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ESRS SBM-3 – E1 Klimawandel |
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ESRS SBM-3 – E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
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ESRS 2 SBM-3 – S1 Arbeitskräfte des Unternehmens |
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ESRS 2 SBM-3 – S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
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ESRS 2 SBM-3 – S3 Betroffene Gemeinschaften |
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b) Einbindung betroffener Interessenträger:innen in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht |
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ESRS 2 GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen |
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ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen |
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ESRS 2 SBM-2 – S1 Arbeitskräfte des Unternehmens |
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ESRS 2 SBM-2 – S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
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ESRS 2 SBM-2 – S3 Betroffene Gemeinschaften |
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ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
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ESRS 2 MDR-P – Konzepte und Verfahren zur Einbindung von Stakeholder:innen in die Sorgfaltspflichtprozesse |
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In jedem themenspezifischen Kapitel (E1, E2, E3, E4, E5, S1, S2, S3, G1, F&E, Steuern): Einbeziehung von Stakeholder:innen |
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c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen |
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ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
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ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen |
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ESRS SBM-3 – E1 Klimawandel |
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ESRS SBM-3 – E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
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ESRS 2 SBM-3 – S1 Arbeitskräfte des Unternehmens |
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d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen |
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ESRS 2 MDR-A – Maßnahmen |
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In jedem themenspezifischen Kapitel (E1, E2, E3, E4, E5, S1, S2, S3, G1, F&E, Steuern): Maßnahmen, einschließlich der Übergangspläne, mit denen die Auswirkungen adressiert werden. |
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e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation |
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ESRS 2 MDR-M – Kennzahlen |
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ESRS 2 MDR-T – Ziele |
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In jedem themenspezifischen Kapitel (E1, E2, E3, E4, E5, S1, S2, S3, G1, F&E, Steuern): Kennzahlen und Ziele |