ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöp­fungs­kette

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ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöp­fungs­kette

Die voestalpine bezieht weltweit unterschiedlichste Materialien, Produkte und Dienstleistungen von zahlreichen Lieferant:innen. Ihre Erzeugnisse – meist Halbfertigerzeugnisse – liefert sie an Unternehmen aus verschiedenen Branchen und Ländern. Die Analyse und die Steuerung indirekter Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette konzentrieren sich derzeit vor allem noch auf den vorgelagerten Bereich, im Konkreten auf die Lieferkette.

Die Einkaufsgrundsätze orientieren sich an der Konzernstrategie 2030+ und der Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel ist es, (potenzielle) negative Auswirkungen in der Lieferkette und damit verbundene Risiken für das Unternehmen zu minimieren.

Im Lieferkettenmanagement erfasst die voestalpine soziale und ökologische Auswirkungen, die mit den Aktivitäten von Lieferant:innen verbunden sind – darunter potenzielle Beeinträchtigungen ihrer Arbeitskräfte. Das Unternehmen verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der branchenspezifische und länderspezifische Risiken berücksichtigt. Im Rahmen der Vorbereitung auf Anforderungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll der bestehende Due-Diligence-Prozess kontinuierlich ausgeweitet und ein konzernweites Management der Sorgfaltspflicht umgesetzt werden. Verletzungen von Arbeits- oder Menschenrechten – etwa durch Kinder- oder Zwangsarbeit – können finanzielle Risiken und Reputationsverluste nach sich ziehen. Diese Risiken haben zugenommen: einerseits durch strengere gesetzliche Vorgaben wie das LkSG oder die geplante EU-Richtlinie CSDDD, andererseits durch gestiegene Anforderungen von Stakeholder:innen an Transparenz und Verantwortung.

Bei Verstößen drohen Sanktionen, Reputationsverluste und daraus resultierend der Verlust von Kund:innen. Dieses Risiko wurde im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft (siehe ESRS 2, Angabe IRO-1). Eine Übersicht über alle wesentlichen IROs findet sich in der Angabe SBM-3 im Kapitel ESRS 2. Die nachfolgende Tabelle enthält spezifische Angaben zu SBM-3:

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – IRO

Thema/Unter-/
(Unter-)thema

 

 

 

Auswirkung, Risiko, Chance (IRO)

 

Beschreibung

 

Auswirkung auf Strategie & Geschäftsmodell

 

Wert­schöpfungs­kette

 

Zeit­horizont

 

Betroffene Stakeholder:innen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitnehmer:innen-Rechte und ‑Bedingungen in der Wertschöpfungskette

 

ǃ

 

Finanzielle Ansprüche und Reputationsverluste wegen potenzieller Ausbeutung von Arbeitskräften in der Lieferkette (direkte Zahlungen, insbesondere aus CSDDD; indirekte Verluste durch schlechtere Nachhaltigkeitsbewertungen)

 

Potenzielle Arbeitsausbeutung innerhalb der globalen Lieferkette der voestalpine birgt das Risiko finanzieller Ansprüche, wie Sanktionen (z. B. über CSDDD), und kann zu Reputationsverlusten führen.

 

Aufbau resilienter und nachhaltiger Lieferketten

Verstärkte Risikosteuerung

Strategische Auswahl von Partnerschaften

 

▶▷▷

 

〇⬤⬤⬤

 

  • Arbeitskräfte in der Lieferkette, lokale Gemeinschaften
  • Lieferant:innen
  • Gesetzgeber:innen
  • Lokale, nationale und internationale Behörden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Legende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tatsächlich positive Auswirkung

 

▶▷▷

 

vorgelagert

 

⬤〇〇〇

 

< 1 Jahr

 

 

 

 

 

tatsächlich negative Auswirkung

 

▷▶▷

 

eigener Betrieb

 

〇⬤〇〇

 

1–5 Jahre

 

 

 

 

 

potenziell positive Auswirkung

 

▷▷▶

 

nachgelagert

 

〇〇⬤〇

 

5–10 Jahre

 

 

 

 

 

potenziell negative Auswirkung

 

 

 

 

 

〇〇〇⬤

 

10+ Jahre

 

 

 

 

 

Chance

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ǃ

 

Risiko

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

S2-1 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT ARBEITSKRÄFTEN IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE

Die voestalpine verpflichtet sich zur Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für die eigenen Gesellschaften, sondern auch für Geschäftspartner:innen. Die Anforderungen an sie sind im verbindlichen Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen festgelegt, der zusammen mit dem Due Diligence User Manual, der Human Rights Policy, der Einkaufsrichtlinie des Konzerns, den „Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB)“ sowie der Roadmap nachhaltige Lieferkette die Grundlage für eine verantwortungsbewusste Zusammenarbeit und die Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette bildet.

Diese Richtlinien der voestalpine zur Reduzierung von (potenziellen) negativen Auswirkungen in der Lieferkette berücksichtigen sowohl rechtliche Vorgaben als auch internationale Rahmenwerke wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Prinzipien des UN Global Compact, die Internationale Menschenrechtscharta und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption.

Nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten international anerkannten Rahmenwerke für die Umsetzung der menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht, mit denen die genannten Konzepte im Einklang stehen.

Überblick über international anerkannte Rahmenwerke für die menschenrechtliche Sorfaltspflicht

Organisation

 

Leitlinie

 

Details

 

 

 

 

 

United Nations (UN)

 

UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs)

 

  • Grundlegender Rahmen für Unternehmensverantwortung und Menschenrechte
  • Leitfaden für Unternehmen, Regierungen und die Zivilgesellschaft bei ihren Bemühungen zur Vermeidung und Bewältigung des Risikos negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte

International Labor Organization (ILO)

 

Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work

 

  • Zuständige Stelle für die Festlegung und Einhaltung internationaler Arbeitsnormen und die Förderung der Grundrechte am Arbeitsplatz

Organization for Economic Co-operation and Development (OECD)

 

OECD Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct

 

  • Bietet praktische Anleitung in Schlüsselbereichen wie Klimawandel, Biodiversität, Technologie, Unternehmensintegrität und Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
  • Verweist auf andere internationale Standards sowie auf internationale Verpflichtungen und Regelwerke (z. B. Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und das Pariser Abkommen)
  • Repräsentiert ein gemeinsames Verständnis von Regierungen und Stakeholder:innen in Bezug auf die Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln

Im Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen und den Allgemeinen Einkaufsbedingungen der voestalpine (AEB), die für alle Lieferant:innen gelten, sind zahlreiche Kriterien verankert, die eine nachhaltige Beschaffung fördern und insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte sicherstellen sollen. Etwaige Abweichung bzw. Nicht-Einhaltungen in Bezug auf die international anerkannten Rahmenwerke, wie beispielsweise die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte oder der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, können über das etablierte Beschwerdeverfahren gemeldet werden.

Aufgrund gestiegener rechtlicher Anforderungen und der damit verbundenen Berichtspflichten hat die voestalpine mit 2024 ihren Ansatz zur Nachweispflicht der Einhaltung von Menschrechten und Umweltstandards für alle Einkaufsaktivitäten vereinheitlicht und in ihrer Einkaufsrichtlinie entsprechende Vorgaben festgeschrieben. Die Überwachung der Einhaltung der oben angeführten internationalen Rahmenwerke erfolgt somit auch auf Basis der Einkaufsrichtlinie des Konzerns.

Die aktuell gültige Fassung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen wurde Ende des Geschäftsjahres 2022/23 vom Vorstand der voestalpine AG verabschiedet. Dieser Kodex definiert die Grundsätze und Anforderungen der voestalpine und soll sicherstellen, dass die Geschäftspraktiken der Geschäftspartner:innen mit den Werten des Unternehmens sowie den geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen. Die Vorgaben des Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen beruhen auf der Human Rights Policy und dem allgemeinen Verhaltenskodex der voestalpine und behandelt folgende Themen, wobei die Belange der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette insbesondere im Abschnitt „Gesellschaftliche Verantwortung“ geregelt sind.

  • Compliance und verantwortungsvolle Unternehmensführung
    • Einhaltung der Gesetze
    • Verbot von aktiver und passiver Korruption
    • Verbot der Gewährung von Vorteilen (z. B. Geschenke) für Mitarbeiter:innen
    • Geldwäsche
    • Fairer Wettbewerb
    • Schutz von Informationen, geistigem Eigentum und Daten
    • Handelskontrollen und Sanktionen
  • Gesellschaftliche Verantwortung
    • Achtung der Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
    • Verbot von Kinderarbeit
    • Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit, Menschenhandel und moderner Sklaverei
    • Kollektivverhandlungen und Recht auf Vereinigungsfreiheit
    • Vielfalt, Chancengleichheit und Verbot von Diskriminierung
    • Vergütung und Arbeitszeit
    • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
    • Schulung von Sicherheitspersonal
    • Lokale Gemeinschaften und indigene Völker
  • Umwelt & Klimaschutz
    • CO2-Fußabdruck
  • Lieferkettenmanagement
    • Roh- und Ausgangsmineralien
  • Meldung von Fehlverhalten
  • Kooperation und Mitwirkung

Die Geschäftspartner:innen sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen und direkten Lieferant:innen davon in Kenntnis zu setzen, dass sie Fehlverhalten und Verstöße gegen die Vorgaben des Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen auch über das Hinweisgeber:innen-System der voestalpine melden können.

Das Due Diligence User Manual regelt als konzernweit gültige Richtlinie das sorgfaltspflichtige Verfahren im Lieferkettenmanagement und Maßnahmen für die Auftragsvergabe im Einkauf. Das Lieferkettenmanagement der voestalpine folgt einem risikobasierten Ansatz. Die Identifikation, Bewertung und Priorisierung von Risiken erfolgt in Anlehnung an die OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles, unternehmerisches Handeln. Dieser Ansatz stellt sicher, dass Ressourcen gezielt eingesetzt und die wichtigsten und dringlichsten Themen zuerst behandelt werden. In der Praxis erfolgt die Umsetzung dieses risikobasierten Ansatzes in einem dreistufigen Prozess (siehe nachfolgende Abbildung). Im ersten Schritt, der Lieferant:innen-Priorisierung, wird eine etwaige Risikobehaftung von Lieferant:innen aufgrund von länder- und warengruppenspezifischen Risiken ermittelt. Diese Analyse und Klassifizierung muss jedes Jahr für alle aktiven Lieferant:innen durchgeführt werden, also auch für jene, die in dem betreffenden Jahr als neuer Lieferantenstamm aufgenommen wurden. Im zweiten Schritt werden für alle Lieferant:innen, für die zuvor ein hohes oder mittleres Risiko ermittelt wurde, Maßnahmen zur Leistungsüberprüfung durchgeführt, um ihre individuelle Nachhaltigkeitsleistung zu verstehen und die tatsächlichen Risiken zu konkretisieren. Der dritte Schritt zielt darauf ab, die Lieferant:innen kontinuierlich weiterzuentwickeln, um ihre Nachhaltigkeitsleistung und ihr Verantwortungsbewusstsein in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt zu verbessern und letztlich Risiken zu vermeiden und zu mindern. Auch hier wird bedarfsorientiert gehandelt.

Risikobasierter Ansatz für nachhaltiges Lieferant:innen-Management

Risikobasierter Ansatz für nachhaltiges Lieferant:innen-Management (Grafik)

Die Analyse der warengruppenspezifischen Risiken konzentriert sich auf jene Warengruppen, die von der voestalpine regelmäßig beschafft werden und mit denen potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken verbunden sind. Als Nachhaltigkeitsrisiken gelten hier mögliche Verletzungen von Gesetzen und Richtlinien im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz (siehe nachfolgende Tabelle). Dazu zählt auch das Risiko möglicher Verletzungen von Menschen- und Arbeitsrechten, von dem die Arbeitskräfte in der Lieferkette betroffen sein können. Diese Menschenrechtsrisiken stehen im Mittelpunkt der Analyse und sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

Relevante Themen zur Risikobewertung

Relevante Risiken im Bereich der Menschenrechte

 

Menschenrechtsrisiken, die sich aus den Merkmalen der Branche, ihrer Tätigkeiten, Produkte und Herstellungsprozesse ergeben, einschließlich

  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit
  • Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes
  • Missachtung der Vereinigungsfreiheit
  • ungleiche Behandlung von Beschäftigten
  • Nichtzahlung eines angemessenen, existenzsichernden Lohns
  • Einsatz von Sicherheitskräften vor Ort, wenn das Folterverbot oder die Vereinigungsfreiheit verletzt oder Leib und Leben geschädigt werden
  • Beeinträchtigung der Lebensgrundlagen von Menschen durch Bodenkontamination, Wasser- und Luftverschmutzung, Emissionen, übermäßigen Wasserverbrauch sowie unrechtmäßige Vertreibungen und Landkonfiszierungen, z. B. durch die Errichtung neuer Produktionsstätten

Relevante Umweltrisiken

 

Zu relevanten Umweltrisiken gehören:

  • Verwendung von Quecksilber und Behandlung von Quecksilberabfällen
  • Herstellung und Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs)
  • nicht umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von POP-haltigen Abfällen
  • Ausfuhr und Einfuhr von gefährlichen Stoffen
  • weitere Risiken, die u. a. aufgrund regulatorischer Anforderungen (z. B. EU-Lieferkettenrichtlinie) zu berücksichtigen sind, z. B. CO2-Emissionen

Die länderspezifische Risikobewertung erfolgt über öffentliche Indizes, die die Bereiche Governance und Nachhaltigkeit abdecken. Die voestalpine bedient sich dabei zweier weit verbreiteter Quellen: der „Worldwide Governance Indicators“ (Quelle: Weltbank) sowie des „CSR Risk Check“ (Quelle: MVO Nederland). Insgesamt werden damit 213 Länder und Gebiete erfasst. Die Kombination der beiden Indizes führt zu einer Gesamtrisikobewertung pro Land bzw. Gebiet. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Ergebnis dieser Risikoanalyse im Geschäftsjahr 2024/25. Datengrundlage waren alle aktiven Lieferant:innen des Geschäftsjahres. Interne Wertschöpfungsaufträge wurden nicht berücksichtigt.

Ergebnis der Risikoanalyse 2024/25

Risikobehaftete Lieferant:innen

 

Anteil an der Gesamtzahl der Lieferant:innen (%)

 

 

 

Lieferant:innen aus potenziell risikobehafteten Warengruppen

 

19,0

Lieferant:innen aus potenziell risikobehafteten Ländern

 

13,0

Lieferant:innen aus potenziell risikobehafteten Warengruppen in potenziell risikobehafteten Ländern

 

3,0

Auf Basis der initialen Risikobewertung fordert die voestalpine von risikobehafteten Geschäftspartner:innen gezielt ergänzende Nachweise an, inwieweit sie die Vorgaben des Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen erfüllen. Dies geschieht mittels eines Fragebogens zur Selbstbewertung (Supplier Assessment Questionnaire, SAQ).

Dabei werden Aufgaben, Zuständigkeiten, Strategien, Managementsysteme und Leistungsindikatoren (KPIs) in Bezug auf die Inhalte des Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innenabgefragt und von der voestalpine überprüft. Bei Bedarf unterstützt die voestalpine die Geschäftspartner:innen bei der Umsetzung der Anforderungen. Wo notwendig, werden Schulungsmaßnahmen für Lieferant:innen oder Vor-Ort-Besuche durchgeführt, um das Verständnis zu fördern und die Umsetzung wirksamer Verbesserungsmaßnahmen sicherzustellen. Das setzt die Kooperation und Mitwirkung der Geschäftspartner:innen voraus. Bei Verstößen oder mangelnder Kooperationsbereitschaft behält sich die voestalpine vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die in letzter Konsequenz bis zur Aussetzung oder Beendigung der Lieferbeziehung führen können.

Die Kommunikation mit den Lieferant:innen zur Erhebung der Antworten, Auswertung der Fragebögen sowie Erstellung von Maßnahmenplänen erfolgt kollaborativ über ein benutzerfreundliches IT-System.

Konzeptübersicht

Adressierte IRO

 

Konzept

 

Kerninhalte

 

Umfang des Konzepts

 

Verantwortlichkeit & Monitoring

 

Sonstige Anmerkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Ansprüche und Reputationsverluste wegen potenzieller Ausbeutung von Arbeitskräften in der Lieferkette (direkte Zahlungen, insbesondere aus CSDDD; indirekte Verluste durch schlechtere Nachhaltigkeits­bewertungen)

 

Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen

 

Verpflichtung zur Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Berücksichtigung der UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs), Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work und OECD Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct

 

Vorgelagerte Wert­schöpfungskette

Teilweise nachgelagerte Wert­schöpfungskette (exkl. Nutzung durch Kund:innen, Selbst­abholer:innen)

 

Verantwortlichkeit: Vorstand/Geschäftsführung


Monitoring Compliance-Regelwerk: Compliance Organisation

 

  • Ergebnis zahlreicher Gespräche und Diskussionen auf Vorstands-, Geschäftsführungs- sowie Bereichsleitungsebene im voestalpine-Konzern
  • Verhaltenskodex sowie Menschenrechtscharta, UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, Grundsätze des UN Global Compact und Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO)
  • Verfügbar in mehreren Sprachen im Intranet und auf der Website

 

Due Diligence User Manual

 

Konzernweite Richtlinie zur Beschreibung der Sorgfaltsprozesse im Lieferant:innen-Management (Lieferant:innen-Onboarding, Supplier Assessment Questionnaire (SAQ), Lieferant:innen-Beurteilung und Vor-Ort-Besuche)

 

Vorgelagerte Wert­schöpfungskette

Teilweise nachgelagerte Wert­schöpfungskette (exkl. Nutzung durch Kund:innen, Selbst­abholer:innen)

 

Procurement Board

 

  • Stakeholder:innen-Analyse im Konzept berücksichtigt
  • Interne Kommunikation an alle Nutzer:innen

 

Human Rights Policy

 

Bekenntnis zur uneingeschränkten Wahrung der Menschenrechte durch Verpflichtung zur Internationalen Menschenrechtscharta, den UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechten, den Kernarbeitsnormen der ILO und dem UN Global Compact

Engagement für Recht auf Kollektivverhandlungen und Vereinigungsfreiheit, Einhaltung gesetzlicher Arbeitsregelungen, Abschaffung von Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit sowie Menschenhandel und moderner Sklaverei, Beseitigung von Diskriminierung und weitere Menschenrechtsthemen

 

Eigener Betrieb (alle Gesellschaften, an denen die voestalpine AG direkt oder indirekt mit zumindest 50 % beteiligt ist oder bei denen sie auf andere Art eine Kontrolle ausübt)

Alle Produktions­gesellschaften

Arbeitskräfte des Unternehmens (Mitarbeiter:innen und Fremd­arbeitskräfte)

Vorgelagerte Wert­schöpfungskette (Geschäfts­partner:innen in der vorgelagerten Wert­schöpfungskette)

 

Leitung Group Sustainability

 

 

Einkaufsrichtlinie

 

Sicherstellung der verbindlichen Rahmenbedingungen für den Einkauf und generelle Regelung der Voraussetzungen und Abläufe in der Beschaffung

Inkludiert Grundsätze zur nachhaltigen Beschaffung

 

Gänzliche Abdeckung der vorgelagerten Wert­schöpfungskette

Teilweise Abdeckung des eigenen Betriebs

Teilweise Abdeckung der nachgelagerten Wert­schöpfungskette (exkl. Nutzung und Selbst­abholer:innen)

 

Board des Einkaufs

 

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

 

Vorformulierte Vertragsbedingungen, die die Grundlage für Vertragsabschlüsse sind inkl. der Verankerung von Kriterien zur Förderung einer nachhaltigen Beschaffung und Einhaltung der Menschenrechte

 

Vorgelagerte Wert­schöpfungskette

Teilweise nachgelagerte Wert­schöpfungskette

 

Board des Einkaufs

 

  • Stakeholder:innen-Analyse im Konzept berücksichtigt

 

Roadmap nachhaltige Lieferkette

 

Strategieplan mit messbaren Etappenzielen zur Sicherstellung von Transparenz und Nachhaltigkeit in der Lieferkette

 

Vorgelagerte Wert­schöpfungskette

Teilweise nachgelagerte Wert­schöpfungskette

 

Board des Einkaufs

 

S2-2 – VERFAHREN ZUR EINBEZIEHUNG DER ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE IN BEZUG AUF AUSWIRKUNGEN

Die voestalpine verfügt derzeit – abgesehen vom Hinweisgeber:innen-System, das auch von den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette genutzt werden kann – über keinen standardisierten Prozess zu deren Einbeziehung. In Vorbereitung auf die Anforderungen der CSDDD wird aktuell ein derartiges Verfahren entwickelt. Solange es noch kein formales Verfahren gibt, werden Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Anlassfall, z. B. bei Verdacht auf Verstöße, einbezogen.

S2-3 – VERFAHREN ZUR VERBESSERUNG NEGATIVER AUSWIRKUNGEN UND KANÄLE, ÜBER DIE DIE ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE BEDENKEN ÄUSSERN KÖNNEN

VORLIEGEN EINES BESCHWERDEVERFAHRENS

Ergänzend zum risikobasierten Due-Diligence-Prozess hat die voestalpine als Beschwerdeverfahren ein auf der Website verfügbares Hinweisgeber:innen-System eingerichtet und setzt bei Bedarf situationsabhängige Maßnahmen zur Abhilfe und Wiedergutmachung. Das Hinweisgeber:innen-System steht nicht nur den eigenen Mitarbeiter:innen, sondern auch den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette und anderen Stakeholder:innen-Gruppen offen, um mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder unternehmensinterne Regelwerke – wie etwa den Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen der voestalpine – zu melden.

Geschäftspartner:innen verpflichten sich gemäß den Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) und dem Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen und darüber hinaus, ihren eigenen Mitarbeiter:innen und direkten Lieferant:innen die Möglichkeit zur Nutzung des voestalpine-Hinweisgeber:innen-System bekannt zu machen. Das System leistet somit einen Beitrag zur Identifikation potenzieller negativer Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.

Soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Hinweisgeber:innen-Systems besteht, empfiehlt die voestalpine ihren Geschäftspartner:innen, ein entsprechendes System bereitzustellen, das sowohl offene als auch anonyme Meldungen zulässt.

Das Hinweisgeber:innen-System hat sich als vertrauenswürdige Anlaufstelle innerhalb der voestalpine-Belegschaft etabliert und wird aktiv genutzt. Durch die hohe Akzeptanz und die damit verbundenen Wirksamkeit der Abhilfemaßnahme wird angedacht, die Möglichkeit der Nutzung aktiv bis zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zu kommunizieren, um auf Missstände oder Unregelmäßigkeiten hinzuweisen. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.

Darüber hinaus werden derzeit keine weiteren Maßnahmen gesetzt, die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu informieren, auf welchem Weg sie Anliegen bzw. Beschwerden melden können. Es wird derzeit nicht erhoben, ob die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette diese Strukturen oder Verfahren in Bezug auf Beschwerdemechanismen kennen und ihnen vertrauen. Die voestalpine arbeitet derzeit an der Einführung eines allgemeinen Verfahrens zur Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, um den Dialog und die Kommunikation langfristig zu stärken.

Nähere Informationen zum Hinweisgeber:innen-System finden sich im Kapitel G1 Unternehmensführung unter G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung.

Im Geschäftsjahr 2024/25 sind über das Hinweisgeber:innen-System oder andere Kommunikationskanäle keine Meldungen über Verstöße in Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (z. B. Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen) eingegangen.

ENTWICKLUNG VON LIEFERANT:INNEN

Die Einbindung und aktive Beteiligung von Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen ist zentral, um die Einhaltung des voestalpine-Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen sicherzustellen. Im Rahmen des Due-Diligence-Prozesses werden insbesondere risikobehaftete Lieferant:innen mit unzureichender Nachhaltigkeitsleistung gezielt bei der Behebung identifizierter Schwächen und der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen unterstützt. Die Nachbereitung der Leistungsbewertung trägt dazu bei, notwendige Veränderungen besser zu verstehen und umzusetzen. Dieser Prozess ist Bestandteil des umfassenderen Lieferant:innen-Entwicklungsprogramms der voestalpine, das auf eine kontinuierliche Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung abzielt.

Wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt, ergänzen Lieferant:innen-Schulungen, Kapazitätsaufbau sowie Zusammenarbeit und Engagement die Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Lieferant:innen.

Übersicht über Maßnahmen zur Lieferant:innen-Entwicklung

Lieferant:innen-Schulung und Kapazitätsaufbau

 

Unterstützung der Lieferant:innen bei der Verbesserung ihrer Praktiken durch Schulung und Beratung. Dies kann Schulungen zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltmanagement und verantwortungsvollem Geschäftsgebaren umfassen. Der Aufbau von Kapazitäten umfasst beispielsweise die Hilfe bei der Lösung spezifischer Probleme der Lieferant:innen durch die Bereitstellung von Fachwissen oder Unterstützung bei der Umsetzung nachhaltiger Praktiken.

Zusammenarbeit und Engagement

 

Die Zusammenarbeit mit Stakeholder:innen, einschließlich Lieferant:innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Branchenverbänden und Regierungsbehörden, ist für die Bewältigung systemischer Probleme und die Förderung positiver Veränderungen unerlässlich.

S2-4 – ERGREIFUNG VON MASSNAHMEN IN BEZUG AUF WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN UND ANSÄTZE ZUM MANAGEMENT WESENTLICHER RISIKEN UND ZUR NUTZUNG WESENTLICHER CHANCEN IM ZUSAMMENHANG MIT ARBEITSKRÄFTEN IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE SOWIE DIE WIRKSAMKEIT DIESER MASSNAHMEN UND ANSÄTZE

Wesentliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette werden im Rahmen der CSDDD-Projektumsetzung gesetzt. Forciert werden soll die Ausweitung der Sorgfaltspflichtenprozesse samt Veränderungsmanagement für die Einkaufs-Governance und das Screening von Lieferant:innen.

Die voestalpine schafft derzeit die Voraussetzungen, um den bislang auf Gesellschaften mit Verpflichtungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschränkten Due-Diligence-Prozess schrittweise auf den gesamten Konzern und alle Lieferant:innen auszuweiten. Eine zentrale Voraussetzung für das konzernweite Management der Sorgfaltspflicht ist der Aufbau einer umfassenden Datenbank, die eine systematische Analyse und Steuerung der Risiken ermöglicht. In einem zweiten Schritt erfolgt die weltweite Harmonisierung und Konsolidierung der Due-Diligence-Maßnahmen, um eine einheitliche Umsetzung innerhalb des Konzerns sicherzustellen.

Einen Ansatzpunkt bietet das bestehende Supplier Lifecycle Management der voestalpine. Dieses umfasst einen mehrstufigen Prozess zum Aufbau, zur Aufrechterhaltung und zur Weiterentwicklung von Beziehungen zu Lieferant:innen. Der Fokus liegt auf folgenden Aspekten:

  • Sicherstellung der Lieferant:innen- und Lieferqualität
  • Vermeidung und Management von Risiken und Bedrohungen
  • Aufbau eines transparent bewerteten Pools qualifizierter Lieferant:innen
  • Einhaltung von ESG- und Nachhaltigkeitskriterien

Die Aufnahme neuer Lieferant:innen in die Datenbank erfolgt risikobasiert und schrittweise. Die Entwicklung der Lieferant:innen erfolgt über eine klassische Lieferant:innen-Beurteilung. Alle relevanten Lieferant:innen werden einmal pro Jahr als A-, B- C- oder D-Lieferant:innen eingestuft. Je nach Warengruppe fließen unterschiedliche Kriterien in die Bewertung ein – etwa Umwelt- und Qualitätsmanagement, Innovationskraft, Flexibilität oder Termintreue. A- und B-Lieferant:innen werden im Beschaffungsprozess bevorzugt berücksichtigt. Mit C- und D-Lieferant:innen werden gezielte Korrekturmaßnahmen festgelegt, die innerhalb eines definierten Zeitraums umzusetzen sind. Ihre Umsetzung wird beispielsweise im Rahmen von Folgebeurteilungen oder im Austausch mit den verantwortlichen Einkaufsfunktionen überprüft.

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und die damit verbundenen Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte werden innerhalb der bestehenden Einkaufsorganisationen umgesetzt. Hierfür werden kontinuierlich personelle und organisatorische Ressourcen bereitgestellt. Eine getrennte Erfassung der spezifisch für diesen Zweck eingesetzten Ressourcen erfolgt derzeit nicht.

Für den konzernalen Einkauf besteht ein klar definierter Governance-Rahmen (siehe Abbildung unten), der die Durchdringungsprinzipien und die Umsetzungsverantwortung innerhalb der Organisation regelt.

Governance-Rahmen der konzernalen Einkaufsstruktur

Governance-Rahmen der konzernalen Einkaufsstruktur (Grafik)

Die Einkaufs-Governance folgt einem Kaskadenprinzip: Der Konzern definiert auf oberster Ebene verbindliche Mindeststandards und ‑vorgaben. Nachgeordnete Organisationseinheiten müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen und die Vorgaben der jeweils übergeordneten Ebene einhalten.

Die Geschäftsführung der jeweiligen Konzerngesellschaft ist dafür verantwortlich, die konzernweiten und divisionalen Einkaufsrichtlinien umzusetzen, bei Bedarf unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten oder gesetzlicher Anforderungen anzupassen und die erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Zudem muss in jeder Konzerngesellschaft schriftlich dokumentiert sein, in welcher Form der Einkauf strukturiert und geregelt ist.

FRAGEBOGEN ZUR LIEFERANT:INNEN-SELBSTAUSKUNFT/SUPPLIER ASSESSMENT QUESTIONNAIRE (SAQ)

Lieferant:innen, die als potenziell hoch- oder mittel-risikoreich eingestuft werden, unterliegen einer weitergehenden Risikobewertung mittels des Supplier Assessment Questionnaire (SAQ). Der SAQ spiegelt die im Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen der voestalpine definierten Anforderungen wider und verfolgt folgende Ziele:

  • Identifizierung konkreter Menschenrechts- und Umweltrisiken
  • Einholung von Informationen und Nachweisen zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen
  • Ableitung gezielter Maßnahmen zur Lieferant:innen-Entwicklung einschließlich weiterer Überprüfungen des Lieferant:innen-Risikos wie z. B. Vor-Ort-Audits

Mit dem SAQ werden Informationen im Zusammenhang mit den folgenden Themen erhoben:

  • Compliance
  • Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Management der Lieferkette und
  • Meldung von Fehlverhalten

Die Struktur des Fragebogens basiert auf den geforderten Informationen und Nachweisen (siehe nachfolgende Tabelle). Dazu gehören: Grundsatzdokumente (z. B. Richtlinien), Dokumentationen bestehender Managementsysteme (z. B. diverse ISO-Zertifizierungen), Informationen zur Kommunikation (Inhalte und Kanäle), KPIs und weitere Informationen zu spezifischen Themen (z. B. Beschaffung von Konfliktmineralien und Existenz von Klimazielen).

SAQ-Struktur mit Beispielfragen und deren Zweck

Thema

 

Beispielfrage

 

Zweck

 

 

 

 

 

Policy/Richtlinien

 

Verfügt Ihr Unternehmen über eine formelle Richtlinie (z. B. einen Verhaltenskodex), die die Anforderungen des voestalpine-Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen beinhaltet?

 

Richtlinien zeigen, dass das Unternehmen sich zu einem bestimmten Thema verpflichtet und ein Konzept verfolgt (Grundsätze und Werte, Referenzen, Ziele usw.).

Managementansatz/-system

 

Verfügt Ihr Standort über ein Umweltmanagementsystem?

 

Managementsysteme zeigen das Vorhandensein von formalen Prozessen

Kommunikation

 

Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter:innen Ihren internen Leitfaden/Verhaltenskodex oder andere Richtlinien zum Umwelt- und Klimaschutz kennen und einhalten?

 

Die Kommunikation stellt sicher, dass die Leitlinien/Richtlinien und Verfahren bekannt sind, umgesetzt und befolgt werden.

KPIs/weitere Informationen

 

Hat Ihr Unternehmen Reduktionsziele für CO2-Emissionen im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette definiert, um auf die Ziele des Pariser Klimaabkommens (1,5°-Ziel) hinzuarbeiten?

 

Interne KPIs zeigen Engagement und Beweise für die Umsetzung der Politik.

Entsprechend den Anforderungen des LkSG hat der voestalpine-Konzern in jeder betroffenen deutschen voestalpine-Gesellschaft die neue Funktion der:des Menschenrechtsbeauftragten eingerichtet. Darüber hinaus wurde auf Konzernebene die Leitung der Konzernnachhaltigkeit zur Menschenrechtsbeauftragten des voestalpine-Konzerns ernannt.

Als weitere Maßnahme im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette gilt die Integration des Themenblocks Nachhaltigkeit in das Schulungsprogramm der konzernalen Einkaufsstruktur (Purchasing Power Academy). Weitere Informationen dazu siehe in S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmer:innen des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.

Maßnahmenübersicht

Adressierte IRO

 

Maßnahme

 

Kerninhalte & erwartete Ergebnisse

 

Zeithorizont

 

Umfang der Maßnahme

 

Verantwortlichkeit & Monitoring

 

Erhebliche Ausgaben (falls relevant)

 

Sonstige Anmerkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Ansprüche und Reputationsverluste wegen potenzieller Ausbeutung von Arbeitskräften in der Lieferkette (direkte Zahlungen, insbesondere aus CSDDD; indirekte Verluste durch schlechtere Nachhaltigkeits­bewertungen)

 

CSDDD – Projektumsetzung

 

Maßnahmen zur Sicherstellung der Konformität gemäß CSDDD bis 2028

Erarbeitung der notwendigen organisatorischen Voraussetzungen (Rollen, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen) insbesondere für die Zeit nach der Projektphase

Ausweitung des Due-Diligence-Prozesses samt Erstellung und Umsetzung eines Change-Konzeptes im Hinblick auf die Bewusstseinsbildung innerhalb der Einkaufsorganisation und bei den Lieferant:innen

Erwartete Ergebnisse:

  • CSDDD-Konformität bis 2028

 

April 2025  – März 2028

 

Vorgelagerte Wert­schöpfungskette

Teilweise nachgelagerte Wert­schöpfungskette

 

Board des Einkaufs

 

 

  • Überwachung durch KPI zum Anteil nachhaltiger Lieferant:innen

 

Fragebogen zur Lieferant:innen-Selbstauskunft (SAQ)

 

Lieferant:innen-Fragebogen basierend auf dem voestalpine-Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen

Abfrage von Nachweisen zu Compliance, Menschenrechten, Umweltschutz, Lieferkettenmanagement und Hinweisgeber:innen-Systemen

Regelmäßige Auswertung und Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen

Erwartete Ergebnisse:

  • Erfüllung gesetzlicher Anforderung und Risikominimierung in der Lieferkette
  • Förderung der Transparenz in der Lieferkette

 

Laufend

 

Vorgelagerte und teilweise nachgelagerte Wert­schöpfungskette bei Lieferant:innen mit hohem Risikoprofil

 

Board des Einkaufs

 

 

 

Integration des Themenblocks Nachhaltigkeit in das Schulungsprogramm der konzernalen Einkaufsstruktur (Purchasing Power Academy)

 

Schwerpunktschulung und Online-Schulungs-Initiativen über relevante Einkaufsthemen hinsichtlich Nachhaltigkeit (z. B. Sensibilisierung zur konzernalen Nachhaltigkeitsstrategie, Lieferant:innen-Einbindung in Nachhaltigkeitsmaßnahmen, Verhaltenskodex)

Angebot des externen Schulungsprogramms „Certified Sustainable Procurement Professional“

Erwartete Ergebnisse:

  • Steigerung der Fachkompetenz zu Nachhaltigkeitsthemen im Einkauf

 

Laufend

 

Vorgelagerte Wertschöpfungskette

Teilweise nachgelagerte Wert­schöpfungskette

Alle Einkäufer:innen

 

Board des Einkaufs

 

 

Kennzahlen und Ziele

S2-5 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER NEGATIVER AUSWIRKUNGEN, DER FÖRDERUNG POSITIVER AUSWIRKUNGEN UND DEM UMGANG MIT WESENTLICHEN RISIKEN UND CHANCEN

Die voestalpine hat sich zunächst zum Ziel gesetzt, dass bis Ende Kalenderjahr 2025 mindestens 70 % des gesamten Konzerneinkaufsvolumens – einschließlich 100 % aller maßgeblichen Rohstofflieferungen – gemäß einem festgelegten Prozess im Hinblick auf die Anwendung definierter Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden. Mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024/25 konnten bereits 35 % des Zukaufsvolumens gemäß den Nachhaltigkeitskriterien erreicht werden.

Das Ziel der Überprüfung des Einkaufsvolumens anhand von Nachhaltigkeitskriterien dient insbesondere der Vermeidung (potenzieller) negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, etwa in Form von Verstößen gegen grundlegende Arbeitsrechte.

Ziel: Steigerung des Anteils nachhaltiger Lieferant:innen

Ziel: Steigerung des Anteils nachhaltiger Lieferanten (Grafik/Tabelle)

Dadurch sollen Risiken im Zusammenhang mit der Einhaltung von Vorschriften, der Gefährdung oder Verletzung von Menschenrechten sowie in Bezug auf Umweltauswirkungen reduziert und gleichzeitig die definierten Nachhaltigkeitskriterien erreicht werden.

Die Überprüfung umfasst die Beurteilung, ob Lieferant:innen die definierten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen (wie z. B. Akzeptanz des Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen). Die Festlegung und Verfolgung der Nachhaltigkeitskriterien erfolgte auf Basis interner Analysen und regulatorischer Anforderungen. Eine direkte Einbindung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder ihrer Vertreter:innen ist dabei bislang nicht vorgesehen.

In den letzten Geschäftsjahren wurde ein Strategieplan zur Sicherstellung von Transparenz und Nachhaltigkeit in der Lieferkette erstellt und die darin definierten Etappenziele (siehe Abbildung) wurden konsequent verfolgt und umgesetzt. Der Strategieplan wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Roadmap der voestalpine zu Nachhaltigkeitsaktivitäten in der Lieferkette

Roadmap der voestalpine zu Nachhaltigkeitsaktivitäten in der Lieferkette (Grafik)

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