Angaben nach der EU-Taxonomie-Verordnung

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Angaben nach der EU-Taxonomie-Verordnung

Allgemeine Informationen zur Taxonomie

Seit 1. Januar 2022 sind Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Arbeitnehmer:innen in der EU verpflichtet, ihre Wirtschaftstätigkeiten entsprechend der Taxonomie-Verordnung zu klassifizieren und die Ergebnisse in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung oder im konsolidierten nichtfinanziellen Bericht (gemäß Anforderungen des § 267a und des § 243b UGB) zu veröffentlichen. Hierbei sollen wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß deren ökologischer Nachhaltigkeit eingestuft werden.

Die voestalpine bezieht sich bei der Einstufung ihrer Wirtschaftstätigkeiten mitunter auf die am 20. Oktober 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlichten FAQs zur Anwendung der EU-Taxonomie sowie auf die FAQs vom 05. März 2025.

Die Bewertung der Taxonomiekonformität erfolgt in einem mehrstufigen Prozess, bei dem zuerst festgestellt wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit taxonomiefähig (also grundsätzlich von der Taxonomie-Verordnung erfasst) ist, und in weiteren Schritten, ob sie auch taxonomiekonform ist. Als nicht taxonomiefähig gelten Wirtschaftstätigkeiten eines Unternehmens, die nicht durch die Taxonomie-Verordnung abgedeckt sind.

Um als taxonomiekonform eingestuft zu werden, müssen die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zumindest zu einem der nachstehend aufgelisteten Umweltziele einen wesentlichen Beitrag leisten. Darüber hinaus dürfen sie die Erreichung der anderen Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen (Do No Significant Harm; DNSH) und es müssen soziale Mindestschutzkriterien (Minimum Safeguards) zum Beispiel für Arbeitssicherheit und Menschenrechte erfüllt werden.

Die EU-Verordnung definiert sechs Umweltziele:

a. Klimaschutz
b. Anpassung an den Klimawandel
c. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
d. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
e. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
f. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

In der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung ordnete die voestalpine sämtliche Wirtschaftstätigkeiten dem Ziel Klimaschutz zu. Hierdurch wurde auch eine potenzielle Doppelzählung vermieden.

Darstellung des mehrstufigen Taxonomieprozesses

Darstellung des mehrstufigen Taxonomieprozesses (Grafik)

Implementierung der Taxonomiefähigkeit im voestalpine-Konzern

Die Bewertung der Wirtschaftstätigkeiten der voestalpine hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit erfolgte erstmals im Geschäftsjahr 2021/22. Im Zuge der Berichterstellung im Geschäftsjahr 2023/24 wurden ergänzend auch die Umweltziele 3-6 hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit analysiert und bewertet.

Dazu wurde ein Projekt-Team aus den internen Fachbereichen Finanzen, Investor Relations, Umwelt und Corporate Responsibility sowie Vertreter:innen der Divisionen gegründet. Zusätzlich wurden externe Fachexpert:innen, darunter Fachgutachter:innen und wissenschaftliche Expert:innen, beigezogen. Zudem wurden klarstellende Interpretationen und Stellungnahmen der europäischen Branchenverbände, etwa des Branchenverbandes der Bahnindustrie UNIFE, bei der Bewertung berücksichtigt.

Es wurden alle Wirtschaftstätigkeiten aller Gesellschaften im Rahmen des Implementierungsprozesses initial überprüft. Zudem erfolgt eine laufende Evaluierung hinsichtlich der Anwendbarkeit der Wirtschaftstätigkeiten aller Umweltziele.

Als Ergebnis dieser Analyse wurden Wirtschaftstätigkeiten im voestalpine-Konzern als taxonomiefähig identifiziert und folgenden Kategorien unter dem Umweltziel Klimaschutz zugeordnet:

  • 3.9. Herstellung von Eisen und Stahl

Der voestalpine-Konzern betreibt in Linz, Österreich (Steel Division) und in Donawitz, Österreich (Metal Engineering Division) Stahlproduktion auf Basis von Hochofentechnologie. Die High Performance Metals Division betreibt an zwei Standorten in Europa (Kapfenberg, Österreich und Hagfors, Schweden) sowie an einem Standort in Brasilien (Sumare) Stahlproduktion auf Basis von Elektrolichtbogentechnologie.

  • 6.2. Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr

Der voestalpine-Konzern betreibt in Linz, Österreich (Steel Division) ein Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem europäischen Streckennetz.

  • 6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur

Der voestalpine-Konzern produziert weltweit wesentliche Komponenten für Eisenbahnverkehrsinfrastruktur (Metal Engineering Division). Diese umfassen Schienen, Weichensysteme (von Komponenten bis zu vormontierten Komplettsystemen inkl. Antrieben, Verschluss-Systemen, Überwachungseinrichtungen), Diagnose- und Monitoringsysteme sowie Serviceleistungen für Schienenverkehrsinfrastruktur (Logistikdienstleistungen, Schienenbearbeitungen, Schienenschweißen, Schienenschleifen, Recycling etc.).

Erhebung der Taxonomie­konformität

Damit eine Wirtschaftstätigkeit im Sinne der Taxonomie als „ökologisch nachhaltig“ eingestuft werden kann, müssen u. a. die zugrunde liegenden „technischen Bewertungskriterien“ erfüllt werden. Das sind quantifizierbare Richtlinien (Umweltziele) und konkrete Kriterien wie eine Aktivität im Hinblick auf ihren Beitrag zum jeweiligen Umweltziel zu bewerten ist. Der Taxonomie-Rechtstext legt diesen wesentlichen Beitrag zum jeweiligen Umweltziel fest und definiert zudem, ob diese wirtschaftlichen Aktivitäten einen erheblichen Schaden für eines der relevanten Umweltziele verursachen. Neben dem wesentlichen Beitrag müssen daher zusätzlich die sogenannten DNSH-Kriterien (Do No Significant Harm) beachtet werden. Im Zuge dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass die Wirtschaftstätigkeit keine signifikante Beeinträchtigung der anderen Umweltziele zur Folge hat.

Die voestalpine trägt umfassend zum Klimaschutz bei. Für die Geschäftstätigkeiten im Bereich der Stahlherstellung und Weiterverarbeitung sowie im Bereich der Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr ist grundsätzlich von einem wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz auszugehen, wenn sie den in der Kategorie 3.9 bzw. 6.2 dargelegten wesentlichen Beitrag für das Umweltziel Klimaschutz erfüllen bzw. die definierten CO2-Emissionsgrenzwerte unterschreiten. Für die Geschäftstätigkeiten im Bereich der voestalpine Railway Systems 6.14 ist grundsätzlich von einem wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz auszugehen, wenn sie die in der Kategorie 6.14 dargelegten technischen Bewertungskriterien erfüllen. Die Leistungen der voestalpine Railway Systems erfüllen dabei die Vorgabe, dass sie für den Einsatz von Zügen ohne direkte CO2-Abgasemission geeignet sind. Leistungen für Bahnstrecken, die nur für den Transport fossiler Brennstoffe bestimmt sind, werden nicht inkludiert.

Die DNSH-Konformitätsbewertung wurde für die relevanten Wirtschaftstätigkeiten (3.9, 6.2, 6.14) umfassend ausgeführt.

Die Prüfung des DNSH-Kriteriums zum Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ wurde mithilfe eines simulationsbasierten Softwaretools zur Identifizierung, Quantifizierung und Offenlegung von physischen Klimarisiken für die gegenständlich relevanten Betriebsstandorte durchgeführt. Auf dieser Basis konnte eine detaillierte Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse für alle relevanten Standorte erarbeitet werden. Als Methodengrundlage fungieren die vom Weltklimarat (IPCC) verwendeten repräsentativen Konzentrationspfade RCP 2.6, RCP 4.5, RCP 6.0 und RCP 8.5 der Zukunftsszenarien, die Sachstandsberichte zum Klimawandel vom Weltklimarat und zentrale Copernicus-Dienste der Europäischen Kommission. Basierend auf den Ergebnissen der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung wurden gegebenenfalls Anpassungslösungen ermittelt und in Umsetzung gebracht.

Darüber hinaus nutzt der voestalpine-Konzern zur Erfüllung der DNSH-Kriterien auch seine weltweit breitflächig in den Gesellschaften implementierten Managementsysteme, wie etwa die nach ISO 14001 oder EMAS zertifizierten Umweltmanagementsysteme. Diese Systeme gewährleisten, dass Umwelteinwirkungen identifiziert und im lokalen Umfeld des jeweiligen Standorts auf Relevanz geprüft sowie gegebenenfalls nötige Anpassungslösungen zur Reduktion erarbeitet werden.

Die Betrachtungen umfassen bzw. berücksichtigen dabei insbesondere die Umweltaspekte Wasser (nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen) und Biodiversität (Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme).

Zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung hat der voestalpine-Konzern in seinen Gesellschaften Prozesse geschaffen, die eine Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringung von Stoffen im Einklang mit den nationalen Gesetzen für Chemikalien sicherstellen.

Entsprechend den DNSH-Vorgaben müssen bestimmte auf europäischen Vorgaben beruhende Verbote und Beschränkungen für Stoffe eingehalten werden und dürfen Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften nur verwendet werden, wenn keine anderen technisch und wirtschaftlich geeigneten Alternativstoffe oder ‑technologien am Markt verfügbar sind. Sofern ein solcher Ersatz noch nicht möglich ist, müssen diese Stoffe unter kontrollierten Bedingungen verwendet werden. Die konzernweite Prüfung der DNSH-Konformitätskriterien kam zum Ergebnis, dass diese an den Standorten mit relevanten Wirtschaftstätigkeiten bereits in sehr hohem Maße erfüllt werden. Nichtkonforme Teilbereiche wurden bei der Berechnung der diesbezüglichen Kennzahlen ausgeschlossen. Hier wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um den Erfüllungsgrad kontinuierlich zu erhöhen.

Die dynamische Entwicklung der Regularien zur EU-Taxonomie kann zukünftig zu Anpassungen der Wirtschaftstätigkeiten und Adaptionen der Beurteilungskriterien führen.

Mindestschutz (Minimum Safeguards)

Als ökologisch nachhaltig werden jene Wirtschaftstätigkeiten anerkannt, die einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten, kein weiteres Ziel negativ beeinflussen und den (sozialen) Mindestschutz erfüllen. Die Prüfung des sozialen Mindestschutzes von Arbeitenden und der Einhaltung der Menschenrechte ist gemäß Artikel 18 der EU-Taxonomie-Verordnung auch die letzte Prüfstufe zur Taxonomiekonformität. Hier soll sichergestellt werden, dass die Wirtschaftstätigkeiten unter Einhaltung von internationalen Menschenrechtsstandards und Vorschriften zu Themen wie Bestechung, Korruption, Besteuerung und fairem Wettbewerb ausgeführt werden. Die in Artikel 18 genannten Standards identifizieren vier Kernthemen, für die die Einhaltung von Mindestgarantien definiert wird.

Die folgenden Richtlinien und Normen müssen eingehalten werden:

  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles)
  • ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen)
  • Internationale Menschenrechtscharta

Die Platform on Sustainable Finance (PSF) greift folgende zentrale Themen für die Anwendung des sozialen Mindestschutzes auf:

  • Menschenrechte (inkl. Arbeitnehmer:innen-Rechte)
  • Vermeidung von Bestechung und Korruption
  • Besteuerung
  • Fairer Wettbewerb

Die oben genannten Themen der Platform on Sustainable Finance wurden in der voestalpine bereits in der Vergangenheit konzernal erhoben. So wird dazu auch in der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung umfassend berichtet (siehe z. B. die Abschnitte S1 und S2 zum Thema Menschenrechte, Steuern TAX-1 und G1 zum Thema Antikorruption).

Wesentliche Änderungen zum Vorjahr

Wirtschaftstätigkeit 3.9. Herstellung von Eisen und Stahl

Am 05.03.2025 wurde von der EU-Kommission eine neue Reihe von FAQs (C/2025/1373) zur EU-Taxonomie veröffentlicht.

Diese FAQs dienen dazu, unter anderem zu klären, welche Produkte unter 3.9. Herstellung von Eisen und Stahl und 3.18. Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten fallen.

Im Bereich 3.9. Herstellung von Eisen und Stahl wurde in FAQ 11 klargestellt, dass nur alle in der Verordnung 2019/331 genannten Prozessschritte zur Herstellung von Eisen und Stahl zählen. Dazu gehören:

  • Koks (Kokerei)
  • Eisenerzsinter
  • flüssiges Roheisen (Hochofen)
  • Eisenguss
  • im Elektrolichtbogenverfahren gewonnener hochlegierter Stahl
  • im Elektrolichtbogenverfahren gewonnener Kohlenstoffstahl

An diese Prozesse anschließende Bearbeitungsschritte sind explizit von 3.9. Herstellung von Eisen und Stahl ausgenommen. Folglich sind Umformvorgänge wie z. B. Walzen oder Schmieden nicht mehr Teil dieser Wirtschaftstätigkeit. Das letzte Produkt, das unter 3.9. Herstellung von Eisen und Stahl fällt, ist somit eine Bramme oder ein Knüppel.

Diese Produkte stellen für die voestalpine Halbzeuge dar, die zum überwiegenden Teil intern weiterverarbeitet und nur zu einem geringen Teil extern verkauft werden. Da jedoch durch die oben genannten FAQs klargestellt wurde, dass durch die Weiterverarbeitung der Halbzeuge diese nicht mehr unter 3.9. Herstellung von Eisen und Stahl fallen, haben sich die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsätze im Bereich 3.9. Herstellung von Eisen und Stahl deutlich reduziert. Die bisher unter 3.9. Herstellung von Eisen und Stahl subsummierten Produkte wie Bleche oder Stäbe werden nunmehr als nicht taxonomiefähig ausgewiesen.

Ebenso wurden die KPIs bezüglich CapEx und OpEx im Rahmen der FAQs (C/2025/1373) angepasst. Alle Investitionen die für die Weiterverarbeitung von Stahl (z. B. Walzwerke, Schmieden) notwendig sind, wurden ebenfalls als nicht taxonomiefähig klassifiziert. Da alle Investitionen/Betriebsausgaben in die oben genannten Anlagen weiterhin zum CapEx/OpEx KPI zählen und die voestalpine mit greentec steel erhebliche Investitionen in zwei EAFs tätigt, haben sich die Kennzahlen in diesem Bereich weniger stark als der Umsatz-KPI verringert.

Infolge der in diesen FAQs vorgenommenen Klarstellungen wurden auch die KPIs der Vergleichsperiode in Bezug auf die Wirtschaftstätigkeit 3.9 entsprechend angepasst.

Wirtschaftstätigkeit 3.18. Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten

Die FAQs (C/2025/1373) haben zudem klargestellt, welche Produkte unter Punkt 3.18. „Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten“ fallen. In FAQ 17 wird festgehalten, dass nur „die wesentlichen Teile, die für die Umweltleistung des emissionsfreien Fahrzeugs erforderlich sind“ unter diese Wirtschaftstätigkeit fallen. Hierzu zählen beispielsweise „Steuereinheiten, Transformatoren, Elektromotoren, Ladeanschlüsse und Ladegeräte“. Da der Fokus der voestalpine jedoch auf der Produktion von Karosseriebauteilen liegt, fallen diese nicht unter die Wirtschaftstätigkeit 3.18. Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten. Alle in der vergangenen Berichtsperiode unter dieser Wirtschaftstätigkeit subsummierten Komponenten wurden daher als nicht taxonomiefähig eingestuft, wodurch voestalpine im aktuellen Geschäftsjahr weder Umsatzerlöse noch CapEx/OpEx unter 3.18. Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten ausweist. Die Vorjahreszahlen wurden dementsprechend angepasst, weswegen in den aktuellen Meldebögen keine Darstellung der Wirtschaftstätigkeit 3.18 mehr erfolgt.

Ergebnisse Kennzahlen

Nachfolgend werden die Leistungsindikatoren Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten der voestalpine je Umweltziel für das Geschäftsjahr 2024/25 zusammengefasst.

Umsatzanteil/Gesamtumsatz

Jeweils für das Geschäftsjahr mit dem Stichtag 31.03.2025

 

Taxonomie­konform je Ziel

 

Taxonomiefähig je Ziel

 

 

 

 

 

CCM (Klimaschutz)

 

12,2 %

 

14,6 %

CCA (Anpassung an den Klimawandel)

 

0,0 %

 

0,0 %

WTR (Wasser- und Meeresressourcen)

 

0,0 %

 

0,0 %

CE (Kreislaufwirtschaft)

 

0,0 %

 

0,0 %

PPC (Umweltverschmutzung)

 

0,0 %

 

0,0 %

BIO (Biologische Vielfalt)

 

0,0 %

 

0,0 %

CapEx-Anteil/Gesamt-CapEx

Jeweils für das Geschäftsjahr mit dem Stichtag 31.03.2025

 

Taxonomie­konform je Ziel

 

Taxonomiefähig je Ziel

 

 

 

 

 

CCM (Klimaschutz)

 

20,4 %

 

38,7 %

CCA (Anpassung an den Klimawandel)

 

0,0 %

 

0,0 %

WTR (Wasser- und Meeresressourcen)

 

0,0 %

 

0,0 %

CE (Kreislaufwirtschaft)

 

0,0 %

 

0,0 %

PPC (Umweltverschmutzung)

 

0,0 %

 

0,0 %

BIO (Biologische Vielfalt)

 

0,0 %

 

0,0 %

OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx

Jeweils für das Geschäftsjahr mit dem Stichtag 31.03.2025

 

Taxonomie­konform je Ziel

 

Taxonomiefähig je Ziel

 

 

 

 

 

CCM (Klimaschutz)

 

10,9 %

 

33,6 %

CCA (Anpassung an den Klimawandel)

 

0,0 %

 

0,0 %

WTR (Wasser- und Meeresressourcen)

 

0,0 %

 

0,0 %

CE (Kreislaufwirtschaft)

 

0,0 %

 

0,0 %

PPC (Umweltverschmutzung)

 

0,0 %

 

0,0 %

BIO (Biologische Vielfalt)

 

0,0 %

 

0,0 %

Taxonomiefähiger/-konformer Umsatz

Als Basis für die Ermittlung der taxonomiefähigen Umsätze sind laut EU-Taxonomie-Verordnung die Umsatzerlöse gemäß IAS 1.82(a) heranzuziehen. Diese entsprechen den in diesem Geschäftsbericht in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlösen und werden daher für die Berechnung in folgender Tabelle als Nenner verwendet. Der Zähler umfasst jene Umsätze, welche mit Wirtschaftstätigkeiten generiert wurden, die in der EU-Taxonomie-Verordnung erfasst sind. Die aktuelle Konformitätsprüfung im Geschäftsjahr 2024/25 ergab 12,2 % taxonomiekonformen Umsatz, der im Wesentlichen auf den Umsatz aus dem Bereich Schienenverkehrsinfrastruktur zurückzuführen ist. Im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum wurden aufgrund einer Klarstellung durch die EU-Kommission Umsatzerlöse aus der Weiterverarbeitung von Stahl nicht mehr als taxonomiefähig/taxonomiekonform ausgewiesen. Auch die Vergleichszahlen wurden entsprechend angepasst (für nähere Hintergründe zu den Anpassungen siehe Abschnitt Wesentliche Änderungen zum Vorjahr). Durch die Anpassung ergeben sich taxonomiefähige und taxonomiekonforme Umsatzerlöse im Bereich 3.9. Herstellung von Eisen und Stahl in Höhe von 0,4 % im Vergleich zu den 48,2 %, welche im Vorjahr veröffentlicht wurden. Für den voestalpine-Konzern ergibt sich folgende Zuordnung:

Taxonomiefähiger/-konformer Umsatz

Mio. EUR

 

 

 

 

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

 

DNSH-Kriterien

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

 

Code

 

Umsatz

 

Umsatz­anteil 2024/25

 

Klima­schutz

 

An­passung an
den Klima­wandel

 

Wasser

 

Umwelt-
ver­schmut­zung

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Bio­logische
Viel­falt

 

Klima­schutz

 

An­passung an
den Klima­wandel

 

Wasser

 

Umwelt-
ver­schmut­zung

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Bio­logische
Viel­falt

 

Min­dest­schutz

 

Anteil taxo­nomie­kon­former (A.1)
oder taxo­nomie­fähiger (A.2) 
Umsatz 
2023/24
1

 

Kate­gorie
er­möglich­ende
Tätig­keit

 

Kate­gorie
Über­gangs­tätig­keit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Eisen und Stahl

 

CCM 3.9

 

9,4

 

0,1 %

 

J

 

N

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

0,0 %

 

 

 

T

Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr

 

CCM 6.2

 

20,1

 

0,1 %

 

J

 

N

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

0,1 %

 

 

 

 

Schienenverkehrs­infrastruktur

 

CCM 6.14

 

1.881,7

 

12,0 %

 

J

 

N

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

10,4 %

 

E

 

 

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

 

 

 

1.911,2

 

12,2 %

 

12,2 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

10,5 %

 

 

 

 

davon ermöglichende Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

12,0 %

 

N

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

10,4 %

 

E

 

 

davon Übergangstätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

0,1 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

0,0 %

 

 

 

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Eisen und Stahl

 

CCM 3.9/CCA 3.9

 

54,6

 

0,3 %

 

EL

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,4 %

 

 

 

 

Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr

 

CCM 6.2/CCA 6.2

 

1,4

 

0,0 %

 

EL

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0 %

 

 

 

 

Schienenverkehrs­infrastruktur

 

CCM 6.14/CCA 6.14

 

324,8

 

2,1 %

 

EL

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1,7 %

 

 

 

 

Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

 

 

 

380,8

 

2,4 %

 

2,4 %

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2,1 %

 

 

 

 

A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)

 

 

 

2.292,0

 

14,6 %

 

14,6 %

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12,6 %

 

 

 

 

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

 

 

 

13.451,7

 

85,4 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

15.743,7

 

100,0 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Aufgrund einer Klarstellung durch die EU-Kommission wurden Umsatzerlöse aus der Weiterverarbeitung von Stahl nicht mehr unter der Wirtschaftstätigkeit 3.9. „Herstellung von Eisen und Stahl“ klassifiziert, sondern als nicht taxonomiefähig eingestuft.
Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.

Taxonomiefähigkeit nach Wirtschaftstätigkeiten

Taxonomiefähiger/-konformer Umsatz: Taxonomiefähigkeit nach Wirtschaftstätigkeiten (Tortendiagramm)

Taxonomiekonformität nach Wirtschaftstätigkeiten

Taxonomiefähiger/-konformer Umsatz: Taxonomiekonformität nach Wirtschaftstätigkeiten (Tortendiagramm)

Taxonomiefähige/-konforme Investitionsausgaben (CapEx)

Als Basis für die Ermittlung der taxonomiefähigen Investitionsausgaben wurden die Zugänge inkl. der Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen zu Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten sowie Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurden Investitionen über Joint Ventures, Investitionen in Finanzinstrumente sowie Zugänge zu Firmenwerten. Aufgrund der Klarstellung der FAQ 2023/305 Punkt 31, welche regelt, dass Investitionsausgaben erst erfasst werden sollen, wenn diese gemäß den einschlägigen Rechnungslegungsstandards erfasst werden, wurden die Zugänge zu den geleisteten Anzahlungen aus den Zugängen zum CapEx-KPI herausgerechnet. Mit Beginn der Aktivierung der zugrunde liegenden Sachanlagen/immateriellen Vermögenswerte werden die geleisteten Anzahlungen auf das jeweilige Anlagegut umgegliedert und auch den Zugängen zum CapEx-KPI zugerechnet. Durch diese Betrachtungsweise kann sich eine Verschiebung zwischen den Geschäftsjahren ergeben. Die Differenz der Investitionsausgaben, welche hier im Nenner verwendet werden, zu den im Kapitel D.2. Geschäftssegmente veröffentlichten Daten betrifft neben Firmenwertzugängen auch die oben genannte Änderung im Bereich der geleisteten Anzahlungen. Der Zähler umfasst jene Investitionsausgaben, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen bzw taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, sowie Teil des CapEx-Plans sind. Im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum wurden aufgrund einer Klarstellung durch die EU-Kommission Investitionsausgaben aus der Weiterverarbeitung von Stahl nicht mehr als taxonomiefähig/taxonomiekonform ausgewiesen. Auch die Vergleichszahlen wurden entsprechend angepasst (für nähere Hintergründe zu den Anpassungen siehe Punkt Wesentliche Änderungen zum Vorjahr). Durch die Anpassung ergeben sich taxonomiefähige und taxonomiekonforme CapEx im Bereich 3.9. Herstellung von Eisen und Stahl in Höhe von 28,8 % im Vergleich zu den 61,9 %, welche im Vorjahr veröffentlicht wurden.

Im Bereich der Investitionsausgaben liegt der taxonomiekonforme Anteil bei 20,4 % (237,4 Mio. EUR). Mit greentec steel hat die voestalpine einen ambitionierten Stufenplan für eine grüne Stahlproduktion entwickelt. Im ersten Schritt des Stufenplans wird je ein grünstrombetriebener Elektrolichtbogenofen (Electric Arc Furnace; EAF) in Linz und Donawitz errichtet. So ist es möglich, ab 2027 nach erfolgtem Hochlauf jährlich ca. 2,5 Mio. Tonnen CO2-reduzierten Stahl zu produzieren. Das Leuchtturmprojekt greentec steel wird auch im CapEx-Plan ausgewiesen. Dabei sind die individuellen Prozesse im Rahmen der zukünftigen EAF-Produktion als unabhängige Produktionseinheiten zu betrachten, welche in die bestehenden Anlagenkonfigurationen an den Standorten Linz und Donawitz integriert werden. Die Taxonomiekonformität im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit 3.9. „Herstellung von Eisen und Stahl“ kann für die Elektrolichtbogenöfen als eigenständige Produktionseinheit mit den entsprechenden technischen Bewertungskriterien unter dem Umweltziel Klimaschutz ermittelt werden. Der CapEx-Plan umfasst ein Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. EUR und wird aller Voraussicht nach im Geschäftsjahr 2027/28 abgeschlossen werden. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden 134,4 Mio. EUR (2023/24: 64,3 Mio. EUR) im Zuge des CapEx-Plans als taxonomiekonform unter der Wirtschaftstätigkeit 3.9. Herstellung von Eisen und Stahl klassifiziert.

Für den voestalpine-Konzern ergibt sich folgende Zuordnung:

Taxonomiefähige/-konforme Investitionsausgaben (CapEx)

Mio. EUR

 

 

 

 

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

 

DNSH-Kriterien

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

 

Code

 

CapEx

 

CapEx-Anteil 2024/25

 

Klima­schutz

 

An­passung an
den Klima­wandel

 

Wasser

 

Umwelt-
ver­schmut­zung

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Bio­logische
Viel­falt

 

Klima­schutz

 

An­passung an
den Klima­wandel

 

Wasser

 

Umwelt-
ver­schmut­zung

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Bio­logische
Viel­falt

 

Min­dest­schutz

 

Anteil taxo­nomie­kon­former (A.1)
oder taxo­nomie­fähiger (A.2) 
CapEx
2023/24
1

 

Kate­gorie
er­möglich­ende
Tätig­keit

 

Kate­gorie
Über­gangs­tätig­keit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Eisen und Stahl

 

CCM 3.9

 

145,4

 

12,5 %

 

J

 

N

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

10,1 %

 

 

 

T

Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr

 

CCM 6.2

 

3,7

 

0,3 %

 

J

 

N

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

0,3 %

 

 

 

 

Schienenverkehrs­infrastruktur

 

CCM 6.14

 

88,3

 

7,6 %

 

J

 

N

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

7,5 %

 

E

 

 

CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

 

 

 

237,4

 

20,4 %

 

20,4 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

17,9 %

 

 

 

 

davon ermöglichende Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

7,6 %

 

N

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

7,5 %

 

E

 

 

davon Übergangstätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

12,5 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

10,1 %

 

 

 

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Eisen und Stahl

 

CCM 3.9/CCA 3.9

 

190,3

 

16,3 %

 

EL

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17,3 %

 

 

 

 

Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr

 

CCM 6.2/CCA 6.2

 

0,3

 

0,0 %

 

EL

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0 %

 

 

 

 

Schienenverkehrs­infrastruktur

 

CCM 6.14/CCA 6.14

 

22,7

 

2,0 %

 

EL

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1,1 %

 

 

 

 

CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

 

 

 

213,3

 

18,3 %

 

18,3 %

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

18,4 %

 

 

 

 

A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)

 

 

 

450,7

 

38,7 %

 

38,7 %

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

36,3 %

 

 

 

 

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

 

 

 

715,2

 

61,3 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

1.165,9

 

100,0 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Aufgrund einer Klarstellung durch die EU-Kommission wurde der CapEx aus der Weiterverarbeitung von Stahl nicht mehr unter der Wirtschaftstätigkeit 3.9. „Herstellung von Eisen und Stahl“ klassifiziert, sondern als nicht taxonomiefähig eingestuft.
Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.

Der taxonomiekonforme CapEx iHv 237,4 Mio. EUR setzt sich aus Zugängen zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten iHv 243,0 Mio. EUR und der Veränderung der geleisteten Anzahlungen iHv –5,6 Mio. EUR zusammen. Es gibt keine taxonomiekonformen Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten aus Unternehmenszusammenschlüssen. Der Gesamt-CapEx iHv 1.165,9 Mio. EUR setzt sich aus Zugängen zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten iHv 1.187,0 Mio. EUR, Zugängen zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten aus Unternehmenszusammenschlüssen iHv 47,8 Mio. EUR, sowie der Veränderung der geleisteten Anzahlungen iHv –68,9 Mio. EUR zusammen.

Taxonomiefähigkeit nach Wirtschaftstätigkeiten

Taxonomiefähige/-konforme Investitionsausgaben (CapEx): Taxonomiefähigkeit nach Wirtschaftstätigkeiten (Tortendiagramm)

Taxonomiekonformität nach Wirtschaftstätigkeiten

Taxonomiefähige/-konforme Investitionsausgaben (CapEx): Taxonomiekonformität nach Wirtschaftstätigkeiten (Tortendiagramm)

Taxonomiefähige/-konforme Betriebsausgaben (OpEx)

Im Gegensatz zu den Umsatzerlösen und den Investitionsausgaben können die Betriebsausgaben nicht direkt aus den Anhangsangaben dieses Geschäftsberichtes übernommen werden. Für die Ermittlung des Nenners der Betriebsausgaben sind nur wenige ausgewählte Aufwendungen relevant. Diese umfassen Gebäudesanierungsmaßnahmen, Wartung und Reparatur von Sachanlagen, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, Schulungsaufwendungen für die Mitarbeiter:innen sowie kurzfristige Leasingaufwendungen. Der Zähler umfasst Betriebsausgaben, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum wurden aufgrund einer Klarstellung durch die EU-Kommission Betriebsausgaben aus der Weiterverarbeitung von Stahl nicht mehr als taxonomiefähig/taxonomiekonform ausgewiesen. Auch die Vergleichszahlen wurden entsprechend angepasst (für nähere Hintergründe zu den Anpassungen siehe Punkt Wesentliche Änderungen zum Vorjahr). Durch die Anpassung ergeben sich taxonomiefähige und taxonomiekonforme OpEx im Bereich 3.9. Herstellung von Eisen und Stahl in Höhe von 33,6 % im Vergleich zu den 67,3 %, welche im Vorjahr veröffentlicht wurden. Betriebsausgaben aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten belaufen sich auf 114,2 Mio. EUR. Das entspricht 10,9 % der Betriebsausgaben lt. EU-Taxonomie. Für den voestalpine-Konzern ergibt sich folgende Zuordnung:

Taxonomiefähige/-konforme Betriebsausgaben (OpEx)

Mio. EUR

 

 

 

 

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

 

DNSH-Kriterien

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

 

Code

 

OpEx

 

OpEx-Anteil 2024/25

 

Klima­schutz

 

An­passung an
den Klima­wandel

 

Wasser

 

Umwelt-
ver­schmut­zung

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Bio­logische
Viel­falt

 

Klima­schutz

 

An­passung an
den Klima­wandel

 

Wasser

 

Umwelt-
ver­schmut­zung

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Bio­logische
Viel­falt

 

Min­dest­schutz

 

Anteil taxo­nomie­kon­former (A.1)
oder taxo­nomie­fähiger (A.2) 
OpEx
2023/24
1

 

Kate­gorie
er­möglich­ende
Tätig­keit

 

Kate­gorie
Über­gangs­tätig­keit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Eisen und Stahl

 

CCM 3.9

 

31,6

 

3,0 %

 

J

 

N

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

4,1 %

 

 

 

T

Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr

 

CCM 6.2

 

2,3

 

0,2 %

 

J

 

N

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

0,1 %

 

 

 

 

Schienenverkehrs­infrastruktur

 

CCM 6.14

 

80,3

 

7,7 %

 

J

 

N

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

6,5 %

 

E

 

 

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

 

 

 

114,2

 

10,9 %

 

10,9 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

10,7 %

 

 

 

 

davon ermöglichende Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

7,7 %

 

N

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

6,5 %

 

E

 

 

davon Übergangstätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

3,0 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

4,1 %

 

 

 

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Eisen und Stahl

 

CCM 3.9/CCA 3.9

 

229,3

 

21,9 %

 

EL

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21,1 %

 

 

 

 

Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr

 

CCM 6.2/CCA 6.2

 

0,1

 

0,0 %

 

EL

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0 %

 

 

 

 

Schienenverkehrs­infrastruktur

 

CCM 6.14/CCA 6.14

 

8,2

 

0,8 %

 

EL

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,8 %

 

 

 

 

OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

 

 

 

237,6

 

22,7 %

 

22,7 %

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21,9 %

 

 

 

 

A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)

 

 

 

351,8

 

33,6 %

 

33,6 %

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

32,6 %

 

 

 

 

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

 

 

 

694,5

 

66,4 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

1.046,3

 

100,0 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Aufgrund einer Klarstellung durch die EU-Kommission wurde der OpEx aus der Weiterverarbeitung von Stahl nicht mehr unter der Wirtschaftstätigkeit 3.9. „Herstellung von Eisen und Stahl“ klassifiziert, sondern als nicht taxonomiefähig eingestuft.
Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.

Der taxonomiekonforme OpEx in Höhe von 114,2 Mio. EUR setzt sich aus Aufwendungen für Forschung und Entwicklung iHv 24,3 Mio. EUR, Gebäudesanierungsmaßnahmen iHv 14,1 Mio. EUR, kurzfristigem Leasing iHv 2,2 Mio. EUR, Wartung und Reparatur von Sachanlagen iHv 68,3 Mio. EUR sowie Schulungen von Arbeitskräften iHv 5,3 Mio. EUR zusammen. Der Gesamt-OpEx in Höhe von 1.046,3 Mio. EUR setzt sich aus Aufwendungen für Forschung und Entwicklung iHv 218,9 Mio. EUR, Gebäudesanierungsmaßnahmen iHv 39,7 Mio. EUR, kurzfristigem Leasing iHv 8,7 Mio. EUR, Wartung und Reparatur von Sachanlagen iHv 741,6 Mio. EUR sowie Schulungen von Arbeitskräften iHv 37,4 Mio. EUR zusammen.

Taxonomiefähigkeit nach Wirtschaftstätigkeiten

Taxonomiefähige/-konforme Betriebsausgaben (OpEx): Taxonomiefähigkeit nach Wirtschaftstätigkeiten (Tortendiagramm)

Taxonomiekonformität nach Wirtschaftstätigkeiten

Taxonomiefähige/-konforme Betriebsausgaben (OpEx): Taxonomiekonformität nach Wirtschaftstätigkeiten (Tortendiagramm)
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossiles Gas

Zeile

 

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie

 

 

 

 

 

 

 

1.

 

Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

 

Nein

2.

 

Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

 

Nein

3.

 

Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas

 

 

 

 

 

 

 

4.

 

Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

 

Nein

5.

 

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

 

Nein

6.

 

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

 

Nein

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