D.26. Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen

D.26. Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konzern und nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie assoziierten Unternehmen bzw. deren Tochterunternehmen wie auch Gemeinschaftsunternehmen betreffen überwiegend Lieferbeziehungen im Zusammenhang mit Rohstoffeinkäufen bzw. dem Verkauf von Fertigerzeugnissen und werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen. Sie sind in folgenden Posten des Konzernabschlusses enthalten:

In den Forderungen und Verbindlichkeiten mit assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind sowohl direkte als auch indirekte Beziehungen enthalten.

Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen zu Kernaktionär:innen, die aufgrund der Equity-Konsolidierung der voestalpine-Anteile einen maßgeblichen Einfluss dokumentieren. Geschäftsfälle werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsfälle der Kernaktionär:innen

 

 

31.03.2024

 

31.03.2025

 

 

 

 

 

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

0,2

 

50,3

Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

 

69,3

 

54,0

Verbindlichkeiten aus Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

 

0,0

 

0,0

Erhaltene Garantien

 

2,0

 

2,0

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Im Zusammenhang mit den oben angeführten Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten wurden Zinsaufwendungen in Höhe von 2,1 Mio. EUR (2023/24: 2,7 Mio. EUR) erfasst.

Es bestehen zum aktuellen Bilanzstichtag keine Wechselverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring mit Kernaktionär:innen.

Im Rahmen des ersten Factoringvertragstyps (für eine Beschreibung siehe Punkt D.29. Angaben zu außerbilanziellen Geschäften) werden Forderungen zu fremdüblichen Bedingungen an Kernaktionär:innen verkauft. Zum 31. März 2025 betrug der Wert dieser Forderungen insgesamt 180,4 Mio. EUR (2023/24: 191,5 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden in diesem Zusammenhang Zinsaufwendungen in Höhe von 6,2 Mio. EUR (2023/24: 5,4 Mio. EUR) erfasst.

Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Vorstand

Die fixen Bezüge des Vorstandes werden entsprechend der österreichischen Rechtslage vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates festgelegt und periodisch einer Überprüfung unterzogen.

Voraussetzung für die Gewährung einer Bonifikation ist das Vorliegen einer aus quantitativen und qualitativen Elementen bestehenden Zielvereinbarung, welche mit dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrates abzuschließen ist. Der Maximalbonus ist für Vorstandsmitglieder mit 200 % des Jahresbruttogehalts, für den Vorsitzenden des Vorstandes mit 250 % des Jahresbruttogehalts begrenzt. Bei exakter Erreichung der vereinbarten Zielwerte gebühren für die quantitativen Ziele 60 % des Maximalbonus; bei Erreichen der qualitativen Ziele gebühren 20 % des Maximalbonus. Eine Übererfüllung der quantitativen Ziele wird proportional bis zur Erreichung des Maximalbonus berücksichtigt. Quantitative Zielgrößen sind die „Earnings before interest and taxes“ (EBIT), der „Return on Capital Employed“ (ROCE) und das operative Working Capital in Prozent vom Umsatz. Die konkreten Zielgrößen werden für EBIT und ROCE periodisch, nämlich jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren, vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates mit dem Vorstand vereinbart. Der Zielwert für das operative Working Capital in Prozent vom Umsatz wird für das jeweilige Geschäftsjahr vereinbart. Die Berechnungsbasis der jeweiligen Zielgrößen ist unabhängig vom jeweiligen Budget bzw. der Mittelfristplanung, das heißt, Budgeterfüllung bedeutet nicht Bonuserreichung. Als qualitative Ziele im Geschäftsjahr 2024/25 wurden erstens die „Transformation Metallurgie 2035+ bis zum Abschluss der Dekarbonisierung“, die Konkretisierung der Dekarbonisierungs-Roadmap für die hochofenbasierte Stahlerzeugung inklusive Darstellung der relevanten Entscheidungszeitpunkte bis zum völligen Ausstieg sowie Ausarbeitung von Kostenvergleichsmodellen für die unterschiedlichen Technologieszenarien vereinbart. Zweitens wurde der „Ausbau der Kreislaufwirtschaft mit nachhaltigen Recyclingmodellen durch Forcierung der Schrottrückläufe von internen und externen Anfallstellen" vereinbart, mit dem Ziel der Vereinbarung von Kreislaufprozessen, welche eine schrittweise Steigerung der externen Kundenschrottmengen in den Geschäftsjahren 2024/25 und 2025/26 um jeweils 5 % zur Vorbereitung der ersten Transformationsstufe ermöglichen und die Basis für die weitere Ausrollung der Schrottbeschaffungsstrategie darstellen sollen.

Aus Altverträgen bzw. aus der Vorstandstätigkeit vorangegangenen Tätigkeiten im Konzern steht in der Berichtsperiode dem Vorsitzenden des Vorstandes aufgrund von Pensionszusagen eine leistungsorientierte Betriebspension zu. Die Höhe der vertraglich zugesagten Pension bemisst sich für den Vorsitzenden nach der Dauer der Dienstzeit. Pro Dienstjahr beträgt die Höhe der jährlichen Pension 1,2 % des letzten Jahresbruttogrundgehalts. Die Pensionsleistung kann jedoch 40 % des letzten Jahresbruttogrundgehalts nicht übersteigen.

Die Vorstandsmitglieder erhalten bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses eine Abfertigung, die der Systematik des Angestelltengesetzes nachgebildet ist, wobei die Maximalhöhe nach dem Angestelltengesetz nicht überschritten wird.

Für die Mitglieder des Vorstandes (wie auch für alle leitenden Angestellten des Konzerns) und des Aufsichtsrates besteht eine D&O-Versicherung, deren Kosten von der Gesellschaft getragen werden.

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG setzen sich für das Geschäftsjahr 2024/25 wie folgt zusammen:

Bezüge der Mitglieder des Vorstandes

 

 

2023/24

 

2024/25

 

 

 

 

 

Kurzfristig fällige Leistungen

 

13,32

 

15,50

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

8,83

 

1,15

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

0,47

 

0,00

Andere langfristig fällige Leistungen

 

0,00

 

0,26

 

 

22,62

 

16,91

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Zum Bilanzstichtag waren 5,67 Mio. EUR (2023/24: 5,02 Mio. EUR) der variablen Bezüge, 0,00 Mio. EUR (2023/24: 0,82 Mio. EUR) der Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie 0,00 Mio. EUR (2023/24: 0,47 Mio. EUR) der Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht ausbezahlt. An Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. 

Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder mit leistungsorientierten Pensionsverträgen wurden Pensionszahlungen in Höhe von 2,05 Mio. EUR (2023/24: 1,74 Mio. EUR) durch die Pensionskasse geleistet.

Aufsichtsrat

Gemäß § 15 der Satzung der voestalpine AG wird die Höhe der Vergütung sowie des Sitzungsgeldes der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder (= Kapitalvertreter:innen) von der Hauptversammlung festgesetzt.

Den von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitgliedern steht weder eine Aufsichtsratsvergütung noch ein Sitzungsgeld zu.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 2. Juli 2025 folgende Aufsichtsratsvergütung sowie Höhe des Sitzungsgeldes vorschlagen:

Vorschlag Aufsichtsratsvergütung sowie Höhe des Sitzungsgeldes

Vorsitzender

 

120.000 EUR

Stellvertreter des Vorsitzenden

 

90.000 EUR

Mitglied

 

60.000 EUR

Vorsitzender eines Ausschusses (sofern nicht Aufsichtsratsvorsitzender)

 

30.000 EUR

 

 

 

Sitzungsgeld

 

500 EUR

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung am 2. Juli 2025 beträgt die Aufsichtsratsvergütung (inklusive Sitzungsgelder) für das Geschäftsjahr 2024/25 insgesamt 0,63 Mio. EUR (2023/24: 0,60 Mio. EUR).

Die Bezahlung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2024/25 erfolgt spätestens 14 Tage nach der am 2. Juli 2025 stattfindenden Hauptversammlung.

An Mitglieder des Aufsichtsrates der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Capital Employed
Das gesamte eingesetzte verzinsliche Kapital.
EBIT (Earnings before Interest, Taxes)
Der Betriebserfolg: Ergebnis vor Steuern, Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter und Finanzergebnis.
ROCE (Return on Capital Employed)
EBIT/Durchschnittliches Capital Employed, die Rendite auf das eingesetzte Kapital.

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