B. Bilanzierungsgrundlagen
B.1. AUSWIRKUNGEN NEUER UND GEÄNDERTER STANDARDS
Die für den Konzernabschluss geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen.
Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2024/25 erstmals angewandt:
Standard |
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Inhalt |
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Inkrafttreten1 |
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IFRS 16, Änderungen |
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Leasingverbindlichkeiten in Sale-and-Leaseback-Transaktionen |
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1. Jänner 2024 |
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IAS 1, Änderungen |
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Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig und langfristige Schulden mit Kreditbedingungen |
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1. Jänner 2024 |
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IAS 7/IFRS 7, Änderungen |
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Anhangangaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen |
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1. Jänner 2024 |
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Aus der Anwendung der genannten Änderungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des voestalpine-Konzerns. Durch die Erstanwendung der Änderungen zu IAS 7/IFRS 7 kommt es zu einer Ausweitung der Angabeerfordernisse in Zusammenhang mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen. Siehe dazu Punkt D.22. Verbindlichkeiten aus Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und Punkt D.24. Finanzinstrumente, wo die Auswirkungen dieser Vereinbarungen auf Verbindlichkeiten, Cashflow und Liquiditätsrisiken dargestellt werden.
Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen sind zum Bilanzstichtag bereits veröffentlicht, aber für das Geschäftsjahr 2024/25 noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. anwendbar oder von der EU noch nicht übernommen:
Standard |
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Inhalt |
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Inkrafttreten laut IASB1 |
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IAS 21, Änderungen |
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Wechselkurs bei langfristiger mangelnder Umtauschbarkeit |
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1. Jänner 2025 |
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IFRS 9/IFRS 7, Änderungen |
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Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten und Verträge über naturabhängige Stromversorgung |
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1. Jänner 2026 |
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Diverse Standards, Änderungen |
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Jährliche Verbesserungen an den IFRS, Band 11 |
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1. Jänner 2026 |
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IFRS 18 |
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Darstellung und Angaben im Abschluss |
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1. Jänner 2027 |
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IFRS 19 |
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Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben |
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1. Jänner 2027 |
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Die angeführten Standards werden – sofern von der EU übernommen – nicht vorzeitig angewandt. Für den voestalpine-Konzern wird aus der Anwendung des IFRS 18 eine wesentliche Änderung für die Darstellung der Ergebnislage des Konzerns durch eine Anpassung der Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erwartet. Zudem ergeben sich auch Änderungen für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung und die dargestellten Angaben im Anhang.
Die Änderungen zu IFRS 9 und IFRS 7 betreffen unter anderem die Klassifizierung von Verträgen über naturabhängige Stromversorgung und umfassen eine Klarstellung zur Anwendung der Eigenverbrauchsausnahme (Own Use Exemption) auf diese Verträge. Darüber hinaus werden die Vorschriften zu Sicherungsgeschäften in Bezug auf diese Verträge angepasst, und es werden zusätzliche Angabeerfordernisse für den Anhang definiert. Der voestalpine-Konzern analysiert derzeit die potenziellen Auswirkungen dieser Änderungen auf den Konzernabschluss.
Aus den übrigen Änderungen und Neufassungen der Standards und Interpretationen werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des voestalpine-Konzerns erwartet.
B.2. WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können.
GEOPOLITISCHE UND HANDELSPOLITISCHE ENTWICKLUNGEN
Seit dem Amtsantritt des neuen amerikanischen Präsidenten bestehen gestiegene Unsicherheiten in Bezug auf die weltwirtschaftliche Stabilität, insbesondere die neue Zollpolitik der USA sorgt für instabile Märkte und unsichere mittelfristige Prognosen. Die dabei gewählte Rhetorik gegen Ende des Geschäftsjahres 2024/25 führte zunehmend zu einer Eskalation dieses Handelskonfliktes mit weltweit negativen Konsequenzen. voestalpine bezahlte schon bisher Zölle im Rahmen der Quotenregelung der Section 232 und ist damit von den US-Zöllen direkt betroffen. Indirekte Nachteile könnten sich zusätzlich aus den deutlich gestiegenen Unsicherheiten ergeben (gehemmtes Wirtschaftswachstum, Reduktion der Nachfrage, negative Auswirkungen auf Lieferketten). Gegenmaßnahmen werden derzeit evaluiert bzw. sukzessive umgesetzt und umfassen unter anderem die Weitergabe gestiegener Preise an Kund:innen sowie die weitere Diversifikation des Kundenportfolios. Noch bestehende Ausnahmeregelungen werden bis zum Auslaufen genutzt. Trotz Gegenmaßnahmen können negative Effekte auf die Erreichung der geplanten Ergebnisse einzelner Geschäftsbereiche des Konzerns in den Folgejahren eintreten. Durch die aktuellen Entwicklungen in der US-Politik verstärkte Unsicherheiten wurden vom Konzern entsprechend der vom Management geschätzten erwarteten Auswirkungen auf die jeweiligen CGUs bestmöglich berücksichtigt. Siehe dazu auch weiterführend Schätzungen und Annahmen bei der „Werthaltigkeit langfristiger Vermögenswerte“.
Der Ukrainekrieg sowie weitere geopolitische Entwicklungen wurden und werden weiterhin laufend beobachtet, um auch künftig etwaigen Auswirkungen auf den voestalpine-Konzern bestmöglich entgegenzuwirken. So wurden, um die Versorgung der Produktionswerke (insbesondere der Stahlwerke in Österreich) mit relevanten Rohstoffen (wie z. B. Erz, Erzpellets, PCI-Kohle, Legierungen) sicherzustellen, alternative Bezugsquellen und Transportwege identifiziert und aktiviert bzw. werden bei Rohstoffen (vor allem bei Erz und Kohle) auch Lagerbestände gehalten, um kurzzeitige Versorgungsengpässe zu überbrücken.
Um die Gasversorgung (insbesondere an den österreichischen Standorten) sicherzustellen, hat sich der voestalpine-Konzern mit Mai 2022 eigene Gasspeicher vertraglich gesichert. Mit einem per März 2025 bestehenden Gasspeichervorrat von rund 1,0 TWh kann im Ernstfall bei völligem Ausfall der externen Versorgung rund zwei Monate lang der Vollbetrieb bzw. in Abhängigkeit von der jeweiligen Produktionsfahrweise ein Teilbetrieb über einen entsprechend längeren Zeitraum aufrechterhalten werden. Weiters wurde und wird mit bestehenden wie auch neuen Lieferant:innen an der Ausweitung der Gasbezugsquellen gearbeitet. Bei einem möglichen Gasengpass würden zudem vorliegende Notfallpläne in Kraft treten, bei denen die Produktion schrittweise an die verfügbaren Energiemengen angepasst werden könnte.
Durch die Anpassungsfähigkeit der Versorgungs- und Logistikprozesse an neue Herausforderungen können Engpässe vermieden werden. Die Entwicklungen zur Energie- und insbesondere zur Erdgas- bzw. zur Rohstoffversorgung werden im Hinblick auf geopolitische Entwicklungen weiterhin laufend beobachtet und im regelmäßigen Austausch zwischen Expert:innen und Vorstand bewertet.
AUSWIRKUNGEN NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE – DEKARBONISIERUNG UND GRÜNE TRANSFORMATION
Mit greentec steel wird im voestalpine-Konzern ein ambitionierter Stufenplan zur Dekarbonisierung schrittweise umgesetzt. Der voestalpine-Konzern verpflichtet sich im Rahmen der Science Based Targets initiative (SBTi) die Summe der Scope-1- und Scope-2-Emissionen um 30 % sowie die Scope-3-Emissionen um 25 % jeweils bis 2029 gegenüber dem Referenzjahr 2019 zu reduzieren. Die Zielerreichung 2029 unterliegt dabei auch externen Faktoren und Einflussgrößen wie beispielsweise der Verfügbarkeit von Rohstoffen, Rohstoffen und Energie sowie den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Das langfristige Konzept der voestalpine, um im Einklang mit dem Zielpfad des EU-Emissionshandels bis spätestens 2050 Net-Zero zu produzieren, besteht aus mehreren modularen Technologieschritten und ‑optionen. Diese stellen gleichermaßen auf den größtmöglichen CO2-Minderungseffekt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Realisierbarkeit (z. B. in Bezug auf den jeweiligen politischen und rechtlichen Rahmen, die Verfügbarkeit von Roh- und Einsatzstoffen sowie erneuerbarer Energien als auch entsprechender Infrastrukturen) bzw. der wirtschaftlichen Realisierbarkeit ab. Die wesentlichen Elemente des Klimaschutzprogramms greentec steel umfassen im Überblick:
Bis 2029: Phase 1
- greentec steel umfasst im ersten Schritt ein Investitionsvolumen von rund 1,5 Mrd. EUR, welches im März 2023 vom Aufsichtsrat genehmigt wurde. Damit werden zunächst an den Standorten Linz und Donawitz zwei grünstrombetriebene Elektrolichtbogenöfen, mit geplanter Inbetriebnahme im Jahr 2027, installiert und zwei kohlebasierte Hochofenaggregate stillgelegt. Nach geplanter Fertigstellung 2027 können nach erfolgtem Hochlauf jährlich rund 2,5 Mio. Tonnen CO2-reduzierten Stahls erzeugt werden. Je nach Qualitätsanforderungen kommt dabei ein Mix der Einsatzstoffe aus Schrott, flüssigem Roheisen und HBI („Hot Briquetted Iron“) zum Einsatz. Das benötigte HBI bezieht die voestalpine primär über die Direktreduktionsanlage in Texas/USA, die sich seit 2022 mehrheitlich im Besitz eines globalen Stahlproduzenten befindet, 20 % gehören der voestalpine mit entsprechend langfristig gesicherten Abnahmeverträgen.
Ab 2030 bis 2035: Phase 2
- Fokus auf direkte CO2-Vermeidung durch weiteren Ersatz fossiler Roheisenerzeugung sowie ergänzende Nutzung von CO2-Abscheide- und ‑Verwertungstechnologien (CCUS, Carbon Capture Utilization bzw. Storage).
Bis spätestens 2050: Phase 3
- Fokus auf Ersatz der verbleibenden fossilen Roheisenkapazitäten unter Einsatz fossilfreier Energieträger, etwa von Wasserstoff, erneuerbarer Energien, sowie weiterführende Anwendung von CO2-Abscheidetechnologien (CCUS) mit dem Ziel größtmöglicher Flexibilität bei gleichzeitig tatsächlich wirtschaftlicher Realisierbarkeit der Net-Zero-Strategie. Finale Entscheidungen werden in Übereinstimmung mit Investitionszyklen und nach Maßgabe der dann absehbaren Voraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.
Aufgrund der Dekarbonisierungsaktivitäten ergeben sich auch Änderungen bei den Energiebedarfen. Hier stehen der konsequente Ausbau der eigenen Erneuerbaren-Kapazitäten, der Bezug von erneuerbarer Energie aus langfristigen PPAs (Power Purchase Agreements) und der Aufbau langfristiger Partnerschaften mit Energieversorgungsunternehmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit mit grünem Strom im Fokus. Darüber hinaus werden zahlreiche Forschungs- und Demonstrationsprojekte in den Bereichen Wasserstoff, Biogas und Biomasse sowie Vorhaben in alternativen Eisen- und Stahlherstellungstechnologien wie beispielsweise „HYFOR“ (Hydrogen-Based Fine-Ore Reduction) und Smelter sowie „SuSteel“ (Sustainable Steelmaking) konsequent weiterverfolgt. Die Optimierung der Energieeffizienz in Produktionsprozessen wird ebenfalls laufend untersucht und vorangetrieben. Forschungsaktivitäten im Bereich CO2-Abscheidung und ‑Verwendung (CCUS) ergänzen das Gesamtbild.
Im Rahmen der grünen Transformation ergeben sich auch Änderungen hinsichtlich der Rohstoffbedarfe. Dadurch gewinnt die gegebene Volatilität auf den Rohstoffmärkten an Bedeutung. Langfristige Lieferbeziehungen, die weitere Ausweitung des Lieferanten-Portfolios sowie der Ausbau der Eigenversorgung und der Kreislaufwirtschaft bilden die Kernelemente einer diversifizierten Beschaffungsstrategie.
In den Planungsrechnungen der vom Technologietransfer betroffenen Standorte (im Wesentlichen Linz und Donawitz) wurden die Auswirkungen – soweit zum jetzigen Zeitpunkt einschätzbar – berücksichtigt. Diese Annahmen unterliegen wesentlichen Schätzunsicherheiten. Es sind Investitionen in Höhe von insgesamt rund 1,5 Mrd. EUR – wovon bereits rund 0,5 Mrd. EUR bis zum Ende des Geschäftsjahres 2024/25 investiert waren – für die beiden grünstrombasierten Elektrolichtbogenöfen vorgesehen sowie darüber hinaus Investitionen für den weiteren Ersatz der fossilen Roheisenerzeugung und CCUS-Technologien in der verlängerten Grobplanungsphase enthalten. CO2-Preissteigerungen sowie die schrittweise Reduktion und der Wegfall der Gratiszertifikate bis zum Jahr 2034, der aufgrund der geänderten Technologie benötigte Rohstoffmix inklusive Effekte aus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) sowie ein Preispremium für greentec steel sind in der Planung hinterlegt. Hinsichtlich der CO2-Preissteigerungen, welche auf Basis der Forecasts der Emissionsmengen und Zertifikatepreise von internen Expertisen, externen Analyst:innen und Folgenabschätzungen der EU-Kommission abgeleitet wurden, sind eine schrittweise Erhöhung bis zur knappen Verdreifachung bis 2042 des aktuellen Preisniveaus sowie Effekte aus CBAM berücksichtigt. Für greentec steel wird zu Beginn der Vermarktungsphase ein Preispremium für grünen Stahl erwartet. Die Annahmen zur Entwicklung der Absatzpreise basieren auch auf der Einführung von Gegensteuerungsmaßnahmen (insbesondere CBAM), um den Wegfall der Zuteilung von Gratiszertifikaten zu kompensieren. Durch die Revision der Emissionshandelsrichtlinie wie auch durch die parallel erfolgende Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) unterliegt die Stahlindustrie einem Paradigmenwechsel (Verringerung der Gesamtzertifikatemenge sowie Auslaufen der Freizuteilung bis zum Jahr 2034 und damit signifikant höherer Zukaufsbedarf für die EU-Stahlindustrie).
Im Zusammenhang mit dem geänderten Rohstoffmix (Schrott, flüssiges Roheisen und HBI) wurden in den Planungsrechnungen entsprechende Preisanpassungen hinterlegt. Den damit verbundenen Unsicherheiten begegnet die voestalpine einerseits mit dem Ausbau bzw. Aufbau von Lieferbeziehungen mit Lieferant:innen, Kund:innen und Prozesspartner:innen, um die Möglichkeiten einer Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu intensivieren.
Die Umstellung auf neue Produktionstechnologien birgt operative Risiken, etwa mögliche Betriebsausfälle oder zunächst ineffiziente Prozesse, die erst im Zeitverlauf optimiert werden können, in sich. Um dem zu begegnen, plant der Konzern eine flexible zeitliche Gestaltung des Parallelbetriebs von elektrifizierter und hochofenbasierter Stahlerzeugung während der Übergangsphase.
Zu den beschriebenen Themen sind wesentliche politische Entscheidungen sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene derzeit noch in Diskussion. Damit sind für die voestalpine – insbesondere auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher energie- und transformationspolitischer Niveaus in den Mitgliedstaaten der EU – naturgemäß Risiken verbunden.
Die mit dem Klimawandel in Zusammenhang stehenden kurz- und mittelfristigen physischen Risiken aus Elementarereignissen (wie z. B. Brand, Hoch- oder Niederwasser sowie schwankende Wasserpegel, Schneelast, Trockenheit, starke Winde und Stürme, Temperaturschwankungen) wurden anhand detaillierter Klimarisiken- und Vulnerabilitätsanalysen für relevante Betriebsstandorte analysiert. Starke Regenfälle, Überflutungen und Murenabgänge als auch klimabedingte Pegelschwankungen von Flüssen, welche die Schiffbarkeit beeinträchtigen können sind für den voestalpine-Konzern bedeutsame physische Klimarisiken. Daraus abgeleitet wurden entsprechende Vorsorgemaßnahmen eingeleitet bzw. bereits umgesetzt. Erforderliche künftige Maßnahmen im untergeordneten Ausmaß sind in den Planungsrechnungen enthalten.
Der europäische Green Deal bringt neben den transitorischen Klimarisiken im Zuge der Dekarbonisierung zusätzliche Herausforderungen mit sich, die zu einem Strukturwandel in der europäischen Industrie führen. Auch die voestalpine ist von diesem Wandel direkt und indirekt betroffen. Im Importbereich gleichen Mechanismen wie der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) Wettbewerbsnachteile nicht lückenlos aus. Darüber hinaus ist die voestalpine in Folge des Strukturwandels mit einem Rückgang der Nachfrage von Abnehmerindustrien (z. B deutsche Automobilindustrie) konfrontiert. Zudem steht die voestalpine im globalen Export in Konkurrenz zu Unternehmen außerhalb der EU, die nicht denselben regulatorischen Rahmenbedingungen unterliegen.
Die voestalpine führt gezielte Aktivitäten zur Minderung dieser Risiken aus Wettbewerbsnachteilen und Strukturwandel der europäischen Industrie durch. Im Fokus stehen neben umfassenden Restrukturierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen die Entwicklung innovativer Produkte zur Differenzierung vom Wettbewerb sowie die Erschließung neuer Kund:innen, Branchen und geografischer Märkte. Dabei setzt die voestalpine auf hochwertige Marktsegmente und eine verstärkte Differenzierung in Produktqualität und Service. Darüber hinaus trägt eine verstärkte Internationalisierung der voestalpine in renditestarken Weiterverarbeitungsbereichen nach dem „local for local“-Prinzip zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit bei.
Die Erwartungen wurden in der Mittelfristplanung und einer zusätzlichen Grobplanungsphase bei den vom Technologietransfer betroffenen CGUs anhand der zum Stichtag verfügbaren Erkenntnisse mittels bestmöglicher Einschätzung berücksichtigt.
Weitere Informationen dazu sind der nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht zu entnehmen (Kapitel „ESRS2 SBM-3-E1 Klimawandel“, „ESRS E1 Klimawandel“).
SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN IN DER ANWENDUNG EINZELNER IFRS
Schätzungen und Annahmen, die neben den oben beschriebenen Sachverhalten einen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss haben können, sind insbesondere bei folgenden Themen erforderlich:
Werthaltigkeit langfristiger Vermögenswerte
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Firmenwerten, Sachanlagen und Anteilen an equitykonsolidierten Unternehmen erfordert Ermessen in der Anwendung von Rechnungslegungsmethoden sowie Schätzungen, die auf zukunftsbezogenen Annahmen basieren.
Rechnungslegungsbezogenes Ermessen erfordert vor allem die Identifikation und Abgrenzung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units/CGUs), in welchen bisweilen auch überregional Standorte und Produktionsanlagen für die Prüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten zusammengefasst werden. Darüber hinaus basiert auch die Identifikation und Analyse von Wertminderungsindikatoren zu jedem Abschlussstichtag, neben den jährlich verpflichtenden Wertminderungsprüfungen für Firmenwerte, auf entsprechenden Ermessensentscheidungen des Managements. Neben quantitativen Analysen werden auch qualitative Erwägungen mitberücksichtigt.
Die Durchführung von Wertminderungstests und die Ermittlung allfälliger Wertminderungen erfordern die Schätzung der erzielbaren Beträge der betroffenen CGUs. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Beiden Wertmaßstäben liegen mehrere zukunftsgerichtete Annahmen und Schätzungen zugrunde. Diese umfassen insbesondere die künftigen Cashflows aus der fortgesetzten Nutzung oder der geplanten Veräußerung von Vermögenswerten, Abzinsungssätze, Wachstumsraten oder die Fair Values abzüglich der Veräußerungskosten der einzelnen Vermögenswerte. Bei der Ermittlung künftiger Cashflows sind zudem bei den von der Dekarbonisierung und dem damit verbundenen Technologietransfer betroffenen CGUs eine Reihe unsicherer Annahmen berücksichtigt worden. Dazu zählen insbesondere die Preisentwicklung von CO2-Zertifikaten, die Entwicklung der Absatzpreise (insbesondere Preispremium für greentec steel), die Änderungen im Rohstoffmix (Verfügbarkeit und Preisentwicklung) sowie der Investitionsbedarf für den weiteren Ersatz fossiler Roheisenerzeugung und für CO2-Abscheidetechnologien (CCUS). Durch die aktuellen Entwicklungen in der US-Politik verstärkte Unsicherheiten wurden vom Konzern, entsprechend der vom Management geschätzten erwarteten Auswirkungen auf die jeweiligen CGUs, bestmöglich berücksichtigt. Die so ermittelten Cashflows stehen im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung aktuellsten Unternehmensplanungen.
Obwohl das Management davon ausgeht, dass die getroffenen Annahmen eine bestmögliche Einschätzung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung der betroffenen CGUs darstellen, besteht das Risiko, dass eine Veränderung der Annahmen oder der Umstände zu einer wesentlichen Anpassung von Vermögenswerten und korrespondierenden Wertminderungen bzw. Wertaufholungen in zukünftigen Perioden führen kann. Es werden Sensitivitätsanalysen für die zentralen Planungsprämissen (Abzinsungssatz und Cashflows) dargestellt, in welchen für möglich gehaltene Änderungen dieser Planungsprämissen und daraus resultierende Effekte auf das Ergebnis der Wertminderungsprüfung modelliert werden (siehe dazu Punkt D.11. Wertminderungen und Wertaufholungen). Zusätzliche Ausführungen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von langfristigen Vermögenswerten finden sich in Punkt B.3. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt Impairmenttest von CGUs mit und ohne Firmenwert sowie sonstigen Vermögenswerten, weiters in den Punkten D.9. Sachanlagen, D.10. Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte und D.11. Wertminderungen und Wertaufholungen.
Bilanzierung von Leasingverhältnissen
Vorgelagert zur bilanziellen Abbildung eines Leasingverhältnisses muss das Management bei Vertragsbeginn beurteilen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Trotz vorhandener Leitlinien bedarf es in bestimmten Vertragskonstellationen eines Ermessens des Managements, ob bestimmte Verträge als Leasingverhältnisse zu bilanzieren sind. Für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeiten müssen zudem Einschätzungen über die Vertragslaufzeit je Leasingvertrag, die zu passivierenden Leasingzahlungen und des zu verwendenden Diskontierungszinssatzes getroffen werden. Die eingeschätzte Vertragslaufzeit basiert auf der unkündbaren Laufzeit des Leasingvertrags. Leasingperioden, für die Kündigungs- und bzw. oder Verlängerungsoptionen bestehen, werden in die Betrachtung miteinbezogen, wenn deren Nichtausübung (bei Kündigungsoptionen) bzw. deren Ausübung (bei Verlängerungsoptionen) als hinreichend sicher eingeschätzt wird. Dies bedarf einer Ermessensentscheidung durch das Unternehmen. Es finden dabei sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung bzw. Nichtausübung darstellen, Berücksichtigung. Nach der erstmaligen Erfassung erfolgt eine Neubeurteilung der Laufzeit, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung der Umstände innerhalb der Kontrolle des Unternehmens eintritt, die sich auf die Ausübung oder Nichtausübung der Option auswirkt.
Die zu passivierenden Leasingzahlungen sind aus den vertraglichen Zahlungspflichten abzuleiten, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass variable Leasingzahlungen nicht passiviert werden, soweit diese nicht an einen Index oder (Zins-)Satz geknüpft sind. Verträge mit komplexen Zahlungsschemata erfordern mitunter Ermessen darüber, ob und in welcher Höhe eine Leasingverbindlichkeit anzusetzen bzw. ob und in welcher Höhe über künftige außerbilanzielle variable Zahlungsverpflichtungen zu berichten ist.
Als Diskontierungszinssatz für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten wird der Grenzfremdkapitalzinssatz als laufzeitabhängiger risikoloser Zinssatz unter Berücksichtigung der jeweiligen Währung und der Bonität des Unternehmens bestimmt. Dies bedarf einer Schätzung, wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind (z. B. Tochterunternehmen, die keine Finanzierungstransaktionen abschließen) oder wenn diese angepasst werden müssen, um die Konditionen und Bedingungen des Leasingvertrags abzubilden (z. B. Berücksichtigung der Tilgungsstruktur).
Pensionen und andere Arbeitnehmerverpflichtungen
Für die Bewertung der bestehenden Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden Annahmen für Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung und künftige Bezugserhöhungen verwendet. Vergleiche dazu Punkt B.3. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt Pensionen und andere Arbeitnehmerverpflichtungen, sowie Punkt D.18. Pensionen und andere Arbeitnehmerverpflichtungen.
Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben
Im Rahmen von Unternehmenserwerben sind Schätzungen im Zusammenhang mit der Ermittlung der Fair Values der identifizierten Vermögenswerte, Schulden und möglicher bedingter Gegenleistungen erforderlich. Es werden alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen. Beizulegende Zeitwerte von Gebäuden und Grundstücken werden im Regelfall von externen Expert:innen oder Expert:innen im Konzern festgestellt. Immaterielle Vermögenswerte werden nach Art des Vermögenswerts und Verfügbarkeit der Informationen anhand geeigneter Bewertungsmethoden bewertet. Diese Bewertungen sind eng mit den Annahmen über die künftige Entwicklung der geschätzten Cashflows sowie mit den verwendeten Abzinsungssätzen verbunden.
Informationen zu im Berichtszeitraum stattgefundenen Erwerben sind unter Punkt C.2. Konsolidierungskreisänderungen, Abschnitt Unternehmenserwerbe und sonstige Zugänge zum Konsolidierungskreis angeführt.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden bei Bestehen von gegenwärtigen Verpflichtungen, resultierend aus vergangenen Ereignissen, welche zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen, mit dem bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt. Falls wesentlich, werden diese Rückstellungen abgezinst. Details zu Rückstellungen sind Punkt B.3. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt Sonstige Rückstellungen, sowie Punkt D.19. Rückstellungen zu entnehmen.
Rechtliche Risiken
Der voestalpine-Konzern ist als international tätiges Unternehmen rechtlichen Risiken ausgesetzt. Die Ergebnisse gegenwärtiger oder zukünftiger Rechtsstreitigkeiten sind in der Regel nicht vorhersagbar und können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinflussen. Um mögliche Verpflichtungen verlässlich zu schätzen, werden die zugrunde liegenden Informationen und Annahmen fortlaufend durch das Unternehmen geprüft und für eine weitere Beurteilung interne wie auch externe Rechtsberater:innen eingesetzt. Für wahrscheinliche gegenwärtige Verpflichtungen einschließlich der zuverlässig geschätzten Rechtsberatungskosten werden Rückstellungen gebildet. Ist der zukünftige Nutzenabfluss nicht wahrscheinlich oder steht die Bestätigung der Ereignisse nicht unter der Kontrolle des Unternehmens, wird die Angabe einer Eventualverbindlichkeit erwogen. Details zu Rückstellungen für rechtliche Risiken sind in Punkt D.19. Rückstellungen enthalten.
Ertragsteuern
Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens mit den aktuell gültigen Steuersätzen ermittelt. Die latenten Steuern werden auf Basis des jeweiligen landesüblichen Ertragsteuersatzes berechnet. Künftige fixierte Steuersätze werden für die Abgrenzung ebenfalls berücksichtigt. Ansatz und Bewertung der tatsächlichen und latenten Steuern unterliegen folgenden wesentlichen Unsicherheiten.
Aufgrund der internationalen Tätigkeit des voestalpine-Konzerns unterliegt dieser unterschiedlichen steuerlichen Regelungen in den jeweils einschlägigen Steuerjurisdiktionen. Die im Abschluss dargestellten Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen steuerlichen Regelungen ermittelt und unterliegen wegen ihrer Komplexität möglicherweise einer abweichenden Interpretation durch Steuerpflichtige einerseits und lokale Finanzbehörden andererseits. Da unterschiedliche Auslegungen von Steuergesetzen als Ergebnis von Betriebsprüfungen zu nachträglichen Steuerzahlungen für vergangene Jahre führen können, werden sie basierend auf der Einschätzung der Unternehmensleitung in die Betrachtung einbezogen.
Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der es wahrscheinlich ist, dass zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen, gegen welche die abzugsfähigen Differenzen bzw. die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Diese Beurteilung erfordert Annahmen über künftige steuerliche Ergebnisse und unterliegt daher Unsicherheiten. Sie erfolgt auf der Grundlage der Planung für einen Zeitraum von fünf Jahren. Änderungen der künftigen zu versteuernden Ergebnisse können zu einer Abnahme oder zu einem Anstieg der aktiven latenten Steuern führen.
Weitere Informationen sind Punkt B.3. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt Ertragsteuern, sowie den Punkten D.8. Ertragsteuern und D.13. Latente Steuern zu entnehmen.
Abbildung langfristiger Bezugsverträge
Der voestalpine-Konzern hat langfristige Abnahmeverträge (mit Abnahmeverpflichtungen für 2–25 Jahre) zur Sicherung der Rohstoff- und Energieversorgung geschlossen, welche überwiegend durch das Beschaffungsmanagement gesteuert werden. Zum Bilanzstichtag bestehen langfristige Lieferverträge für Rohstoffe (insbesondere HBI, Erz, Koks und Kohle) und Betriebsstoffe (insbesondere Sauerstoff und Stickstoff), deren überwiegendem Anteil variable Preisformeln zugrunde liegen. Darüber hinaus wurden auch langfristige Energiebezugsverträge (Bandsicherungen bei Energieversorgungsunternehmen sowie Power Purchase Agreements) geschlossen, die überwiegend zu einem Fixpreis kontrahiert wurden. Für CO2-Zertifikate bestehen im untergeordneten Ausmaß Termingeschäfte (Laufzeit bis 2027), welche unter die Eigenverbrauchsausnahme fallen.
Die Bilanzierung von langfristigen Bezugsverträgen erfordert Ermessen sowie eine sorgfältige Analyse der konkreten vertraglichen Ausgestaltung. Zunächst beurteilt die voestalpine, ob geschlossene Bezugsverträge eine Beherrschung oder eine gemeinschaftliche Führung über die:den Vertragspartner:in begründen oder aufgrund zusätzlich gehaltener Kapitalanteile und/oder der wesentlichen Geschäftsbeziehung ein assoziiertes Unternehmen vorliegt. Weiterführend wird berücksichtigt, dass langfristige Lieferverträge auch Ermessen darüber erfordern, ob diese ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 begründen (z. B. bei Power Purchase Agreements). Ist dies nicht der Fall, kann ein (preisgesicherter) Liefervertrag über eine marktfähige nicht finanzielle Ressource auch unter die Definition eines derivativen Finanzkontraktes fallen und wäre demnach ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Letzteres ist jedoch nicht erforderlich, sofern der Kontrakt unter die Eigenverbrauchsausnahme (Own Use Exemption) fällt. Die Anwendung der Own Use Exemption erfordert wiederum Ermessen hinsichtlich der Definition ähnlicher Verträge, die letztlich gemeinsam beurteilt werden müssen, sowie zum Umgang mit in der Vergangenheit durchgeführten bzw. für die Zukunft erwarteten Verkäufen der kontrahierten Ressource. Sofern ein geschlossener Bezugsvertrag kein Derivat beinhaltet oder die Own Use Exemption erfüllt, stellt der Vertrag ein schwebendes Geschäft dar, welches grundsätzlich nicht zu bilanzieren ist. Gleichzeitig ist jedoch laufendes Ermessen des Managements darüber gefordert, ob der Bezugsvertrag als belastend eingestuft werden muss und damit den Ansatz einer Drohverlustrückstellung erfordert.
Nach eingehender Analyse kommt das Management zu dem Schluss, dass die wesentlichen langfristigen Bezugsverträge, welche nicht unter IFRS 16 fallen, entweder keine Derivate darstellen oder die Own Use Exemption zur Anwendung gelangt. Im Ergebnis erfolgt die Abbildung daher als schwebende Bezugsverträge, wobei von einer absatzseitigen Weitergabefähigkeit der Bezugspreise am Markt auszugehen ist. Die Angabe dieser nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen aus langfristigen Bezugsverträgen erfordert aufgrund variabler Preisformeln mitunter auch Ermessen über die künftige Preisentwicklung der kontrahierten nichtfinanziellen Ressourcen. Darüber hinaus erfordern insbesondere langfristige Energiebezugsverträge (PPAs) mit Abnahmeverpflichtungen auch Annahmen über erwartete Produktionsmengen. Weitere Informationen sind dem Punkt D.23. Sonstige finanzielle Verpflichtungen zu entnehmen.
B.3. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Gemäß IAS 21 werden die in den Konzernabschluss einbezogenen und in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Mit Ausnahme weniger Gesellschaften ist dies die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet.
Das Eigenkapital wird mit dem historischen Umrechnungskurs bewertet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden in der Rücklage für Währungsumrechnung direkt im Eigenkapital erfasst.
In den Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden Fremdwährungstransaktionen in die jeweilige funktionale Währung der Gesellschaft mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Wechselkursgewinne bzw. ‑verluste aus der Umrechnung zum Transaktionszeitpunkt und Bilanzstichtag werden grundsätzlich in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Wechselkurse von wesentlichen Währungen (laut EZB-Fixing) haben sich wie folgt entwickelt:
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USD |
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GBP |
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BRL |
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SEK |
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SGD |
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CNY |
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PLN |
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Stichtagskurs |
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31.03.2024 |
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1,0811 |
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0,8551 |
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5,4032 |
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11,5250 |
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1,4587 |
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7,8144 |
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4,3123 |
31.03.2025 |
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1,0815 |
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0,8354 |
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6,2507 |
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10,8490 |
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1,4519 |
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7,8442 |
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4,1840 |
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Jahresdurchschnittskurs |
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2023/24 |
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1,0845 |
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0,8630 |
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5,3499 |
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11,4999 |
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1,4587 |
|
7,7778 |
|
4,4473 |
2024/25 |
|
1,0742 |
|
0,8416 |
|
6,0226 |
|
11,4217 |
|
1,4368 |
|
7,7506 |
|
4,2733 |
ERTRAGSREALISIERUNG
Im voestalpine-Konzern werden Umsatzerlöse realisiert, wenn Kund:innen die Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangen. Zur Art der Dienstleistungen und Güter in den verschiedenen Geschäftsbereichen wird auf die Erläuterungen in Punkt D.2. Geschäftssegmente verwiesen.
In der Regel erfolgt die Umsatzrealisierung im Zeitpunkt der Lieferung der Güter unter Berücksichtigung der vereinbarten Vertragsgrundlagen. Im Allgemeinen ist dies der Zeitpunkt des Übergangs von Chancen und Risiken nach Maßgabe der vereinbarten Incoterms. Die Zahlungsbedingungen sehen dabei typischerweise Zahlungsziele von 30 bis 90 Tagen vor.
Der Transaktionspreis entspricht der vertraglich vereinbarten Gegenleistung unter Berücksichtigung etwaiger variabler Bestandteile. Variable Gegenleistungen werden nur erfasst, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es künftig nicht zu einer wesentlichen Rücknahme der Umsatzerlöse kommt.
Bei Serienprodukten, welche die Erlöserfassungskriterien des IFRS 15.35 (c) erfüllen, kommt eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung zur Anwendung. Hierbei handelt es sich vor allem um Produkte der Bereiche Automotive und Luftfahrt, die keine alternative Verwendungsmöglichkeit aufweisen, da sie konkret für eine:n Kundin bzw. Kunden anhand deren:dessen spezifischer Anforderungen entwickelt und produziert werden und somit in der Regel für keinen anderen Zweck verwendet werden dürfen oder bei deren alternativer Verwendung ein wesentlicher Verlust eintreten würde. Für die in Produktion befindlichen Bauteile sowie für fertige Produkte besteht überdies ein rechtlich bzw. vertraglich durchsetzbarer Anspruch auf Kostenabgeltung inklusive einer angemessenen Marge, falls der Vertrag ohne Verschulden der Gesellschaft beendet wird.
Bei der zeitraumbezogenen Ertragsrealisierung erfolgt die Umsatzrealisierung in der Regel anteilig auf Basis des Verhältnisses der angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten. Diese Methode spiegelt den Leistungsfortschritt am verlässlichsten wider. Erwartete Verluste aus einem Vertrag werden sofort realisiert. Die Zahlungsströme erfolgen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen. Die Zahlungsbedingungen sehen dabei typischerweise Zahlungsziele von 30 bis 90 Tagen vor.
Ansprüche des voestalpine-Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen werden als Vertragsvermögenswerte unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte ausgewiesen. Die unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten betreffen vor allem von Kund:innen erhaltene Anzahlungen für noch nicht erbrachte Lieferungen und Leistungen.
Investitionszuschüsse werden passiviert und über die Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes aufgelöst. Kostenzuschüsse werden periodengerecht entsprechend den zugehörigen Aufwendungen vereinnahmt. In der Berichtsperiode werden Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 25,7 Mio. EUR (2023/24: 123,1 Mio. EUR) für Investitionen, Forschung und Entwicklung sowie arbeitsmarktfördernde Maßnahmen erfolgswirksam erfasst.
AUFWANDSREALISIERUNG
Betriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. dem Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Im Geschäftsjahr 2024/25 betragen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 218,9 Mio. EUR (2023/24: 213,9 Mio. EUR).
SACHANLAGEN
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Die Herstellungskosten bei selbst erstellten Sachanlagen beinhalten Einzelkosten sowie angemessene Teile der produktionsnotwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und bei qualifizierten Vermögenswerten auch Fremdkapitalkosten. Als Anfangszeitpunkt der Aktivierung gilt jener Tag, ab dem Ausgaben für den Vermögenswert sowie Fremdkapitalkosten anfallen und die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf bereitzustellen.
Die Abschreibungen werden über die erwartete Nutzungsdauer linear erfolgsmindernd erfasst. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die erwarteten Abschreibungssätze je Anlagenkategorie stellen sich wie folgt dar:
Gebäude |
|
2,0–20,0 % |
---|---|---|
Technische Anlagen und Maschinen |
|
3,3–25,0 % |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
|
5,0–20,0 % |
LEASING
Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16 erfüllt ist. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Ist ein Eigentumsübergang vorgesehen oder ist die Ausübung einer Kaufoption hinreichend sicher, erfolgt die Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht auf Wertminderung geprüft.
Es werden überwiegend folgende Abschreibungsdauern für Nutzungsrechte angewendet:
Nutzungsrechte für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten |
|
1–50 Jahre |
---|---|---|
Nutzungsrechte für Technische Anlagen und Maschinen |
|
1–6 Jahre |
Nutzungsrechte für Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
|
1–8 Jahre |
Die Leasingverbindlichkeit wird mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz bewertet, sofern der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann.
Im Rahmen der Folgebewertung wird die Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode bewertet und fortgeschrieben. Die entsprechenden Zinsaufwendungen sind in den Finanzaufwendungen enthalten. Es erfolgt eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit, wenn sich z. B. künftige Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern oder wenn sich die Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert. Die Neubewertung führt in der Regel zu einer erfolgsneutralen Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts.
In der Bilanz weist der Konzern Nutzungsrechte, die nicht die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllen, in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten in den Finanzverbindlichkeiten aus.
Das Wahlrecht, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) und für Leasingverhältnisse für Vermögenswerte über geringem Wert kein Nutzungsrecht und keine Leasingverbindlichkeit anzusetzen, wird ausgeübt. Vermögenswerte von geringem Wert sind im voestalpine-Konzern jene Leasinggegenstände mit einem Anschaffungsneuwert von bis zu 5.000 EUR.
Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird keine Trennung vorgenommen (davon ausgenommen sind Grundstücke und Gebäude).
IFRS 16 wird nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.
Der Konzern tritt nicht als Leasinggeber auf.
FIRMENWERTE
Alle Unternehmenserwerbe werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Firmenwerte entstehen bei Erwerben von Tochterunternehmen sowie Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.
Firmenwerte werden CGUs oder Gruppen von CGUs zugeordnet und gemäß IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern zumindest einmal jährlich sowie zusätzlich bei Vorliegen von Umständen, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, einem Impairmenttest unterzogen. Bei Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen beinhaltet der ausgewiesene Buchwert auch den Buchwert des Firmenwerts.
Bei der Veräußerung von Tochterunternehmen wird der darauf entfallende Firmenwert auf der Grundlage der relativen Werte nach IAS 36.86 bei der Berechnung des Veräußerungsgewinnes oder ‑verlustes berücksichtigt.
ANDERE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Forschungsaufwendungen zur Erlangung von neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen werden sofort erfolgswirksam erfasst. Entsprechend IAS 38.57 werden Entwicklungsaufwendungen ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen aktiviert. Somit wird eine Aktivierung von angefallenen Aufwendungen nicht nachgeholt, wenn sämtliche der oben genannten Voraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen. Aufwendungen für selbst erstellte Firmenwerte und Marken werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Andere immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Im Falle eines Unternehmenszusammenschlusses stellt der zum Erwerbsstichtag beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten dar. Die Abschreibungen werden erfolgsmindernd linear über die erwartete Nutzungsdauer erfasst. Die maximalen Nutzungsdauern auf Basis bisheriger Transaktionen betragen:
Auftragsstand |
|
1 Jahr |
---|---|---|
Kund:innen-Beziehungen |
|
15 Jahre |
Technologie |
|
10 Jahre |
Software |
|
10 Jahre |
IMPAIRMENTTEST VON CGUS MIT UND OHNE FIRMENWERT SOWIE SONSTIGEN VERMÖGENSWERTEN
Firmenwerttragende CGUs sowie andere immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden zumindest einmal jährlich Anfang März sowie zusätzlich bei Vorliegen von Umständen, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, einem Impairmenttest unterzogen. Alle anderen Vermögenswerte und CGUs ohne Firmenwert (Asset CGUs) werden bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf eine Wertminderung dahingehend überprüft.
Für Zwecke des Impairmenttests werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene, die selbstständig Cashflows generiert (CGUs), zusammengefasst. Firmenwerte werden jenen CGUs oder Gruppen von CGUs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass diese Nutzen aus Synergien aus dem betreffenden Unternehmenserwerb ziehen, und es muss sich um die niedrigste Ebene handeln, auf der der jeweilige Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird.
Ein Wertminderungsaufwand wird in der Höhe erfasst, in der der Buchwert des einzelnen Vermögenswerts bzw. der CGU den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Fair Value abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Wertminderungsaufwendungen bei firmenwerttragenden CGUs verringern vorrangig den Buchwert des Firmenwerts. Darüber hinausgehende Wertminderungsaufwendungen reduzieren anteilig die Buchwerte der Vermögenswerte der CGUs, wobei die Nettoveräußerungspreise der einzelnen Vermögenswerte die Untergrenze darstellen.
Sofern der Impairmenttest für firmenwerttragende CGUs durchgeführt wird und sich daraus eine Wertminderung ergibt, werden zusätzlich die einzelnen enthaltenen Asset CGUs auf Wertminderung überprüft und auf dieser Ebene zuerst eine etwaige Wertminderung von Vermögenswerten erfasst, um in der Folge eine erneute Überprüfung auf Ebene der firmenwerttragenden CGU vorzunehmen.
Die Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerte sowie Firmenwerte werden in der Regel unter Anwendung der Discounted Cashflow-Methode auf Werthaltigkeit überprüft (in der Regel nach dem Value-in-Use-Konzept). Die Berechnungen basieren auf den Cashflows einer vom Management erstellten 5-Jahres-Mittelfristplanung. Das Budget wird vom Aufsichtsrat genehmigt und die Mittelfristplanung für die darauffolgenden vier Jahre zur Kenntnis genommen. Dieser Mittelfristplanung werden sowohl Vergangenheitsdaten als auch die erwartete zukünftige Marktperformance als Annahmen zugrunde gelegt. Die konzernalen Planungsprämissen werden dabei um sektorale Planungsannahmen erweitert. Konzerninterne Einschätzungen werden um externe Marktstudien ergänzt. Für die von der Technologietransformation betroffenen CGUs, insbesondere die wesentlichen firmenwerttragenden CGUs Steel Division und Railway Systems, wurde die Mittelfristplanung um eine Grobplanungsphase bis 2042 erweitert. Diese wurde auf Basis der Investitionsrechnung modelliert, welche Grundlage für die Genehmigung der Investition „greentec steel“ durch den Aufsichtsrat im März 2023 war. Diese verlängerte Planungsperiode stellt für diese Investitionen einen eingeschwungenen Zustand als Basis für die Ermittlung der ewigen Rente sicher. Hinsichtlich der zugrunde liegenden Annahmen siehe Kapitel B.2. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen, Abschnitt Auswirkungen Nachhaltigkeitsstrategie – Dekarbonisierung und grüne Transformation.
Den Cashflows wird in der ewigen Rente ein aus externen Quellen abgeleitetes länderspezifisches Wachstum unterstellt. Die Kapitalkosten werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten und nach dem Capital Asset Pricing Model berechnet (Weighted Average Costs of Capital – WACC). Die im Rahmen der WACC-Ermittlung verwendeten Parameter werden auf objektivierter Basis ermittelt. Sowohl bei der Ableitung der Inflationserwartung für die WACC-Ermittlung als auch für die Ableitung der Wachstumsrate der Cashflows in der ewigen Rente wird die prognostizierte und langfristig erwartete Inflation im fünften Jahr herangezogen.
Wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Wertminderungsaufwand, der für einen Vermögenswert, eine Asset CGU oder eine Gruppe von CGUs (mit Ausnahme von Firmenwerten) in früheren Perioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte, ist der erzielbare Betrag zu schätzen, auf welchen in Folge zuzuschreiben ist (Wertaufholung). Siehe weiterführend Punkt D.11. Wertminderungen und Wertaufholungen.
FINANZINSTRUMENTE
IFRS 9 enthält drei Bewertungskategorien, welche grundsätzlich – bis auf vereinzelte Wahlrechte – als Pflichtkategorien zu sehen sind:
- zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Amortized Cost, AC)
- zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (Fair Value through Other Comprehensive Income, FVOCI)
- zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (Fair Value through Profit or Loss, FVTPL)
Die Bewertung zum FVOCI findet im voestalpine-Konzern derzeit keine Anwendung.
Andere Finanzanlagen
Die anderen Finanzanlagen enthalten langfristige Forderungen und Ausleihungen, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind. Gehaltene Eigenkapitalinstrumente (insbesondere Beteiligungen) werden zum FVTPL bewertet, da das Wahlrecht zur Bewertung zum FVOCI nicht angewendet wurde.
Alle übrigen lang- und kurzfristigen Finanzanlagen (insbesondere Wertpapiere) sind zwingend zum FVTPL zu bewerten, da diese entweder zu einem auf aktiven Kauf und Verkauf gerichteten Geschäftsmodell gehören oder das Zahlungsstromkriterium (Zahlungsströme zu festgelegten Zeitpunkten, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen) nicht erfüllen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird zum Großteil durch den Abschluss von Kreditversicherungen Rechnung getragen. Nicht bzw. niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem abgezinsten Barwert angesetzt. Verkaufte Forderungen werden gemäß den Vorschriften des IFRS 9 ausgebucht (siehe Punkt D.29. Angaben zu außerbilanziellen Geschäften).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zum Verkauf im Rahmen einer bestehenden Factoring-Vereinbarung bestimmt sind, werden aufgrund der Zuordnung zum Geschäftsmodell „Verkaufen“ zum FVTPL bewertet.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich aus dem Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Schecks zusammen und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Wertberichtigungen
Für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und für Vertragsvermögenswerte sind im voestalpine-Konzern Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste berücksichtigt (Portfoliowertberichtigung, „Stufe 1“ und „Stufe 2“). Der Konzern macht von der vereinfachten Vorgehensweise für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten Gebrauch, wonach für diese finanziellen Vermögenswerte unter bestimmten Voraussetzungen die Bemessung der Wertberichtigung stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfolgen hat.
Als Grundlage für die geschätzten erwarteten Kreditausfälle dienen Erfahrungswerte von tatsächlichen historischen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre. Dabei werden Unterschiede zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Sammlung der historischen Daten, den derzeitigen Bedingungen und der Sicht des Konzerns auf die wirtschaftlichen Bedingungen über die erwartete Laufzeit der Forderungen berücksichtigt. Aufgrund der bestehenden Kreditversicherungen und einem durch sehr gute bis gute Bonität dominierten und diversifizierten Kund:innen-Portfolio besteht keine signifikante Konzentration von Ausfallsrisiken. Für Forderungen mit beeinträchtigter Bonität („Stufe 3“) werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Forderungen werden dann als finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität eingestuft, wenn konkrete Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen (insbesondere erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners bzw. der Schuldnerin, Ausfall oder Zahlungsverzug, erhöhtes Insolvenzrisiko). Eine Abschreibung (Ausbuchung) erfolgt dann, wenn nicht mehr mit dem Eingang zu rechnen ist (insbesondere bei Insolvenz der:des Vertragspartnerin bzw. ‑partners). Bei Wegfall der Gründe für die Wertberichtigung erfolgt eine Wertaufholung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Zusätzliche Informationen zu den Wertberichtigungen sind in Punkt D.24. Finanzinstrumente enthalten.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden im voestalpine-Konzern nur zu Sicherungszwecken für Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken gehalten. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet. Auf einen Teil davon findet Hedge Accounting im Sinne des IFRS 9 Anwendung. Dementsprechend werden Gewinne und Verluste bedingt durch Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis (für den effektiven Teil eines Cashflow-Hedges) abgebildet. Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte dargestellt. Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Bei den derivativen Geschäften erfolgt täglich eine Bewertung nach der „Mark to Market“-Methode. Dabei wird jener Wert ermittelt, der erzielt werden würde, wenn das Sicherungsgeschäft glattgestellt wird (Liquidationsmethode). Eingangsgrößen für die Berechnung der Marktwerte sind am Markt beobachtbare Währungs- und Rohstoffkurse sowie Zinssätze. Basierend auf den Eingangsgrößen wird unter Einsatz allgemein anerkannter finanzmathematischer Formeln der Marktwert errechnet.
Die unrealisierten Gewinne oder Verluste aus Sicherungsgeschäften werden wie folgt behandelt:
- Ist der abzusichernde Vermögenswert oder Schuldposten bereits in der Bilanz angesetzt oder wird eine bilanzunwirksame Verpflichtung abgesichert, werden die unrealisierten Gewinne und Verluste aus dem Sicherungsgeschäft erfolgswirksam erfasst. Gleichzeitig erfolgt der Wertansatz des gesicherten Postens unabhängig von dessen grundsätzlicher Bewertungsmethode ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert. Daraus entstehende unrealisierte Gewinne und Verluste werden mit den unrealisierten Ergebnissen aus dem Sicherungsgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung verrechnet, sodass in Summe gesehen nur der nicht effektive Teil des Sicherungsgeschäftes in das Periodenergebnis einfließt (Fair Value-Hedges).
- Wird eine geplante künftige Transaktion gesichert, erfolgt die Erfassung des effektiven Teils der bis zum Bilanzstichtag angesammelten unrealisierten Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis. Ineffektive Teile werden erfolgswirksam erfasst. Entsteht bei Ausführung der Transaktion ein nicht finanzieller Vermögenswert oder ein Schuldposten in der Bilanz, wird der im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag bei Ermittlung des Wertansatzes dieses Postens berücksichtigt. Andernfalls wird der im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag nach Maßgabe der Erfolgswirksamkeit der geplanten künftigen Transaktion oder der bestehenden Verpflichtung erfolgswirksam verrechnet (Cashflow-Hedges).
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
Verbindlichkeiten (mit Ausnahme von Derivateverbindlichkeiten) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im voestalpine-Konzern bestehen drei verschiedene Arten von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Supplier Finance-Modelle). Davon betroffene Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden in einer separaten Position „Verbindlichkeiten aus Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen“ ausgewiesen. Diese besteht im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus dem Wechselzahlungsprogramm, welches insbesondere für Rohstoff- und Energielieferungen Anwendung findet. Darüber hinaus werden unter diesem Posten auch Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring und einem Programm mit einem Zahlungsdienstleister ausgewiesen. Siehe dazu weiterführend Punkt D.22. Verbindlichkeiten aus Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen.
Wandelanleihe
Die begebene Wandelanleihe wird in eine Verbindlichkeiten- und in eine Eigenkapitalkomponente aufgeteilt. Dazu wurde zum Ausgabezeitpunkt der Fair Value der Verbindlichkeitenkomponente ermittelt, indem ein Marktzinssatz einer gleichartigen nicht wandelbaren Anleihe zugrunde gelegt wurde. Dieser Betrag wird als Finanzverbindlichkeit ausgewiesen und zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode bis zum Fälligkeits- bzw. bis zum Wandlungszeitpunkt bilanziert. Bei Ausübung des Wandlungsrechts wird die Verbindlichkeitenkomponente ohne Auswirkung auf den Gewinn oder Verlust in das Eigenkapital umgebucht. Die Eigenkapitalkomponente wird in Höhe der Differenz zwischen dem Nominale der gesamten Wandelanleihe und dem Fair Value der Verbindlichkeitenkomponente angesetzt. Als Teil des Eigenkapitals wird der Buchwert dieser Wandlungsoption in den Folgejahren nicht neu bewertet.
ERTRAGSTEUERN
Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens mit den aktuell gültigen Steuersätzen ermittelt.
In Übereinstimmung mit IAS 12 werden alle temporären Bewertungs- und Bilanzierungsdifferenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzernabschluss als latente Steuern erfasst. Latente Steuern für Verlustvorträge werden in jener Höhe aktiviert, wie ausreichende zu versteuernde (passive) temporäre Buchwertdifferenzen bestehen oder aufgrund von Planungsrechnungen ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, gegen die die Verlustvorträge verrechnet werden können.
Latente Steuern aufgrund von Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden in Übereinstimmung mit IAS 12.39 und IAS 12.44 grundsätzlich nicht angesetzt. Für geplante Dividenden, die der Quellensteuer unterliegen, werden passive Latenzen gebildet.
Die latenten Steuern werden auf Basis des jeweiligen landesüblichen Ertragsteuersatzes berechnet. Künftige fixierte Steuersätze werden für die Abgrenzung ebenfalls berücksichtigt. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn diese gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und ein Anspruch auf Verrechnung gegeben ist.
Der Konzern wendet die verpflichtende vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern in Zusammenhang mit Pillar-2 an. Dementsprechend werden keine latenten Steuern in Bezug auf Ertragsteuern der Pillar-2-Regeln ausgewiesen und keine diesbezüglichen Informationen angegeben.
Am 30. Dezember 2023 hat der Gesetzgeber von Österreich, wo das Mutterunternehmen seinen Sitz hat, die Pillar-2-Regeln mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in nationales Steuerrecht transformiert (Mindestbesteuerungsreformgesetz). Bei einem effektiven Steuersatz von weniger als 15 % in einer Steuerjurisdiktion kann es zu einer zusätzlichen Steuerbelastung aus der Anwendung der Pillar-2-Regeln kommen. Neben Österreich bestehen in diversen Steuerjurisdiktionen, in denen der Konzern wirtschaftlich aktiv ist, lokale Mindeststeuergesetze. Zum 31. März 2025 ist ein tatsächlicher Steueraufwand aufgrund von Mindeststeuergesetzen in Höhe von 0,5 Mio. EUR erfasst. Dieser resultiert im Wesentlichen aus den Steuerjurisdiktionen Vereinigte Arabische Emirate, Bulgarien, Litauen, Rumänien und Saudi-Arabien. Die Auswirkungen der Gesetzgebung zu den Pillar-2-Regeln auf die zukünftige Ertragskraft des Konzerns werden laufend überprüft.
VORRÄTE
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten der Fertigstellung und des Vertriebs. In Ausnahmefällen können für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe im Einklang mit IAS 2.32 die Wiederbeschaffungskosten die Bewertungsgrundlage sein.
Die Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für gleichartige Vorräte erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren bzw. nach einem ähnlichen Verfahren. Die Herstellungskosten beinhalten direkt zurechenbare Kosten und alle anteiligen Material- und Fertigungsgemeinkosten auf Basis einer Normalauslastung. Fremdkapitalzinsen sowie allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten werden nicht aktiviert.
EMISSIONSZERTIFIKATE
Gratiszertifikate werden aufgrund der unentgeltlichen Zuteilung über die gesamte Behaltedauer mit Anschaffungskosten von null bewertet. Entgeltlich erworbene Emissionszertifikate werden mit ihren tatsächlichen Anschaffungskosten im kurzfristigen Vermögen erfasst und zum Bilanzstichtag auf einen allfällig niedrigeren Fair Value abgewertet.
In den sonstigen Rückstellungen sind Vorsorgen für CO2-Emissionszertifikate enthalten. Die Bewertung erfolgt mit dem Fair Value für den Teil der Unterallokation und dem Buchwert für die bereits angeschafften Zertifikate.
Der Bestand an Emissionszertifikaten hat sich wie folgt entwickelt:
Anzahl der Zertifikate (in Tausend Stück) |
|
2023/24 |
|
2024/25 |
|||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
|
|||||
Anfangsbestand 1.4. |
|
23.026,7 |
|
13.689,4 |
|||||
Zugang – unentgeltliche Zuteilung |
|
28,5 |
|
9.515,0 |
|||||
Zugang – entgeltlicher Erwerb |
|
2.878,5 |
|
2.330,5 |
|||||
Abgang (Verbrauch)1 |
|
–12.244,3 |
|
–12.089,0 |
|||||
Abgang (Sonstiges)2 |
|
0,0 |
|
–41,8 |
|||||
Endbestand 31.3. |
|
13.689,4 |
|
13.404,1 |
|||||
|
|
|
|
|
|||||
|
Für den Gesamtaufwand für Emissionszertifikate siehe weiterführend Punkt D.19. Rückstellungen.
PENSIONEN UND ANDERE ARBEITNEHMERVERPFLICHTUNGEN
Die Pensionen und anderen Arbeitnehmerverpflichtungen beinhalten Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen sowie Jubiläumsgelder und werden entsprechend IAS 19 nach der Barwertmethode („projected unit credit method“) bewertet.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden im Jahr ihrer Entstehung ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste von Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Abfertigungsverpflichtungen
Arbeitnehmer:innen von österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die:den Arbeitgeber:in oder wegen Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigungszahlung. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem jeweiligen Lohn bzw. Gehalt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, ist ein beitragsorientiertes System vorgesehen. Diese Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden als Aufwendungen erfasst.
Beitragsorientierte Pensionspläne
Nach der Einzahlung des Beitrages in die verwaltende Pensionskasse bzw. Versicherung treffen das Unternehmen im Rahmen von beitragsorientierten Plänen keine weiteren Verpflichtungen.
Leistungsorientierte Pensionspläne
Im Rahmen von leistungsorientierten Pensionsplänen garantiert das Unternehmen der:dem Arbeitnehmer:in eine bestimmte Pensionshöhe. Die Pensionszahlung beginnt nach der Pensionierung (bzw. Berufsunfähigkeit oder Tod) und endet bei Ableben der:des ehemaligen Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmers (bzw. ihrer:seiner Hinterbliebenen). Witwen- und Witwerpensionen (in Höhe von 50 bis 75 % der Eigenpension) werden an überlebende Ehegatten bis zu deren Ableben oder Wiederverheiratung geleistet. Waisenrenten (in Höhe von 10 bis 20 % der Eigenpension) werden bis Vollendung der Ausbildung, maximal jedoch bis zum 27. Lebensjahr, an unterhaltspflichtige Kinder ausgezahlt.
Demzufolge ist das Langlebigkeitsrisiko das wesentlichste Risiko in den leistungsorientierten Pensionsplänen im Konzern. Den Bewertungen werden die jeweils aktuellsten Sterbetafeln zugrunde gelegt. Bei einer 10 %igen relativen Verringerung bzw. Erhöhung der Sterblichkeit verändert sich bei den Pensionen die DBO zum Stichtag um +3,4 % bzw. –3,0 %. Andere Risiken wie etwa die Teuerung medizinischer Leistungen beeinflussen den Umfang der Verpflichtung nicht materiell.
Bei den Pensionsverpflichtungen im Konzern handelt es sich fast ausschließlich um bereits unverfallbare Anwartschaften.
Österreich
Die Pensionshöhe wird nach einem bestimmten Prozentsatz des Letztgehalts in Abhängigkeit der Dienstjahre oder einem fix valorisierten Betrag pro Dienstjahr berechnet. Der überwiegende Teil der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen ist an eine Pensionskasse ausgelagert, wobei das Unternehmen die Verpflichtung zur Begleichung allfälliger Unterdeckungen trägt.
Deutschland
In Deutschland existieren verschiedene Pensionsordnungen, deren Leistungsordnungen sich folgendermaßen darstellen lassen:
- ein bestimmter Prozentsatz des Letztgehalts in Abhängigkeit der Dienstjahre
- ein mit den Dienstjahren steigender Prozentsatz einer vereinbarten Zielpensionshöhe
- eine fix vereinbarte Rentenhöhe
- für jedes Dienstjahr ein fix valorisierter Betrag in Relation zum durchschnittlichen Gehalt im Unternehmen
- ein fix valorisierter Betrag pro Dienstjahr
Ein kleiner Teil der Pensionen wird über Versicherungen finanziert, wobei die Verpflichtungen selbst in den Unternehmen verbleiben.
Die Bewertung des Sozialkapitals erfolgt in den Ländern mit wesentlichen leistungsorientierten Verpflichtungen auf Basis der nachstehenden Parameter:
|
|
2023/24 |
|
2024/25 |
|||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
|
|||
Zinssatz (%) |
|
3,60 |
|
3,80 |
|||
Lohn-/Gehaltserhöhungen (%)1 |
|
4,00 |
|
3,50 |
|||
Pensionserhöhungen (%)1 |
|
2,50 |
|
2,00 |
|||
|
|
|
|
|
|||
Pensionsalter Männer/Frauen |
|
|
|
|
|||
Österreich |
|
max. 62 Jahre |
|
max. 65 Jahre |
|||
Deutschland |
|
63–67 Jahre |
|
63–67 Jahre |
|||
|
|
|
|
|
|||
Sterbetafeln |
|
|
|
|
|||
Österreich |
|
AVÖ 2018-P |
|
AVÖ 2018-P |
|||
Deutschland |
|
Heubeck-Richttafeln 2018 G |
|
Heubeck-Richttafeln 2018 G |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
Aus dem Sozialkapital resultierende Nettozinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den Finanzaufwendungen erfasst.
Jubiläumsgeldverpflichtungen
In den meisten österreichischen Konzerngesellschaften haben die Arbeitnehmer:innen einen Anspruch auf Auszahlung eines Jubiläumsgeldes, der entweder auf einer kollektivvertraglichen oder einer Regelung in einer Betriebsvereinbarung beruht. Es handelt sich hierbei um eine Einmalzahlung nach Erreichen des jeweiligen Dienstjubiläums und diese beträgt – in der Regel – je nach Dauer der Dienstzeit zwischen einem und drei Monatsbezügen.
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungshöhe von Garantien und sonstigen Wagnissen bemisst sich am zuverlässigsten Schätzwert jenes Betrages, der zur Begleichung dieser Verpflichtungen am Bilanzstichtag nötig wäre. Als statistische Messgröße wird der Erwartungswert herangezogen. Dieser wiederum basiert auf einer für die Vergangenheit nachweisbaren Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses.
Rückstellungen für belastende Verträge werden angesetzt, wenn die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen unvermeidbaren Kosten die erwarteten Erlöse übersteigen. Bevor eine separate Rückstellung für einen belastenden Vertrag gebildet wird, erfasst ein Unternehmen den Wertminderungsaufwand für Vermögenswerte, die mit dem Vertrag verbunden sind.
Rückstellungen für Restrukturierungsaufwendungen sind zu passivieren, nachdem ein formaler Restrukturierungsplan beschlossen und eine faktische Verpflichtung zur Restrukturierung – durch Kommunikation der zentralen Planbestandteile oder deren Umsetzung – begründet wurde. Die Rückstellungshöhe basiert auf einer bestmöglichen Schätzung jener Ausgaben, die zwangsläufig im Zuge der Umsetzung des Restrukturierungsplans erwachsen und nicht mit der laufenden Geschäftstätigkeit in Zusammenhang stehen, das heißt, bei der Bewertung werden nur direkt mit der Restrukturierung verbundene Ausgaben berücksichtigt.
Die den Rückstellungen zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen abweichen, wenn sich die Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.
Wir weisen darauf hin, dass unter Inanspruchnahme der Schutzklausel gemäß IAS 37.92 Angaben zu Rückstellungen dann nicht gemacht werden, wenn dadurch die Interessen des Unternehmens ernsthaft beeinträchtigt werden könnten.
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Eventualverbindlichkeiten sind gegenwärtige Verpflichtungen aufgrund vergangener Ereignisse, für die der Abfluss von Ressourcen zur Regulierung der Verbindlichkeit unwahrscheinlich ist, oder mögliche Verpflichtungen aufgrund vergangener Ereignisse, deren Existenz oder Nichtexistenz von weniger sicheren zukünftigen Ereignissen abhängt, welche nicht unter der vollständigen Kontrolle des Unternehmens stehen. Wenn in äußerst seltenen Fällen eine bestehende Schuld nicht in der Bilanz als Rückstellung angesetzt werden kann, weil keine verlässliche Schätzung der Schuld möglich ist, ist ebenfalls eine Eventualverbindlichkeit zu erfassen.
Hinsichtlich möglicher Verpflichtungen weisen wir darauf hin, dass gemäß IAS 37.92 Angaben zu Eventualverbindlichkeiten dann nicht gemacht werden, wenn dadurch die Interessen des Unternehmens ernsthaft beeinträchtigt werden könnten.
MITARBEITERBETEILIGUNGSPROGRAMM
Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm in den österreichischen Konzerngesellschaften basiert auf der Verwendung eines Teils der kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltserhöhungen mehrerer Geschäftsjahre. Erstmals im Geschäftsjahr 2000/01 erhielten die Arbeitnehmer:innen als Gegenleistung für eine um 1 % geringere Lohn- und Gehaltserhöhung Aktien der voestalpine AG.
In den Geschäftsjahren 2002/03, 2003/04, 2005/06, 2007/08, 2008/09, 2014/15 und 2018/19 wurden jeweils zusätzlich zu den bis dahin vereinbarten Beiträgen zwischen 0,3 Prozentpunkte und 0,5 Prozentpunkte der Kollektivvertragserhöhungen für die Beteiligung der Mitarbeiter:innen an der voestalpine AG verwendet. Die tatsächliche Höhe der Beiträge ergibt sich aus den ermittelten Beiträgen auf Basis der Kollektivverträge zum 1. November 2002, 2003, 2005, 2007, 2008, 2014 bzw. 2018 sowie unter Anwendung einer jährlichen Erhöhung der Beiträge um 3,5 %. In den Geschäftsjahren 2012/13, 2013/14, 2016/17, 2017/18, 2021/22 und 2022/23 wurden für jene österreichischen Konzerngesellschaften, die erst ab einem späteren Zeitpunkt an der Mitarbeiterbeteiligung teilgenommen hatten, weitere Beiträge zwischen 0,27 Prozentpunkten und 0,50 Prozentpunkten der Kollektivvertragserhöhungen 2012, 2013, 2016, 2017, 2021 bzw. 2022 für die Beteiligung verwendet.
Zur Umsetzung des österreichischen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms wird jeweils eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und der Gesellschaft geschlossen. Die Aktien werden von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung erworben und werden von dieser entsprechend dem jeweiligen Lohn- und Gehaltsverzicht der Beschäftigten an diese übertragen. Der Wert der Gegenleistung ist nicht von Kursschwankungen abhängig. IFRS 2 kommt für Aktienzuteilungen aufgrund von niedrigeren Kollektivvertragsabschlüssen daher nicht zur Anwendung.
Für Konzerngesellschaften außerhalb Österreichs wurde ein internationales Beteiligungsmodell entwickelt, das zunächst im Geschäftsjahr 2009/10 in mehreren Gesellschaften in Großbritannien und Deutschland gestartet werden konnte. Aufgrund der in diesen Pilotversuchen gesammelten sehr positiven Erfahrungen wurde das Modell in diesen beiden Ländern weiter ausgebaut sowie in den folgenden Geschäftsjahren schrittweise in den Niederlanden, in Polen, in Belgien, in der Tschechischen Republik, in Italien, in der Schweiz, in Rumänien, in Schweden und in Spanien neu eingeführt. Im Geschäftsjahr 2024/25 nahmen insgesamt 93 Gesellschaften in diesen elf Ländern an der internationalen Mitarbeiterbeteiligung teil.
Zum 31. März 2025 hält die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung für die Mitarbeiter:innen rund 14,7 % (31. März 2024: 14,3 % für die Mitarbeiter:innen und 0,5 % für ehemalige Mitarbeiter:innen) des Grundkapitals der voestalpine AG. Die Stimmrechte aus Aktien ehemaliger Mitarbeiter:innen wurden im Geschäftsjahr 2024/25 an diese rückübertragen.
- aus Investitionstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel aus Investitionen/Desinvestitionen;
- aus der Betriebstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel, soweit nicht durch Investitions-, Desinvestitions oder Finanzierungstätigkeit beeinflusst;
- aus der Finanzierungstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel aus Kapitalaus- und Kapitaleinzahlungen.