Wenn Sie diese Seite nutzen stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Corporate Governance-Bericht

Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance-Kodex

Mit dem Österreichischen Corporate Governance-Kodex wird inländischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Führung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen. Damit soll ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens erreicht werden.

Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsrats­mitglieder und zur Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex wurde seit 2002 mehrfach überarbeitet. Der vorliegende Corporate Governance-Bericht basiert auf dem Status der Kodex-Revision vom Juli 2012. Der Kodex ist unter www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich.

Er erlangt Geltung durch freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der voestalpine AG haben bereits im Jahr 2003 beschlossen, den Corporate Governance-Kodex anzuerkennen und haben auch die zwischenzeitlich erfolgten Regeländerungen angenommen bzw. umgesetzt. Die voestalpine AG bekennt sich somit zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance-Kodex in der geltenden Fassung.

Neben den verbindlich einzuhaltenden „L-Regeln“ werden auch sämtliche „C-Regeln“ und „R-Regeln“ des Kodex eingehalten.1

Unter Bezugnahme auf die Regel 49 des Kodex wird festgehalten, dass die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Michael Kutschera als Partner tätig ist, als Rechtsberater der voestalpine AG sowie einer ihrer Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2013/14 Beratungsleistungen für Fragen im Zusammenhang mit aktien- und kapitalmarktrechtlichen Angelegenheiten sowie mit gesellschaftsrechtlichen Themen eine österreichische Joint Venture-Gesellschaft betreffend erbracht hat. Die Abrechnung dieser Mandate erfolgte grundsätzlich zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2013/14 für die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH angefallenen Honorare betrug netto 102.483,67 EUR (2012/13: 35.420,83 EUR).

Sämtliche Aufsichtsratsmandate der Kapitalvertreter enden mit Beendigung der Hauptversammlung der voestalpine AG, die über das Geschäftsjahr 2013/14 beschließt. Diese Hauptversammlung findet am 2. Juli 2014 statt.

Ein Mitglied des Aufsichtsrates hat im abgelaufenen Geschäftsjahr bei mehr als einer Sitzung des Aufsichtsrates gefehlt.

Linz, 19. Mai 2014

Der Vorstand

Wolfgang
Eder

Herbert
Eibensteiner

Franz
Kainersdorfer

Robert
Ottel

Franz
Rotter

1 Im Corporate Governance-Kodex sind folgende Regeln vorgesehen: „L-Regeln“ (= Legal), das sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen; „C-Regeln“ (Comply or Explain), deren Nichteinhaltung begründet werden muss; „R-Regeln“ (Recommendations), das sind Empfehlungen.

zum Seitenanfang
Über voestalpine

Die weltweit tätige voestalpine-Gruppe ist ein stahlbasierter Technologie- und Industriegüterkonzern. Der Konzern ist mit seinen qualitativ höchstwertigen Produkten einer der führenden Partner der europäischen Automobil- und Hausgeräteindustrie sowie weltweit der Öl- und Gasindustrie.

Fakten

50 Länder auf allen fünf Kontinenten
500 Konzerngesellschaften und -standorte
48.113 Mitarbeiter weltweit

Ergebnis GJ 2013/14

€ 11,2 Mrd.

Umsatz

€ 1,4 Mrd.

EBITDA

Zum Seitenanfang
Schliessen