Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konzern und nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie equitykonsolidierten Gesellschaften bzw. deren Tochterunternehmen als auch quotenkonsolidierten Unternehmen werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind in folgenden Posten des Konzernabschlusses enthalten:
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2012/13 |
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2013/14 |
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mit quotenkonsolidierten Unternehmen |
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mit equity-konsolidierten Gesellschaften und nicht konsolidierten Tochterunternehmen |
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mit quotenkonsolidierten Unternehmen |
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mit equity-konsolidierten Gesellschaften und nicht konsolidierten Tochterunternehmen |
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Umsatzerlöse |
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114,8 |
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370,5 |
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116,8 |
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366,6 |
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10,5 |
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201,0 |
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9,7 |
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186,6 |
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Sonstiger betrieblicher Aufwand |
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0,0 |
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35,3 |
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0,0 |
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24,5 |
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31.03.2013 |
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31.03.2014 |
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
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12,3 |
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93,1 |
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9,7 |
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71,3 |
Finanzverbindlichkeiten/ |
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50,4 |
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56,5 |
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28,7 |
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46,0 |
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Mio. EUR |
In den Forderungen und Verbindlichkeiten mit equitykonsolidierten Gesellschaften und nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind sowohl direkte als auch indirekte Beziehungen enthalten.
Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen zu Kernaktionären, die aufgrund der Equity-konsolidierung der voestalpine-Anteile einen maßgeblichen Einfluss dokumentieren. Geschäftsfälle werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und stellen sich wie folgt dar:
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31.03.2013 |
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31.03.2014 |
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Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
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168,0 |
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39,3 |
Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
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207,8 |
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112,2 |
Erhaltene Garantien |
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4,6 |
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4,8 |
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Mio. EUR |
Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Vorstand
Die fixen Bezüge des Vorstandes werden entsprechend der österreichischen Rechtslage vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates festgelegt und periodisch einer Überprüfung unterzogen.
Voraussetzung für die Gewährung einer Bonifikation ist das Vorliegen einer aus quantitativen und qualitativen Elementen bestehenden Zielvereinbarung, welche mit dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrates abzuschließen ist. Der Maximalbonus ist für Vorstandsmitglieder mit 200 % des Jahresbruttogehalts, für den Vorsitzenden des Vorstandes mit 250 % des Jahresbruttogehalts begrenzt. Bei exakter Erreichung der vereinbarten Zielwerte gebühren für die quantitativen Ziele 60 % des Maximalbonus; bei Erreichen der qualitativen Ziele gebühren 20 % des Maximalbonus. Eine Übererfüllung der Ziele wird proportional bis zur Erreichung des Maximalbonus berücksichtigt. Quantitative Zielgrößen sind das EBIT und der „Return on Capital Employed“ (ROCE). Die konkreten Zielgrößen werden periodisch (jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren) vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates mit dem Vorstand vereinbart. Ihre Berechnungsbasis ist unabhängig vom jeweiligen Budget bzw. der dreijährigen Mittelfristplanung, d. h. Budgeterfüllung bedeutet nicht Bonuserreichung. Als qualitatives Ziel im Geschäftsjahr 2013/14 wurde einerseits die Vorlage eines CSR-Berichtes und andererseits die Erreichung eines Einsparungsvolumens in der Höhe von 180 Mio. EUR aus den divisionalen und konzernalen Kosteneinsparungsprogrammen vereinbart.
Die Höhe der vertraglich zugesagten Firmenpension bemisst sich für die Vorstandsmitglieder Dr. Eder, Dipl.-Ing. Mag. Ottel und Dipl.-Ing. Eibensteiner nach der Dauer der Dienstzeit. Pro Dienstjahr beträgt die Höhe der jährlichen Pension 1,2 % des letzten Jahresbruttogehalts. Die Pensionsleistung kann jedoch 40 % des letzten Jahresbruttogehalts (ohne variable Bezüge) nicht übersteigen. Für die Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing. Rotter und Dipl.-Ing. Dr. Kainersdorfer besteht eine beitragsorientierte Zusage; dabei wird ein Beitrag in Höhe von 15 % des Jahresbruttogehalts (ohne Bonifikation) vom Unternehmen in die Pensionskasse einbezahlt.
Die Vorstandsmitglieder erhalten bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses eine Abfertigung in sinngemäßer Anwendung des Angestelltengesetzes.
Für die Mitglieder des Vorstandes (wie auch für alle leitenden Angestellten des Konzerns) und des Aufsichtsrates besteht eine D&O-Versicherung, deren Kosten in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2012/13: 0,1 Mio. EUR) von der Gesellschaft getragen werden.
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG setzen sich für die Berichtsperiode wie folgt zusammen:
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Lfd. Bezüge |
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Lfd. Bezüge variabel |
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Summe |
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Dr. Wolfgang Eder |
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0,87 |
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1,73 |
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2,60 |
Dipl.-Ing. Herbert Eibensteiner |
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0,64 |
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0,90 |
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1,54 |
Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer |
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0,64 |
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0,92 |
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1,56 |
Mag. Dipl.-Ing. Robert Ottel |
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0,64 |
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0,92 |
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1,56 |
Dipl.-Ing. Franz Rotter |
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0,64 |
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0,92 |
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1,56 |
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2013/14 |
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3,43 |
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5,39 |
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8,82 |
2012/13 |
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3,16 |
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4,29 |
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7,45 |
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Mio. EUR |
Es ist zu berücksichtigen, dass bei Dr. Eder in den variablen Bezügen des Geschäftsjahres 2013/14 aus Anlass der 35-jährigen Unternehmenszugehörigkeit ein Jubiläumsgeld von 0,14 Mio. EUR enthalten ist.
Zusätzlich zu den in der o. a. Tabelle enthaltenen Bezügen sind für Vorstandsmitglieder mit leistungsorientierten Pensionsverträgen im Konzernabschluss folgende Service Costs (Personalaufwand) erfasst: Dr. Eder 0,00 Mio. EUR (2012/13: 0,00 Mio. EUR), Mag. Dipl.-Ing. Ottel 0,17 Mio. EUR (2012/13: 0,11 Mio. EUR) und Dipl.-Ing. Eibensteiner 0,11 Mio. EUR (2012/13: 0,05 Mio. EUR). Für Vorstandsmitglieder mit beitragsorientierten Pensionsverträgen sind zusätzlich folgende Pensionsaufwendungen im Konzernabschluss berücksichtigt: Dipl.-Ing. Rotter 0,09 Mio. EUR (2012/13: 0,09 Mio. EUR) und Dipl.-Ing. Dr. Kainersdorfer 0,09 Mio. EUR (2012/13: 0,08 Mio. EUR). Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder mit leistungsorientierten Pensionsverträgen wurden Pensionszahlungen in Höhe von 0,71 Mio. EUR (2012/13: 0,41 Mio. EUR) durch die Pensionskasse geleistet. Aufgrund der detaillierteren Angaben zu den Pensionsaufwendungen wurden die Vorjahreswerte in der o. a. Tabelle entsprechend angepasst.
Zum Bilanzstichtag waren 3,90 Mio. EUR (2012/13: 3,46 Mio. EUR) der variablen Bezüge noch nicht ausbezahlt. An Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Directors’ dealings-Meldungen der Vorstandsmitglieder werden auf der Website der Österreichischen Finanzmarktaufsicht www.fma.gv.at veröffentlicht.
Aufsichtsrat
Gemäß § 15 der Satzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder der voestalpine AG als Vergütung für ihre Tätigkeit einen Betrag von einem Promille des Jahresüberschusses gemäß festgestelltem Konzern-Jahresabschluss. Die Aufteilung des Gesamtbetrages erfolgt unter Zugrundelegung eines Aufteilungsschlüssels von 100 % für den Vorsitzenden, 75 % für den stellvertretenden Vorsitzenden und jeweils 50 % für alle anderen Mitglieder, wobei dem Vorsitzenden jedenfalls eine Mindestvergütung von 20,0 Tsd. EUR, dem stellvertretenden Vorsitzenden eine Mindestvergütung von 15,0 Tsd. EUR und allen anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Mindestvergütung von 10,0 Tsd. EUR zustehen. Begrenzt ist die Aufsichtsratsvergütung mit dem Vierfachen der genannten Beträge. Zusätzlich erhalten die Mitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 EUR pro Sitzung.
Nach dieser Regelung erhalten die Kapitalvertreter des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/14 folgende Vergütungen: Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender): 80 Tsd. EUR (2012/13: 80,0 Tsd. EUR); Dr. Heinrich Schaller (stellvertretender Vorsitzender ab 5. Juli 2012): 60 Tsd. EUR (2012/13: 45,0 Tsd. EUR); alle übrigen Kapitalvertreter jeweils 40 Tsd. EUR (2012/13: 40,0 Tsd. EUR). Die von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Aufsichtsratsvergütung.
Die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates und deren Berechnungsweise sind seit der Hauptversammlung 2006 in der Satzung abschließend festgelegt. Sie bedarf damit keiner gesonderten jährlichen Beschlussfassung in der Hauptversammlung.
Die Aufsichtsratsvergütungen (inkl. Sitzungsgelder) betragen für das Geschäftsjahr 2013/14 insgesamt 0,4 Mio. EUR (2012/13: 0,4 Mio. EUR). Die Bezahlung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2013/14 erfolgt spätestens 14 Tage nach der am 2. Juli 2014 stattfindenden Hauptversammlung. An Mitglieder des Aufsichtsrates der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Directors’ dealings-Meldungen der Aufsichtsratsmitglieder werden auf der Website der Österreichischen Finanzmarktaufsicht www.fma.gv.at veröffentlicht.
Die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Michael Kutschera als Partner tätig ist, erbrachte als Rechtsberater der voestalpine AG im Geschäftsjahr 2013/14 Beratungsleistungen für Fragen im Zusammenhang mit aktien- und kapitalmarktrechtlichen Angelegenheiten sowie mit gesellschaftsrechtlichen Themen eine österreichische Joint Venture-Gesellschaft betreffend. Die Abrechnung dieses Mandats erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2013/14 für die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH angefallenen Honorare betrug netto 102.483,67 EUR (2012/13: 35.420,83 EUR).