Allgemeine Informationen
Der Konzernabschluss wird mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt.
Die für den Konzernabschluss geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen.
Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards wurden im Geschäftsjahr 2013/14 erstmals angewandt:
Standard |
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Inhalt |
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Inkrafttreten1 |
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IFRS 13 |
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Bemessung des beizulegenden Zeitwerts |
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1. Jänner 2013 |
IFRS 7, Änderung |
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Finanzinstrumente: Angaben – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten |
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1. Jänner 2013 |
IAS 12, Änderung |
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Ertragsteuern – Latente Steuern: Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte |
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1. Jänner 2013 |
IAS 1, Änderung |
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Darstellung des Abschlusses – Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses |
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1. Juli 2012 |
IAS 19, Änderung |
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Leistungen an Arbeitnehmer |
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1. Jänner 2013 |
diverse Standards |
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Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvements-Projekt 2009–2011) |
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1. Jänner 2013 |
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1 Die Standards sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen. |
IFRS 13 definiert den Begriff des beizulegenden Zeitwerts, steckt einen Rahmen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in einem einzigen IFRS ab und schreibt die Angaben zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vor. Aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 13 ergeben sich im Konzernabschluss der voestalpine AG zusätzliche Anhangangaben.
Durch die Änderungen des IFRS 7 wurden neue Angabevorschriften zur Saldierung von Finanzinstrumenten in der Bilanz aufgenommen. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der voestalpine AG zum 31. März 2014.
Die Änderungen des IAS 1 verlangen, dass die Posten des sonstigen Ergebnisses danach gruppiert werden, ob diese zu einem späteren Zeitpunkt in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (recycled) werden oder nicht. Die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung wurde entsprechend angepasst.
Durch die Änderungen des IAS 19 wird die Korridormethode abgeschafft und es werden die Finanzierungsaufwendungen auf Nettobasis ermittelt. Weiters ist der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand künftig sofort ergebniswirksam zu erfassen und es werden erweiterte Anhangangaben im Zusammenhang mit leistungsorientierten Plänen gefordert. Im voestalpine-Konzern wurden bereits bisher die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen im Jahr ihrer Entstehung erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. In der voestalpine AG wird durch die Änderungen des IAS 19 eine Änderung bei der Bilanzierung der „expected return on plan assets“ ausgelöst. Bis zum 31. März 2013 wurden im voestalpine-Konzern die „expected return on plan assets“ in Abhängigkeit von den zugrunde liegenden Verträgen mit den Pensionskassen im EBIT oder im Finanzergebnis ausgewiesen, nunmehr werden diese vollständig im Finanzergebnis erfasst.
Aufgrund der Änderungen des IAS 19 wurde das Geschäftsjahr 2012/13 durch folgende Korrekturbeträge in den betroffenen Posten rückwirkend angepasst:
Korrekturbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung |
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2012/13 |
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Umsatzkosten |
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–4,3 |
Vertriebskosten |
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–1,6 |
Verwaltungskosten |
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–4,2 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
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–0,4 |
EBIT |
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–10,5 |
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Nettozinsaufwand langfristige Personalrückstellung |
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10,5 |
Ergebnis nach Steuern |
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0,0 |
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Mio. EUR |
Die Anwendung der übrigen neuen Standards hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards sind zum Bilanzstichtag bereits von der EU übernommen, aber für das Geschäftsjahr 2013/14 noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. anwendbar:
Standard |
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Inhalt |
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Inkrafttreten1 |
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IFRS 10 |
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Konzernabschlüsse |
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1. Jänner 2014 |
IFRS 11 |
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Gemeinsame Vereinbarungen |
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1. Jänner 2014 |
IFRS 12 |
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Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen |
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1. Jänner 2014 |
IAS 27, neue Fassung |
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Einzelabschlüsse |
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1. Jänner 2014 |
IAS 28, neue Fassung |
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Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
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1. Jänner 2014 |
IAS 32, Änderung |
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Finanzinstrumente: Darstellung – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten |
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1. Jänner 2014 |
IAS 36, Änderung |
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Wertminderung von Vermögenswerten – Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte |
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1. Jänner 2014 |
IAS 39, Änderung |
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Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften |
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1. Jänner 2014 |
diverse Standards, Änderung |
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Änderung IFRS 10, Konzernabschlüsse, IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen, und IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen – Übergangsleitlinien |
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1. Jänner 2014 |
diverse Standards, Änderung |
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Änderung IFRS 10, Konzernabschlüsse, IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, und IAS 27, Einzelabschlüsse – Investmentgesellschaften |
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1. Jänner 2014 |
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1 Die Standards sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen. |
IFRS 10 definiert den Begriff der Beherrschung neu und umfassender. Damit soll eine einheitliche Grundlage für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises geschaffen werden. Dieser Standard ersetzt die Bestimmungen des bisherigen IAS 27 „Konzern- und Einzelabschlüsse“ zur Konzernrechnungslegung.
IFRS 11 regelt die Bilanzierung durch Unternehmen, die gemeinsam eine Vereinbarung kontrollieren, welche entweder als Gemeinschaftsunternehmen oder als gemeinsame Geschäftstätigkeit klassifiziert werden. Dieser Standard ersetzt IAS 31 „Anteile an Gemeinschaftsunternehmen“ und schafft die Möglichkeit zur Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen ab, wodurch diese künftig nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. IAS 28 beinhaltet nun die Vorschriften zu assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen, die gemäß IFRS 11 nach der Equity-Methode bewertet werden. Ab dem Geschäftsjahr 2014/15 werden die Ergebnisse der equitykonsolidierten Gesellschaften im EBIT des Konzernabschlusses ausgewiesen werden. voestalpine Tubulars GmbH und voestalpine Tubulars GmbH & Co KG werden bis zum 31. März 2014 quotenkonsolidiert und ab dem Geschäftsjahr 2014/15 auf die Equity-Methode umgestellt. Für aktuell elf assoziierte Unternehmen, die auch schon bisher nach der Equity-Methode einbezogen wurden, erfolgt dann ebenfalls der Ausweis im EBIT. Die Angaben zu quotenkonsolidierten Unternehmen sind im Punkt C. Konsolidierungskreis dargestellt.
IFRS 12 enthält die Angabepflichten für Tochterunternehmen, gemeinsame Vereinbarungen, assoziierte Unternehmen und nicht konsolidierte strukturierte Einheiten, woraus sich eine Reihe zusätzlicher Anhangangaben im Konzernabschluss der voestalpine AG ergeben werden.
Im Juni 2012 wurden Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 veröffentlicht, um den Regelungsgehalt bestimmter Übergangsleitlinien zu deren Erstanwendung klarzustellen.
Im Oktober 2012 wurden Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 veröffentlicht, um eine Ausnahme qualifizierter Investmentgesellschaften vor der Vorschrift, Tochterunternehmen zu konsolidieren, zu schaffen.
Durch die Änderungen des IAS 32 werden Voraussetzungen für die Saldierung von Finanzinstrumenten in der Bilanz klargestellt und infolgedessen neue Angabevorschriften in IFRS 7 aufgenommen.
Die Änderungen von IAS 36 stellen eine Korrektur von Angabevorschriften zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte dar, die im Zusammenhang mit IFRS 13 weiter als beabsichtigt geändert wurden.
Durch die Änderung des IAS 39 führt eine Novation eines Sicherungsinstruments auf eine zentrale Gegenpartei aufgrund von gesetzlichen Anforderungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu einer Auflösung einer Sicherungsbeziehung.
Die angeführten Standards werden nicht vorzeitig angewandt. Es werden – mit Ausnahme der beschriebenen Änderungen durch IFRS 11 – keine wesentlichen Auswirkungen aus den neuen bzw. überabeiteten Standards auf den Konzernabschluss der voestalpine AG erwartet.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Konsolidierungsmethoden
Die Jahresabschlüsse aller voll- bzw. quotenkonsolidierten Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Bei nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften wurden bei Unwesentlichkeit die lokalen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie abweichende Bilanzstichtage beibehalten.
Bei Erstkonsolidierungen werden die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten mit dem Marktwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Der Betrag der Anschaffungskosten, der das Nettovermögen übersteigt, wird als Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten niedriger als das Nettovermögen, so wird die Differenz erfolgswirksam in der Erwerbsperiode erfasst. Die auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallenden stillen Reserven bzw. Lasten werden ebenfalls aufgedeckt.
Alle konzerninternen Zwischenergebnisse, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen werden eliminiert.
Währungsumrechnung
Gemäß IAS 21 werden die in den Konzernabschluss einbezogenen und in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Bei sämtlichen Gesellschaften ist dies die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet.
Das Eigenkapital wird mit dem historischen Umrechnungskurs bewertet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden in der Rücklage für Währungsumrechnung direkt im Eigenkapital erfasst.
In den Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden Fremdwährungstransaktionen in die jeweilige funktionale Währung der Gesellschaft mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Wechselkursgewinne bzw. -verluste aus der Umrechnung zum Transaktionszeitpunkt und Bilanzstichtag werden grundsätzlich in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Wechselkurse von wesentlichen Währungen (lt. EZB-Fixing) haben sich wie folgt entwickelt:
Stichtagskurs |
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31.03.2013 |
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31.03.2014 |
USD |
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1,2805 |
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1,3788 |
GBP |
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0,8456 |
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0,8282 |
BRL |
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2,5703 |
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3,1276 |
SEK |
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8,3553 |
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8,9483 |
PLN |
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4,1804 |
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4,1719 |
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Jahresdurchschnittskurs |
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2012/13 |
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2013/14 |
USD |
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1,2869 |
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1,3401 |
GBP |
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0,8147 |
|
0,8435 |
BRL |
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2,5891 |
|
3,0162 |
SEK |
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8,6150 |
|
8,7396 |
PLN |
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4,1653 |
|
4,2043 |
Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können.
Bei den folgenden Annahmen besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass sie zu einer wesentlichen Anpassung von Vermögenswerten und Schulden im nächsten Geschäftsjahr führen können:
- Die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Geschäfts- oder Firmenwerten und Sachanlagen basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Der Ermittlung der erzielbaren Beträge im Zuge der Wertminderungstests werden mehrere Annahmen, beispielsweise über die künftigen Mittelüberschüsse und den Abzinsungssatz, zugrunde gelegt. Die Mittelüberschüsse entsprechen den Werten des zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung aktuellsten Unternehmensplans.
- Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative finanzmathematische Bewertungsmethoden herangezogen. Die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen.
- Für die Bewertung der bestehenden Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden Annahmen für Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung und künftige Bezugserhöhungen verwendet.
- Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern liegt die Annahme zugrunde, dass in Zukunft ausreichende steuerliche Einkünfte erwirtschaftet werden, um bestehende Verlustvorträge zu verwerten.
Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, wenn sich die genannten Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.
Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Erträge aus Lieferungen werden realisiert, wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen aus dem gelieferten Gegenstand auf den Käufer übergegangen sind. Betriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. dem Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst.
Investitionszuschüsse werden passiviert und über die Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes aufgelöst. Kostenzuschüsse werden periodengerecht entsprechend den zugehörigen Aufwendungen vereinnahmt. In der Berichtsperiode werden Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 20,6 Mio. EUR (2012/13: 28,6 Mio. EUR) für Investitionen, Forschung und Entwicklung sowie arbeitsmarktfördernde Maßnahmen erfolgswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2013/14 betragen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 130,0 Mio. EUR (2012/13: 125,6 Mio. EUR).
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Die Herstellungskosten bei selbst erstellten Sachanlagen beinhalten Einzelkosten sowie angemessene Teile der produktionsnotwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Die Abschreibungen werden über die erwartete Nutzungsdauer linear erfolgsmindernd erfasst. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern betragen:
Gebäude |
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2,0–20,0 % |
Technische Anlagen und Maschinen |
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3,3–25,0 % |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
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5,0–20,0 % |
Für qualifizierte Vermögenswerte, deren Anfangszeitpunkt für die Aktivierung am oder nach dem 1. April 2009 liegt, werden Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Als Anfangszeitpunkt der Aktivierung gilt jener Tag, ab dem Ausgaben für den Vermögenswert sowie Fremdkapitalkosten anfallen und die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf bereitzustellen. Zuvor wurden sämtliche Fremdkapitalkosten direkt ergebniswirksam erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungsmethode und die Nutzungsdauer sind ident mit jenen unter IAS 16 erfassten Sachanlagen.
Leasing
Gemietete Vermögenswerte werden als Finanzierungsleasing bewertet, wenn diese wirtschaftlich als Anlagenkäufe mit langfristiger Finanzierung anzusehen sind. Alle anderen gemieteten Vermögenswerte werden als operatives Leasing behandelt. Mietzahlungen für operatives Leasing werden als Aufwendungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der erstmalige Ansatz von Vermögenswerten aus Finanzierungsleasing erfolgt als Vermögenswerte des Konzerns zum Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen am Beginn der Leasingvereinbarung. Die korrespondierenden Verbindlichkeiten gegenüber den Leasinggebern werden in der Konzernbilanz unter den Finanzierungsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing werden über die erwartete Nutzungsdauer analog den eigenen Vermögenswerten oder die kürzere Leasinglaufzeit abgeschrieben. Der Konzern tritt nicht als Leasinggeber auf.
Firmenwerte
Alle Unternehmenserwerbe werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Firmenwerte entstehen bei Erwerben von Tochterunternehmen sowie Anteilen an assoziierten Unternehmen.
Firmenwerte werden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet und gemäß IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern zumindest einmal jährlich einem Impairmenttest unterzogen. Bei Anteilen an assoziierten Unternehmen beinhaltet der ausgewiesene Buchwert auch den Buchwert des Firmenwerts.
Negative Firmenwerte aus Unternehmenserwerben werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Bei der Veräußerung von Tochterunternehmen wird der darauf entfallende Firmenwert auf der Grundlage der relativen Werte nach IAS 36.86 bei der Berechnung des Veräußerungsgewinnes oder -verlustes berücksichtigt.
Andere immaterielle Vermögenswerte
Forschungsaufwendungen zur Erlangung von neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen werden sofort erfolgswirksam erfasst. Entsprechend IAS 38.57 werden Entwicklungsaufwendungen bei Erfüllen der Voraussetzungen aktiviert. Aufwendungen für selbst erstellte Firmenwerte und Marken werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Erworbene andere immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Die Abschreibungen werden erfolgsmindernd linear über die erwartete Nutzungsdauer erfasst. Die maximalen erwarteten Nutzungsdauern betragen:
Auftragsstand |
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1 Jahr |
Kundenbeziehungen |
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11 Jahre |
Technologie |
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8 Jahre |
Impairmenttest von Firmenwerten, anderen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen Firmenwerte zugeordnet sind, sowie andere immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden zumindest einmal jährlich einem Impairmenttest unterzogen. Alle anderen Vermögenswerte und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf eine Wertminderung dahingehend überprüft.
Für Zwecke des Impairmenttests werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene, die selbstständig Cashflows generiert, zusammengefasst (zahlungsmittelgenerierende Einheit). Firmenwerte werden jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, von denen erwartet wird, dass diese Nutzen aus Synergien aus dem betreffenden Unternehmenserwerb ziehen und die niedrigste konzernale Ebene der Managementüberwachung der Cashflows darstellen.
Der Wertminderungsaufwand wird in der Höhe erfasst, in der der Buchwert des einzelnen Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert. Wertminderungsaufwendungen bei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welchen Firmenwerte zugeordnet sind, verringern vorrangig den Buchwert des Firmenwerts. Darüber hinausgehende Wertminderungsaufwendungen reduzieren anteilig die Buchwerte der Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Mit Ausnahme von Firmenwerten erfolgt eine Wertaufholung im Falle des Wegfalls von früheren Wertminderungsindikatoren.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Die anteiligen Ergebnisse sowie das anteilige Eigenkapital von assoziierten Unternehmen, welche nicht von untergeordneter Bedeutung sind, werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden von der voestalpine AG nur zu Sicherungszwecken für Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken gehalten. Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Auf den Großteil davon findet Hedge Accounting im Sinne des IAS 39 Anwendung. Gewinne und Verluste bedingt durch Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten werden entweder im Ergebnis oder direkt im Eigenkapital abgebildet, je nachdem, ob es sich um einen Fair Value-Hedge oder um einen Cashflow-Hedge handelt.
Forderungen und Kredite werden zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Wertpapiere werden erfolgswirksam zum Marktwert bewertet, da die Kriterien gemäß IAS 39.9 zur Anwendung der Fair Value-Option erfüllt werden. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sind nicht vorhanden.
Andere Finanzanlagen
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und Anteile an assoziierten Unternehmen, welche in diesem Konzernabschluss nicht voll- bzw. quotenkonsolidiert oder nach der Equity-Methode einbezogen sind, werden unter den Anderen Finanzanlagen ausgewiesen und zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Marktwert bewertet.
Wertpapiere werden zum Marktwert bewertet. Von der Fair Value-Option wird Gebrauch gemacht. Marktwertveränderungen werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Ertragsteuern
Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens mit den aktuell gültigen Steuersätzen ermittelt.
In Übereinstimmung mit IAS 12 werden alle temporären Bewertungs- und Bilanzierungsdifferenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzernabschluss als latente Steuern erfasst. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden in jener Höhe aktiviert, mit deren Verbrauch innerhalb einer überschaubaren Periode gerechnet werden kann.
Latente Steuern aufgrund von Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden in Übereinstimmung mit IAS 12.39 grundsätzlich nicht angesetzt. Bei in Österreich steuerlich geltend gemachten Abschreibungen auf Beteiligungen werden bei Vorliegen von möglichen künftigen Zuschreibungsverpflichtungen passive Latenzen gebildet.
Die latenten Steuern werden auf Basis des jeweiligen landesüblichen Ertragsteuersatzes berechnet. Künftige fixierte Steuersätze werden für die Abgrenzung ebenfalls berücksichtigt.
Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten der Fertigstellung und des Vertriebs. In Ausnahmefällen können für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe im Einklang mit IAS 2.32 die Wiederbeschaffungskosten die Bewertungsgrundlage sein.
Die Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für gleichartige Vorräte erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren bzw. nach einem ähnlichen Verfahren. Die Herstellungskosten beinhalten direkt zurechenbare Kosten und alle anteiligen Material- und Fertigungsgemeinkosten auf Basis einer Normalauslastung. Fremdkapitalzinsen sowie allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten werden nicht aktiviert.
Emissionszertifikate
Gratiszertifikate werden aufgrund der unentgeltlichen Zuteilung über die gesamte Behaltedauer mit Anschaffungskosten von null bewertet. Entgeltlich erworbene Emissionszertifikate werden mit ihren tatsächlichen Anschaffungskosten im kurzfristigen Vermögen erfasst und zum Bilanzstichtag zum Fair Value bewertet (jedoch mit den Anschaffungskosten begrenzt).
In den sonstigen Rückstellungen sind im Fall der Unterallokation Vorsorgen für CO2-Emissionszertifikate enthalten. Die Bewertung erfolgt mit dem Stichtagskurs (bzw. dem Buchwert) der dafür vorgesehenen Zertifikate.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch den Abschluss von Kreditversicherungen Rechnung getragen. Nicht bzw. niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem abgezinsten Barwert angesetzt. Verkaufte Forderungen, bei denen das Ausfallsrisiko auf den Käufer übertragen wird und der Verkäufer im Ausmaß des Selbstbehaltes aus Kreditversicherungen eine Ausfallshaftung übernimmt, werden zur Gänze ausgebucht, da die Verfügungsmacht auf den Käufer übergegangen ist.
Ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrages gemäß IAS 11 verlässlich zu schätzen, so sind die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag („percentage of completion method“) jeweils als Teil der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den geschätzten gesamten Auftragskosten zu erfassen. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich geschätzt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringbar sind. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst.
Rechnungsabgrenzungen werden unter den sonstigen Forderungen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich aus dem Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Schecks zusammen und werden zu Marktwerten bewertet.
Pensionen und andere Arbeitnehmerverpflichtungen
Die Pensionen und anderen Arbeitnehmerverpflichtungen beinhalten Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen sowie Jubiläumsgelder und werden entsprechend IAS 19 nach der Barwertmethode („projected unit credit method“) bewertet.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden im Jahr ihrer Entstehung erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste von Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Abfertigungsverpflichtungen
Arbeitnehmer von österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber oder Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigungszahlung. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem jeweiligen Lohn bzw. Gehalt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Arbeitnehmern, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wird diese Verpflichtung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Diese Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden als Aufwendungen erfasst.
Beitragsorientierte Pensionspläne
Nach der Einzahlung des Beitrages in die verwaltende Pensionskasse bzw. Versicherung treffen das Unternehmen im Rahmen von beitragsorientierten Plänen keine weiteren Verpflichtungen.
Leistungsorientierte Pensionspläne
Im Rahmen von leistungsorientierten Pensionsplänen garantiert das Unternehmen dem Arbeitnehmer eine bestimmte Pensionshöhe. Die Pensionszahlung beginnt nach der Pensionierung (bzw. Berufsunfähigkeit oder Tod) und endet bei Ableben des ehemaligen Arbeitnehmers (bzw. seiner Hinterbliebenen). Witwen- und Witwerpensionen (in Höhe von 50 % bis 75 % der Eigenpension) werden an überlebende Ehegatten bis zu deren Ableben oder Wiederverheiratung geleistet. Waisenrenten (in Höhe von 10 % bis 20 % der Eigenpension) werden bis Vollendung der Ausbildung, maximal jedoch bis zum 27. Lebensjahr, an unterhaltspflichtige Kinder ausgezahlt.
Demzufolge ist das Langlebigkeitsrisiko das wesentlichste Risiko in den leistungsorientierten Pensionsplänen im Konzern. Den Bewertungen werden die jeweils aktuellsten Sterbetafeln zugrunde gelegt. Der Einfluss einer starken Verringerung der Sterblichkeit liegt deutlich unter 5 % der DBO zum Stichtag. Andere Risiken wie etwa die Teuerung medizinischer Leistungen beeinflussen den Umfang der Verpflichtung nicht.
Bei den Pensionsverpflichtungen im Konzern handelt es sich fast ausschließlich um bereits unverfallbare Anwartschaften.
Österreich
Die Pensionshöhe wird nach einem bestimmten Prozentsatz des Letztgehalts in Abhängigkeit der Dienstjahre oder einem fix valorisierten Betrag pro Dienstjahr berechnet. Der überwiegende Teil der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen ist an eine Pensionskasse ausgelagert, wobei das Unternehmen die Verpflichtung zur Begleichung allfälliger Unterdeckungen trägt.
Deutschland
In Deutschland existieren verschiedene Pensionsordnungen, deren Leistungsordnungen sich folgendermaßen darstellen lassen:
- ein bestimmter Prozentsatz des Letztgehalts in Abhängigkeit der Dienstjahre
- ein mit den Dienstjahren steigender Prozentsatz einer vereinbarten Zielpensionshöhe
- eine fix vereinbarte Rentenhöhe
- für jedes Dienstjahr ein fix valorisierter Betrag in Relation zum durchschnittlichen Gehalt im Unternehmen
- ein fix valorisierter Betrag pro Dienstjahr
Ein kleiner Teil der Pensionen wird über Versicherungen finanziert, wobei die Verpflichtungen selbst in den Unternehmen verbleiben.
Niederlande
Die Anwartschaften von aktiven Versorgungsanwärtern werden in Form eines beitragsorientierten Pensionsplans abgewickelt. Pensionsansprüche von ehemaligen Arbeitnehmern und Leistungsempfängern ergeben sich als Prozentsatz des Jahresgehalts eines jeden Dienstjahres. Diese Leistungen werden über eine Versicherung abgewickelt und die laufende Indexierung der Leistungen erfolgt durch Vorgabe des Pensionsfonds der Branche. Das Unternehmen hat die Verpflichtung zu zukünftigen Einzahlungen, sofern die Erträge des Versicherers zur Finanzierung der zugesagten Leistungserhöhungen nicht ausreichen. Der leistungsorientierte Plan wurde mit den wesentlichen Verpflichtungen mit 1. Jänner 2013 für Neuzugänge geschlossen.
Die Bewertung des Sozialkapitals erfolgt in den wesentlichen Ländern des Konzerns auf Basis der nachstehenden Parameter:
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2012/13 |
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2013/14 |
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Zinssatz (%) |
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3,50 |
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3,25 |
Lohn-/Gehaltserhöhungen (%)1 |
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3,00 |
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3,00 |
Pensionserhöhungen (%)1 |
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2,25 |
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2,25 |
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Pensionsalter Männer/Frauen |
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Österreich |
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max. 62 Jahre |
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max. 62 Jahre |
Deutschland |
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63–67 Jahre |
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63–67 Jahre |
Niederlande |
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65–67 Jahre |
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65–67 Jahre |
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Sterbetafeln |
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Österreich |
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AVÖ 2008-P |
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AVÖ 2008-P |
Deutschland |
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Richttafeln 2005 G |
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Richttafeln 2005 G |
Niederlande |
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AG2012-2062 |
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AG2012-2062 |
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1 Ansatz nur für gehaltsabhängige bzw. wertgesicherte Zusagen. |
Nettozinsaufwendungen resultierend aus dem Sozialkapital werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den Finanzaufwendungen erfasst.
Jubiläumsgeldverpflichtungen
In den meisten österreichischen Konzerngesellschaften haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auszahlung eines Jubiläumsgeldes, der entweder auf einer kollektivvertraglichen oder einer Regelung in einer Betriebsvereinbarung beruht. Es handelt sich hierbei um eine Einmalzahlung nach Erreichen des jeweiligen Dienstjubiläums und diese beträgt je nach Dauer der Dienstzeit zwischen einem und drei Monatsbezügen.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden bei Bestehen von gegenwärtigen Verpflichtungen, resultierend aus vergangenen Ereignissen, welche zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen, mit jenem Betrag angesetzt, der auf Basis zuverlässiger Schätzungen am wahrscheinlichsten ist. Falls wesentlich, werden diese Rückstellungen abgezinst.
Die den Rückstellungen zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen abweichen, wenn sich die Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.
Wir weisen darauf hin, dass unter Inanspruchnahme der Schutzklausel Angaben zu Rückstellungen dann nicht gemacht werden, wenn dadurch die Interessen des Unternehmens ernsthaft beeinträchtigt werden könnten.
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind gegenwärtige Verpflichtungen aufgrund vergangener Ereignisse, für die der Abfluss von Ressourcen zur Regulierung der Verbindlichkeit unwahrscheinlich ist, oder mögliche Verpflichtungen aufgrund vergangener Ereignisse, deren Existenz oder Nichtexistenz von weniger sicheren zukünftigen Ereignissen abhängt, welche nicht unter der vollständigen Kontrolle des Unternehmens stehen. Wenn in äußerst seltenen Fällen eine bestehende Schuld nicht in der Bilanz als Rückstellung angesetzt werden kann, weil keine verlässliche Schätzung der Schuld möglich ist, ist ebenfalls eine Eventualverbindlichkeit zu erfassen.
Hinsichtlich möglicher Verpflichtungen weisen wir darauf hin, dass Angaben zu Eventualverbindlichkeiten dann nicht gemacht werden, wenn dadurch die Interessen des Unternehmens ernsthaft beeinträchtigt werden könnten.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten (mit Ausnahme von Derivateverbindlichkeiten) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm in den österreichischen Konzerngesellschaften basiert auf der Verwendung eines Teils der kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltserhöhungen mehrerer Geschäftsjahre. Erstmals im Geschäftsjahr 2000/01 erhielten die Arbeitnehmer als Gegenleistung für eine um 1 % geringere Lohn- und Gehaltserhöhung Aktien der voestalpine AG.
In den Geschäftsjahren 2002/03, 2003/04, 2005/06, 2007/08 und 2008/09 wurden jeweils zwischen 0,3 % und 0,5 % der für die Erhöhung erforderlichen Lohn- und Gehaltssumme für die Beteiligung der Mitarbeiter an der voestalpine AG verwendet. Die tatsächliche Höhe ergibt sich aus dem monatlich ermittelten Lohn- und Gehaltsverzicht auf Basis 1. November 2002, 2003, 2005, 2007 bzw. 2008 unter Anwendung einer jährlichen Erhöhung von 3,5 %. In den Geschäftsjahren 2012/13 und 2013/14 wurde für jene österreichischen Konzerngesellschaften, die erst ab einem späteren Zeitpunkt an der Mitarbeiterbeteiligung teilgenommen hatten, ein weiterer Betrag von 0,3 % bzw. 0,27 % der für die Kollektivvertragserhöhung 2012 bzw. 2013 erforderlichen Lohn- und Gehaltssumme für die Beteiligung verwendet.
Zur Umsetzung des österreichischen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms wird jeweils eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und der Gesellschaft geschlossen. Die Aktien werden von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung erworben und werden von dieser entsprechend dem jeweiligen Lohn- und Gehaltsverzicht des Mitarbeiters an diesen übertragen. Der Wert der Gegenleistung ist nicht von Kursschwankungen abhängig. IFRS 2 kommt für Aktienzuteilungen aufgrund von niedrigeren Kollektivvertragsabschlüssen daher nicht zur Anwendung.
Für Konzerngesellschaften außerhalb Österreichs wurde ein internationales Beteiligungsmodell entwickelt, das zunächst im Geschäftsjahr 2009/10 in mehreren Gesellschaften in Großbritannien und Deutschland konkret gestartet werden konnte. Aufgrund der in diesen Pilotversuchen gesammelten sehr positiven Erfahrungen wurde das Modell in diesen beiden Ländern weiter ausgebaut sowie in den folgenden Geschäftsjahren schrittweise in den Niederlanden, in Polen und in Belgien neu eingeführt. Im Geschäftsjahr 2013/14 nahmen insgesamt 64 Gesellschaften in diesen fünf Ländern an der internationalen Mitarbeiterbeteiligung teil.
Zum 31. März 2014 hält die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung treuhändig für die Mitarbeiter rund 14,0 % (31. März 2013: 14,4 %) der Aktien der voestalpine AG.