Zusammensetzung des Aufsichtsrates
Dr. Joachim Lemppenau
geboren 1942
Vorsitzender des Aufsichtsrates (seit 01.07.2004)
Erstbestellung: 07.07.1999
Vorstandsvorsitzender a. D. der Volksfürsorge Versicherungsgruppe, Hamburg
KR Mag. Dr. Ludwig Scharinger
geboren 1942
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates (seit 01.07.2004)
Erstbestellung: 20.01.1994
Generaldirektor a. D. der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Linz
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Raiffeisen Bank International AG, Wien
KR Dr. Franz Gasselsberger, MBA
geboren 1959
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 01.07.2004
Generaldirektor der Oberbank AG, Linz
Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der BKS Bank AG, Klagenfurt
Mitglied des Aufsichtsrates der AMAG Austria Metall AG, Braunau-Ranshofen
Dr. Hans-Peter Hagen
geboren 1959
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 04.07.2007
Generaldirektor der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien
Dr. Josef Krenner
geboren 1952
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 01.07.2004
Leiter der Direktion Finanzen des Landes Oberösterreich, Linz
Mitglied des Aufsichtsrates der Lenzing AG, Lenzing
Vorsitzender des Aufsichtsrates der AMAG Austria Metall AG, Braunau-Ranshofen
Dr. Michael Kutschera, MCJ (NYU)
geboren 1957
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 01.07.2004
Rechtsanwalt, Partner bei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, Wien
Mag. Dr. Josef Peischer
geboren 1946
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 01.07.2004
Direktor a. D. der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Linz
Dipl.-Ing. Dr. Michael Schwarzkopf
geboren 1961
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 01.07.2004
Generaldirektor der Plansee Holding AG, Reutte
Mitglied des Aufsichtsrates der Mayr-Melnhof Karton AG, Wien
Mitglied des Board of Directors von Molibdenos y Metales S.A., Santiago, Chile
Vom Betriebsrat entsandt:
Josef Gritz
geboren 1959
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstentsendung: 01.01.2000
Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrates der voestalpine Stahl Donawitz GmbH & Co KG, Donawitz
Johann Heiligenbrunner
geboren 1948
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstentsendung: 24.03.2000
Vorsitzender des Angestelltenbetriebsrates der voestalpine AG, Linz
Johann Prettenhofer
geboren 1949
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 31.12.2011)
Erstentsendung: 01.01.2008
Vorsitzender a. D. des Arbeiterbetriebsrates der BÖHLER Edelstahl GmbH & Co KG, Kapfenberg
Gerhard Scheidreiter
geboren 1964
Mitglied des Aufsichtsrates (seit 01.01.2012)
Erstentsendung: 01.01.2012
Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrates der BÖHLER Edelstahl GmbH & Co KG, Kapfenberg
Hans-Karl Schaller
geboren 1960
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstentsendung: 01.09.2005
Vorsitzender des Konzernbetriebsrates der voestalpine AG, Linz
Vorsitzender des Europäischen Betriebsrates der voestalpine AG, Linz
Sämtliche Aufsichtsratsmandate der Kapitalvertreter enden mit Beendigung der Hauptversammlung der voestalpine AG, die über das Geschäftsjahr 2013/14 beschließt.
Kein Mitglied des Aufsichtsrates hat im abgelaufenen Geschäftsjahr bei mehr als einer Sitzung des Aufsichtsrates gefehlt.
Angaben zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder
Sämtliche von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates haben bestätigt, dass sie sich auf der Grundlage der vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien als unabhängig betrachten (Corporate Governance-Kodex, Regel 53). Die vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien für die Unabhängigkeit sind auf der Website www.voestalpine.com einsehbar und entsprechen im Wesentlichen dem Anhang 1 zum Corporate Governance-Kodex. Zudem sind mit Ausnahme der Herren Dr. Scharinger, der den Anteilseigner Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Invest GmbH & Co OG vertritt, und Dr. Peischer, der die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung vertritt, sämtliche von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates solche Mitglieder, die nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10 % sind oder Interessen solcher Anteilseigner vertreten (Regel 54).
Ausschüsse des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat ist durch die Satzung befugt, aus seiner Mitte Ausschüsse zu bilden und deren Aufgaben und Rechte festzulegen. Den Ausschüssen kann auch das Recht zur Entscheidung übertragen werden. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben das Recht, für Ausschüsse des Aufsichtsrates Mitglieder mit Sitz und Stimme nach dem in § 110 Abs.1 ArbVG festgelegten Verhältnis namhaft zu machen. Dies gilt nicht für Ausschüsse, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes behandeln.
Folgende Ausschüsse des Aufsichtsrates sind eingerichtet:
Präsidialausschuss
Der Präsidialausschuss ist gleichzeitig Nominierungs- und Vergütungsausschuss im Sinne des Corporate Governance-Kodex.
Der Präsidialausschuss unterbreitet als Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung. Der Präsidialausschuss ist als Vergütungsausschuss auch zuständig für den Abschluss, die Änderung bzw. die Auflösung von Dienstverträgen mit den Vorstandsmitgliedern sowie für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Aktienoptionsplänen für Vorstandsmitglieder. Weiters hat der Präsidialausschuss das Recht, in dringenden Fällen Entscheidungen zu treffen. Er entscheidet auch über die Zulässigkeit der Übernahme von Nebentätigkeiten durch Vorstandsmitglieder.
Mitglieder des Präsidialausschusses des Aufsichtsrates:
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Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender)
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KR Mag. Dr. Ludwig Scharinger (Stellvertretender Vorsitzender)
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Hans-Karl Schaller
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Arbeit des Abschlussprüfers und die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichts zuständig. Er hat auch die Konzernrechnungslegung zu überwachen, den Konzernabschluss zu prüfen sowie einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers zu erstatten und darüber dem Aufsichtsrat zu berichten. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des unternehmensweiten Internen Kontrollsystems, des Internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems zu überwachen.
Mitglieder des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates:
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Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender)
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KR Mag. Dr. Ludwig Scharinger (Stellvertretender Vorsitzender)
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KR Dr. Franz Gasselsberger, MBA
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Dr. Josef Krenner (Finanzexperte)
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Hans-Karl Schaller
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Josef Gritz
Anzahl und wesentliche Inhalte der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen im Geschäftsjahr 2011/12
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2011/12 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von fünf Plenarsitzungen, zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses und vier Sitzungen des Präsidialausschusses wahrgenommen. In diesen Sitzungen wurden neben den laufenden Berichten über die aktuelle geschäftliche und finanzielle Situation der Unternehmensgruppe insbesondere Fragen der strategischen Weiterentwicklung des Konzerns und der Neuausrichtung der Konzernstruktur, kartellrechtliche Angelegenheiten, Maßnahmen des Risikomanagements und der Liquiditätssicherung sowie Änderungen im Vorstand behandelt. Der Prüfungsausschuss befasste sich mit der Vorbereitung und Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses der Gesellschaft, mit der Vorbereitung des Vorschlags für die Bestellung des Abschlussprüfers sowie mit Themen des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Internen Revision. Der Präsidialausschuss befasste sich schwerpunktmäßig mit Fragen zur Konzernstrategie und -struktur sowie zu kartellrechtlichen Belangen und darüber hinaus in seiner Funktion als Vergütungsausschuss insbesondere mit Fragen im Zusammenhang mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder; in seiner Funktion als Nominierungsausschuss bildete die Vorbereitung der Veränderungen in der personellen Zusammensetzung des Vorstandes den Tätigkeitsschwerpunkt.
In der letzten Sitzung des Geschäftsjahres führte der Aufsichtsrat auch die gemäß Regel 36 des Corporate Governance-Kodex vorgesehene Selbstevaluierung durch und behandelte anhand einer Frageliste die generelle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Qualität und Umfang der dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie organisatorische Fragen.