Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance-Kodex
Mit dem Österreichischen Corporate Governance-Kodex wird inländischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Führung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen. Damit soll ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens erreicht werden.
Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex wurde seit 2002 mehrfach überarbeitet. Der vorliegende Corporate Governance-Bericht basiert auf dem Status der Kodex-Revision vom Jänner 2012. Der Kodex ist unter www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich.
Er erlangt Geltung durch freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der voestalpine AG haben bereits im Jahr 2003 beschlossen, den Corporate Governance-Kodex anzuerkennen und haben auch die zwischenzeitlich erfolgten Regeländerungen angenommen bzw. umgesetzt. Die voestalpine AG bekennt sich somit zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance-Kodex in der geltenden Fassung.
Neben den verbindlich einzuhaltenden „L-Regeln“ werden auch sämtliche „C-Regeln“ und „R-Regeln“ des Kodex eingehalten.1
Unter Bezugnahme auf die Regel 49 des Kodex wird festgehalten, dass die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Michael Kutschera als Partner tätig ist, als Rechtsberater der voestalpine AG im Geschäftsjahr 2011/12 Beratungsleistungen für Fragen im Zusammenhang mit dem Gesellschafterausschlussverfahren betreffend die BÖHLER-UDDEHOLM Aktiengesellschaft erbracht hat. Die Abrechnung dieses Mandats erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2011/12 für die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH angefallenen Honorare betrug netto 89.791 EUR.
Mit 1. Juli 2011 hat Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer als neues Vorstandsmitglied die Leitung der Metal Engineering Division (bis 31. März 2012 Division Bahnsysteme) sowie die Konzernfunktion Beschaffungsstrategie übernommen. Er folgt damit Dipl.-Ing. Josef Mülner nach, der per 30. Juni 2011 in den Ruhestand getreten ist. Seit 1. April 2012 hat Dipl.-Ing. Herbert Eibensteiner ebenfalls als Vorstandsmitglied die Leitung der Metal Forming Division, welche aus der rückwirkend mit diesem Stichtag erfolgenden Zusammenlegung der Divisionen Automotive und Profilform entsteht, inne. Dipl.-Ing. Franz Hirschmanner (bisher Leitung Division Automotive) sowie Mag. Wolfgang Spreitzer (bisher Leitung Division Profilform) sind mit Ende des Geschäftsjahres aus dem Vorstand ausgeschieden, werden jedoch über diesen Zeitraum hinaus für den Konzern tätig sein. Mag. Wolfgang Spreitzer bekleidet für zwölf Monate noch verschiedene Aufsichtsratsfunktionen und wird mit 1. April 2013 in den Ruhestand treten. Dipl.-Ing. Franz Hirschmanner wird dem Vorstand bei Neuprojekten sein Know-how für weitere drei Jahre zur Verfügung stellen und mit 1. Juni 2015 die Pension antreten.
1 Im Corporate Governance-Kodex sind folgende Regeln vorgesehen: „L-Regeln“ (= Legal), das sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen; „C-Regeln“ (Comply or Explain), deren Nichteinhaltung begründet werden muss; „R-Regeln“ (Recommendations), das sind Empfehlungen.