Straffung der Konzernstruktur
Im Dezember 2011 hat der Aufsichtsrat der voestalpine AG vor dem Hintergrund der langfristigen Wachstumsstrategie des Konzerns einstimmig die Weichen für eine effizientere Unternehmensstruktur und einen weiteren Generationswechsel im Konzernvorstand gestellt. Kern der Entscheidung ist die Zusammenführung der bisher eigenständigen Divisionen Automotive und Profilform zur neuen Division „Metal Forming Division“. (Zu den damit verbundenen Wechseln im Vorstand der voestalpine AG wird auf das Kapitel „Corporate Governance“ verwiesen.)
Durch die Zusammenfassung der beiden Divisionen werden erhebliche Synergieeffekte erzielt. So bestand schon bisher eine enge Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung, die künftig noch weiter an Effizienz gewinnen wird. Die Position am Markt gewinnt durch die in Zukunft einheitliche Betreuung wichtiger Kundensegmente – insbesondere der Automobilindustrie und des Energiesektors – weiter an Schlagkraft. Generell soll die neue Division durch die gemeinsam stärkere globale Präsenz ihre Marktposition zügig ausbauen.
Schließung TSTG Schienen Technik
Der Vorstand der voestalpine AG hat am 13. März 2012 beschlossen, die Schienenproduktion am Standort der TSTG Schienen Technik GmbH & Co KG („TSTG“) in Duisburg zu schließen. Der Grund dafür liegt in der mangelnden Wirtschaftlichkeit des Standortes, die einerseits bedingt ist durch die fehlende eigene Vormaterialversorgung und andererseits durch massive Überkapazitäten im Standardschienenbereich in Europa und den damit in Zusammenhang stehenden permanenten Druck auf das Preisniveau. Schon in den vergangenen Jahren hatte die TSTG vor diesem Hintergrund mit sinkender Auslastung zu kämpfen und zuletzt hohe Verluste geschrieben. Die Schließung soll frühestens zum Ende des Jahres 2012 erfolgen. Alle bestehenden Kundenaufträge werden wie vertraglich vereinbart ausgeführt. Die Geschäftsführung der TSTG hat mit den Arbeitnehmervertretern Verhandlungen über einen Sozialplan aufgenommen. Auch Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung in anderen Unternehmen des Konzerns werden geprüft.
Squeeze-out BÖHLER-UDDEHOLM – Überprüfung der Barabfindung
Im Verfahren zur Überprüfung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre der 2007 mehrheitlich erworbenen BÖHLER-UDDEHOLM Aktiengesellschaft wurde am 24. November 2011 ein Vergleich abgeschlossen. Darin verpflichtete sich die voestalpine AG zur Nachzahlung eines Betrages von 6,50 EUR je Aktie zuzüglich Zinsen in Höhe von 5,19 % ab 24. Juni 2008 (Tag des Squeeze-out-Beschlusses in der Hauptversammlung der BÖHLER-UDDEHOLM Aktiengesellschaft) an die von der Zwangsabfindung betroffenen Aktionäre. Weiters verpflichtete sich die voestalpine AG zur Zahlung der Verfahrenskosten und der Anwaltskosten der Antragsteller. Der Vergleich bedurfte zu seiner Wirksamkeit noch der Genehmigung durch das zuständige Gericht. Diese Genehmigung erfolgte Anfang Mai 2012 und unmittelbar im Anschluss daran wurde der Nachzahlungsbetrag samt Zinsen an die ehemaligen Minderheitsaktionäre der BÖHLER-UDDEHOLM Aktiengesellschaft ausbezahlt.
Die Gesamtkosten für die Barabfindung waren bereits im 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2011/12 fast zur Gänze rückgestellt. Im Zuge des vorliegenden Jahresabschlusses wurde der Basisbetrag direkt gegen Eigenkapital verrechnet, der mit der Abfindung verbundene Zinsaufwand ist im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung in den Finanzaufwendungen erfasst.
Kartellverfahren Bahnoberbaumaterial
Auf Grund von Kartellabsprachen im Vertrieb von Schienen und anderen Oberbaumaterialien in Deutschland wurde für die in diesem Bereich tätigen und betroffenen Gesellschaften des Konzerns beim deutschen Bundeskartellamt im Frühjahr 2011 eine Selbstanzeige eingereicht. Das Bundeskartellamt hat daraufhin ein Verfahren eingeleitet und im Mai 2011 bei Gesellschaften des Konzerns sowie externen Unternehmen Hausdurchsuchungen durchgeführt. Das umfangreiche behördliche Ermittlungsverfahren ist derzeit noch im Gang.
Der Vorstand der voestalpine AG hat am 13. März 2012 beschlossen, eine entsprechende Rückstellung für dieses Kartellverfahren sowie für die Schließung der TSTG Schienen Technik GmbH & Co KG zu bilden. Aus heutiger Sicht sind mit dieser Rückstellung in Höhe von 205 Mio. EUR sämtliche finanziellen Risiken sowohl im Zusammenhang mit diesem Kartellverfahren als auch mit der Schließung der Schienenproduktion in Duisburg abgedeckt.