19. Rückstellungen

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Stand 01.04.2011

 

Konsoli-
dierungs-
kreisände-
rungen

 

Währungs-
differenzen

 

Verbrauch

 

Auf-
lösungen

 

Zu-
weisungen

 

Stand 31.03.2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Personalaufwendungen

 

24,2

 

0,0

 

0,0

 

–8,1

 

–0,7

 

44,6

 

60,0

Garantien und sonstige Wagnisse

 

6,7

 

0,0

 

0,0

 

–2,1

 

–0,1

 

–1,8

 

2,7

Übrige langfristige Rückstellungen

 

52,4

 

0,0

 

–0,2

 

–2,2

 

–8,7

 

27,3

 

68,6

 

 

83,3

 

0,0

 

–0,2

 

–12,4

 

–9,5

 

70,1

 

131,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristige Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht konsumierte Urlaube

 

100,7

 

0,0

 

0,0

 

–63,5

 

0,0

 

73,5

 

110,7

Sonstige Personalaufwendungen

 

136,3

 

0,0

 

0,3

 

–137,6

 

–2,5

 

144,2

 

140,7

Garantien und sonstige Wagnisse

 

54,1

 

–0,2

 

0,0

 

-12,4

 

–12,3

 

21,0

 

50,2

Belastende Verträge

 

20,0

 

0,0

 

0,1

 

–11,4

 

–4,7

 

39,2

 

43,2

Übrige kurzfristige Rückstellungen

 

91,0

 

0,0

 

0,2

 

–86,0

 

–15,7

 

296,8

 

286,3

 

 

402,1

 

–0,2

 

0,6

 

–310,9

 

–35,2

 

574,7

 

631,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

485,4

 

–0,2

 

0,4

 

–323,3

 

–44,7

 

644,8

 

762,4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Die Rückstellungen für Personalaufwendungen enthalten insbesondere Prämien und Bonifikationen. Die Rückstellungen für Garantien und sonstige Wagnisse sowie die Rückstellungen für belastende Verträge betreffen die laufende Geschäftstätigkeit. Die übrigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Rückstellungen für Vertriebsprovisionen, Prozess-, Rechts- und Beratungskosten sowie Umweltschutzverpflichtungen.

Die Rückstellungshöhe von Garantien und sonstigen Wagnissen bemisst sich am zuverlässigsten Schätzwert jenes Betrages, der zur Begleichung dieser Verpflichtungen am Bilanzstichtag nötig wäre. Als statistische Messgröße wird der Erwartungswert herangezogen. Dieser wiederum basiert auf einer für die Vergangenheit nachweisbaren Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses.

Rückstellungen für belastende Verträge werden angesetzt, wenn die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen unvermeidbaren Kosten die erwarteten Erlöse übersteigen. Bevor eine separate Rückstellung für einen belastenden Vertrag erfasst wird, erfasst ein Unternehmen den Wertminderungsaufwand für Vermögenswerte, die mit dem Vertrag verbunden sind.

In den kurz- und langfristigen Rückstellungen sind Vorsorgen für Risiken im Zusammenhang mit dem Kartellverfahren im Bahnzulieferbereich in Deutschland sowie der geplanten Stilllegung der TSTG Schienen Technik GmbH & Co KG in Höhe von 205,0 Mio. EUR enthalten.

Die Rückstellung für die EU-Kartellstrafe der voestalpine Austria Draht GmbH aus dem Vorjahr wurde in Höhe von 17,1 Mio. EUR unverändert fortgeführt. Gegen dieses Bußgeld wurde Klage beim Europäischen Gericht erhoben.

Im Verfahren zur Überprüfung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre der BÖHLER-UDDEHOLM Aktiengesellschaft wurde am 24. November 2011 ein Vergleich abgeschlossen. Die Genehmigung des Vergleichs durch das zuständige Gericht erfolgte Anfang Mai 2012. Für die Zahlung an die ehemaligen Minderheitsaktionäre (Basisbetrag und Zinsen) sowie für Verfahrens- und Anwaltskosten wurden zum 31. März 2012 36,9 Mio. EUR rückgestellt. Der Basisbetrag wurde direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Der damit verbundene Zinsaufwand wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Finanzaufwendungen erfasst.

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