Angaben zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß Regel 53 des Corporate Governance Kodex soll die Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein. Der Aufsichtsrat hat Kriterien für die Unabhängigkeit festzulegen und zu veröffentlichen (siehe www.voestalpine.com » Investoren » Corporate Governance).
Auf der Grundlage der vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien haben alle von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder im Rahmen ihrer Wahl eine schriftliche Erklärung über ihre Unabhängigkeit abgegeben. Demgemäß haben sich alle Mitglieder des Aufsichtsrates – sieben Mitglieder bereits zum Zeitpunkt ihrer Wahl und ein Mitglied ab August 2024 – für unabhängig erklärt.
Die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Florian Khol als Partner tätig ist, erbrachte als Rechtsberaterin der voestalpine AG sowie ihrer Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2025/26 Beratungsleistungen insbesondere im Zusammenhang mit kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtlichen Themen. Die Abrechnung dieser Mandate erfolgte zu marktüblichen Konditionen. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2025/26 für die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH angefallenen Honorare betrug netto 11.353,67 EUR (2024/25: 78.769EUR).