D.18. Eigenkapital
Grundkapital (inklusive Angaben gemäss § 241 UGB)
Das Grundkapital beträgt zum 31. März 2026 324.391.840,99 EUR (31. März 2025: 324.391.840,99 EUR) und ist in 178.549.163 (31. März 2025: 178.549.163) auf Inhaber:innen lautende Stückaktien zerlegt. Alle Aktien sind zur Gänze eingezahlt.
Gemäß § 4 Abs. 2a der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG bis zum 30. Juni 2029 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 64.878.368,92 EUR durch Ausgabe von bis zu 35.709.833 Stück Aktien (= 20 %) gegen Bareinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/I). Bis dato hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Gemäß § 4 Abs. 2b der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG bis zum 30. Juni 2029 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu weitere 32.439.183,55 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.854.916 Stück Aktien (= 10 %) gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen sowie das Bezugsrecht der Aktionär:innen auszuschließen, wenn (i) die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, das heißt Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland ausgegeben werden, oder (ii) die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms erfolgt (Genehmigtes Kapital 2024/II). Bis dato hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung kann das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 32.439.183,55 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.854.916 Stück auf Inhaber:innen lautende neue Stückaktien zur Ausgabe an Gläubiger:innen (i) von Finanzinstrumenten im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 3. Juli 2024, die unter Ausnützung der in dieser Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft oder von einem verbundenen Unternehmen (§ 189a Ziffer 8 UGB) künftig ausgegeben werden, sowie (ii) der im April 2023 emittierten Wandelanleihe im Wert von 250,0 Mio. EUR mit der ISIN AT0000A33R11 (im Folgenden „Wandelanleihe“), wandelbar in anfänglich bis zu 6.113.740 Aktien (wobei sich diese Anzahl durch Anpassung des Wandlungspreises gemäß den Bedingungen der Wandelanleihe während deren Laufzeit ändern kann), erhöht werden.
Beträgt die Dividende der voestalpine AG mehr als 1,20 EUR pro Aktie, reduziert sich der Wandlungspreis der Wandelanleihe. Aufgrund der Dividende von 1,50 EUR pro Aktie im Juli 2023 hat sich der Wandlungspreis von 40,8915 EUR auf 40,4874 EUR reduziert, wodurch eine Wandlung in bis zu 6.174.761 Aktien möglich ist, und die Referenzdividende wurde von 1,20 EUR auf 1,1881 EUR pro Aktie angepasst. Die Anpassung des Wandlungspreises dient als Verwässerungsschutz.
Die Eigenkapitalkomponente der Wandelanleihe beträgt 18,8 Mio. EUR. Wandelanleihen gelten als potenzielle Stammaktien und fließen ab dem Zeitpunkt der Ausgabe in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie ein, sofern sich daraus ein verwässernder Effekt auf das Ergebnis je Aktie ergibt. Siehe dazu auch Punkt D.32. Ergebnis je Aktie.
Der Vorstand der voestalpine AG hat am 1. Dezember 2025 beschlossen, zur Ausgabe an Gläubiger:innen der Wandelanleihe, die von den ihnen gewährten Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft bis zum Ende der Laufzeit Gebrauch machen, eigene Aktien zu verwenden.
Am 2. März 2026 hat der Vorstand beschlossen, eine nicht nachrangige, unbesicherte Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von 35,0 Mio. EUR als Aufstockungstranche zu der 250,0 Mio. EUR Wandelanleihe mit Fälligkeit im April 2028 anzubieten. Der Vorstand hat am 2. März 2026 zudem beschlossen, zur Ausgabe an Gläubiger:innen dieser Aufstockungstranche, die von den ihnen gewährten Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft bis zum Ende der Laufzeit Gebrauch machen, sowie auch für die 250,0 Mio. EUR Wandelanleihe, eigene Aktien zu verwenden. Die Begebung der Aufstockungstranche erfolgte am 22. April 2026. Weitere Details zur Aufstockungstranche sind unter Punkt D.31. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag enthalten.
In der Hauptversammlung vom 2. Juli 2025 wurde der Vorstand für eine Geltungsdauer von 30 Monaten zum Erwerb von eigenen Aktien in Höhe von bis zu 10 % des jeweiligen Grundkapitals ermächtigt. Der Rückkaufspreis darf maximal 20 % unter und maximal 10 % über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden drei Börsentage liegen. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bis dato keinen Gebrauch gemacht.
Die Kapitalrücklagen beinhalten im Wesentlichen das Agio (abzüglich Kosten der Eigenkapitalbeschaffung), Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von eigenen Aktien, die Eigenkapitalkomponente der Wandelanleihe sowie anteilsbasierte Vergütungen.
Die Rücklagen für eigene Aktien beinhalten die abgesetzten Anschaffungskosten bzw. die Eigenkapitalerhöhung aus den Abgängen zu Anschaffungskosten für verkaufte eigene Aktien.
Die Gewinnrücklagen beinhalten das Ergebnis nach Steuern abzüglich Dividendenausschüttungen. Bei der Auf- bzw. Abstockung von Mehrheitsbeteiligungen wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die zusätzlichen Anteile und dem anteiligen Buchwert der nicht beherrschenden Anteile direkt in den Gewinnrücklagen erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden in der Periode, in der sie anfallen, zur Gänze in den Gewinnrücklagen erfasst.
Die Rücklage für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen.
Die Hedging-Rücklage umfasst Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges. Der kumulierte, in die Rücklage eingestellte Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsgeschäft wird erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn auch das gesicherte Geschäft das Ergebnis beeinflusst.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich in den im Konzernabschluss zum 31. März 2026 dargestellten Perioden wie folgt entwickelt:
|
|
Anzahl |
|
Anzahl |
|
Anzahl |
|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
|
|
|
Stand zum 01.04.2024 |
|
178.549.163 |
|
7.098.547 |
|
171.450.616 |
|
|
|
|
|
|
|
Stand zum 31.03.2025 |
|
178.549.163 |
|
7.098.547 |
|
171.450.616 |
|
|
|
|
|
|
|
Stand zum 31.03.2026 |
|
178.549.163 |
|
7.098.547 |
|
171.450.616 |
- aus Investitionstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel aus Investitionen/Desinvestitionen;
- aus der Betriebstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel, soweit nicht durch Investitions-, Desinvestitions- oder Finanzierungstätigkeit beeinflusst;
- aus der Finanzierungstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel aus Kapitalaus- und Kapitaleinzahlungen.