ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften
| Angabepflicht | Bezeichnung mit Referenz | |
|
SBM-3 |
||
|
S3-1 |
||
|
S3-2 |
Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen |
|
|
S3-3 |
||
|
S3-4 |
||
|
S3-5 |
In diesem Kapitel werden die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf die betroffenen Gemeinschaften beleuchtet. Es wird aufgezeigt, wie die Interessen und Bedürfnisse dieser Gemeinschaften berücksichtigt und welche Maßnahmen ergriffen werden, um sowohl positive Effekte zu fördern als auch mögliche Herausforderungen frühzeitig zu adressieren.
Nachfolgende Tabelle enthält spezifische Angaben zu SBM‑3:
Thema/Unter-/ |
|
|
|
Auswirkung, Risiko, Chance (IRO) |
|
Beschreibung |
|
Wertschöpfungskette |
|
Zeithorizont |
|
Betroffene Stakeholder:innen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Betroffene Gemeinschaften |
|
|
Engagement mit betroffenen Gemeinschaften |
|
Die voestalpine engagiert sich karitativ und arbeitet mit den von ihren Aktivitäten betroffenen Gemeinschaften zusammen und bindet diese in ihre Aktivitäten, Auswirkungen und Pläne ein. Zudem trägt das Unternehmen zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinden bei, indem es Arbeitsplätze schafft (Linz, Donawitz, Kapfenberg). |
|
▷▶▷ |
|
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S3‑1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
Transparenz, Ehrlichkeit, Respekt und Vertraulichkeit sind zentrale Werte, an denen sich die voestalpine im Dialog mit ihren Interessengruppen orientiert. Die Grundsätze zum Umgang mit betroffenen Gemeinschaften sind in konzernweit gültigen Richtlinien geregelt, die auch integrierter Bestandteil der Managementsysteme exponierter Standorte und Gesellschaften sind.
-
Verhaltenskodex für die Interessenvertretung (Lobbying-Verhaltenskodex)
Dieser Kodex legt klare und transparente Regeln für interessenpolitische Aktivitäten der voestalpine fest. Er definiert den Umgang mit Stakeholder:innen, einschließlich betroffener Gemeinschaften an großen Konzernstandorten in Österreich, auf europäischer sowie auf internationaler Ebene und steht im Einklang mit dem österreichischen Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz. (Nähere Informationen dazu finden sich in G1‑1.)
-
Kommunikationsrichtlinie
Die Richtlinie regelt zentrale Aspekte der internen und externen Kommunikation der voestalpine. Dazu zählen die Erfüllung der Informationspflichten eines börsennotierten Unternehmens, die Zusammenarbeit mit Medien, Sponsoring, die direkte Kommunikation mit betroffenen Gemeinschaften über Online- und Social-Media-Kanäle sowie der Umgang mit Besuchen von Politiker:innen und Wirtschaftsdelegationen. Die Richtlinie enthält außerdem ein eigenes Kapitel zur Krisenkommunikation. Ergänzende standortspezifische Verfahrensanweisungen sollen eine rasche und situationsgerechte Reaktion ermöglichen – insbesondere im Krisenfall – und regeln in diesem Zusammenhang Abläufe und Zuständigkeiten für die externe Kommunikation.
-
HR-Strategie 2030+
Die HR-Strategie 2030+ verfolgt das Ziel, die Position der voestalpine als attraktive Arbeitgeberin zu stärken und durch die Gewinnung, Entwicklung und langfristige Bindung qualifizierter und motivierter Mitarbeiter:innen einen entscheidenden Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu leisten (siehe S1‑1). Durch die strategische Verankerung von zentralen Handlungsfeldern im Konzern – wie Lehrlingsausbildung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Female Empowerment sowie Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben – schafft die voestalpine ein sicheres Arbeitsumfeld, welches über die Unternehmensgrenzen hinaus positiv auf die betroffenen Gemeinschaften wirkt und zur wirtschaftlichen Stabilität in den Standortregionen beiträgt. Der volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Beitrag der voestalpine wird, wie in ESRS 2 SBM‑3 – S3 angeführt, auf einer eigenen Website transparent dargestellt.
Wie bereits im Kapitel S1‑1 dargelegt, verpflichtet sich die voestalpine uneingeschränkt zur Wahrung der Menschenrechte und stützt sich dabei auf die Internationale Menschenrechtscharta, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO), die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie den UN Global Compact. Dies ist auch im Verhaltenskodex der voestalpine sowie in der Human Rights Policy verbindlich festgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2025/26, wie auch im Vorjahr, wurden keine Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen die genannten Guidelines und Leitprinzipien gemeldet.
Adressiertes IRO |
|
Konzept |
|
Umfang des Konzepts |
|
Verantwortlichkeit & Monitoring |
|
Sonstige Anmerkungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Engagement mit betroffenen Gemeinschaften |
|
Verhaltenskodex für die Interessenvertretung der voestalpine (Lobbying-Verhaltenskodex) |
|
Eigener Betrieb |
|
Verantwortlichkeit: Vorstand/Geschäftsführung |
|
|
|
Kommunikationsrichtlinie |
|
Eigener Betrieb |
|
Verantwortlichkeit & Monitoring: Leitung Group Communications |
|
|
|
|
HR-Strategie 2030+ |
|
Eigener Betrieb Alle Mitarbeiter:innen |
|
HR-Board |
|
|
S3‑2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen
Die voestalpine verfolgt eine umfassende, strukturierte und standortübergreifende Stakeholder:innen-Kommunikation, die sowohl konzernweite Prozesse als auch den direkten Dialog mit lokalen Anspruchsgruppen umfasst. Kurzfristige oder nicht vorhersehbare Ereignisse auf betroffene Gemeinschaften werden im Wesentlichen durch die bestehenden direkten oder indirekten Meldesysteme abgedeckt (etwa bei durch technische Gebrechen oder bestimmte Fahrensweisen verursachte Lärm- oder Emissionsentwicklung). Dazu sind auch Regelungen zur Notfallkommunikation an exponierten Standorten implementiert. Darüber hinausgehende Stakeholder:innen-Aktivitäten werden regelmäßig, typischerweise zu Beginn eines Kalenderjahres mit unterjähriger Aktualisierung, von den zuständigen Fachbereichen sowie Group Public Affairs unter Einbeziehung von Fachexpert:innen der betroffenen Gesellschaften geplant. Die Endverantwortung für und die Freigabe von Stakeholder:innen-Dialogen obliegt dem:der zuständigen Vorstandsvorsitzenden bzw. dem verantwortlichen Vorstandsmitglied. Der Fortschritt wird laufend evaluiert und die Maßnahmen werden gegebenenfalls angepasst.
Unter Berücksichtigung der dezentralen, globalen Struktur der voestalpine bei gleichzeitig erforderlicher Steuerung auf Konzernebene sowie der bestehenden Standards zur Stakeholder:innen-Kommunikation soll der Prozess in der Praxis einerseits eine möglichst effiziente, unbürokratische und rasche Umetzung ermöglichen und anderseits eine über alle wesentlichen Stakeholder:innen-Gruppen koordinierte und konsistente Kommunikation sicherstellen. Der nachfolgend beschriebene Prozess konkretisiert die zuvor dargestellte Arbeitsweise, in der spezifische Aktivitäten entwickelt, abgestimmt und umgesetzt werden.
Phase 1: Stakeholder:innen-Mapping
In diesem Schritt wird festgelegt, welche Stakeholder:innen in welchem Ausmaß von potenziellen Auswirkungen betroffen sind, und deren Einbeziehung gegebenfalls priorisiert. Ein Beispiel dafür ist die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Ertüchtigung der Stromleitungsnetze im Zusammenhang mit der ersten Stufe von greentec steel (Ausbau von 110 auf 220 kV): Hier wurden die wesentlichen betroffenen lokalen Gemeinschaften und ihre potenziellen Einwendungen frühzeitig identifiziert, um gemeinsam mit Behörden und Projektpartner:innen die weiteren Aktivitäten zu planen.
Phase 2: Stakeholder:innen-Kommunikation
Die Kommunikation mit Stakeholder:innen ist konzernweit als Querschnittsfunktion organisiert. Für einen konsistenten Außenauftritt gegenüber Anspruchsgruppen arbeitet die Fachabteilung Group Public Affairs unter anderem mit den Bereichen Group Sustainability, Forschung & Entwicklung, dem konzernalen Energienetzwerk und dem Betriebsrat zusammen. Hierzu gibt es periodische Austauschformate, beispielsweise im Rahmen wiederkehrender Treffen mit den oben genannten Abteilungen. Dabei dienen diese Formate nicht nur der internen Koordination, sondern auch der Reflexion externer Perspektiven: Erkenntnisse, Anliegen und Erwartungen aus dem Dialog mit Stakeholder:innen werden in die fachlichen Diskussionen und Entscheidungsprozesse der beteiligten Bereiche eingebracht und dort weiterbearbeitet. Diese Formate helfen ebenfalls dabei, die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit betroffenen Gemeinschaften zu bewerten.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Art und Häufigkeit der Einbeziehung betroffener Stakeholder:innen:
Stakeholder:innen |
|
Art der Einbeziehung |
|
Häufigkeit der Einbeziehung |
|
|
|
|
|
Anrainer:innen |
|
Direkter Dialog bei Fragen/Beschwerden (Telefon, E-Mail); proaktive Einbeziehung bei größeren Projekten (z. B. Vorabinformationen bei Informationsveranstaltungen, Medien, Social-Media-Kanäle) |
|
Anlass- und themenbezogen |
Arbeitnehmer:innen bzw. deren Vertretungen |
|
Austausch und Information über aktuelle Transformationsthemen, politische Positionen und gemeinsame Sichtweisen und Aktivitäten, z. B. im Rahmen regelmäßiger Formate des Betriebsrates oder themenbezogen bei aktuellen sozialpolitischen Aspekten |
|
Periodisch z. B. bei Betriebsratstreffen und ‑veranstaltungen auf Konzern- oder Standortebene mit unterschiedlicher Frequenz |
Legislative und Exekutive auf nationaler und EU-Ebene (Regierung, Kommission, Parlamente) |
|
Teilnahme an der politischen Meinungsbildung durch themenbezogene bilaterale Kontakte und an Begutachtungsprozessen; Teilnahme an Arbeitsgruppen z. B. in Ministerien und im Rahmen der EU-Kommission (Generaldirektionen); themenbezogener Austausch mit Parlamenten (z. B. Fachausschüssen und Abgeordneten); Teilnahme an Dialogformaten (z. B. Strategischer Stahldialog der EU-Kommission, Standortstrategie sowie „Klimaneutrale Industrie“ in Österreich) |
|
Anlass- und themenbezogen |
Politische Facheinrichtungen; Wissenschaft & Forschungseinrichtungen; Zivilgesellschaft & NGOs |
|
Austausch vor allem im Rahmen aktueller Themen- und Arbeitsgruppen (z. B. österreichische Carbon-Management-Strategie, Wasserstoff, Strommarkt) |
|
Anlass- und themenbezogen |
Politische (gesetzliche und freiwillige) Interessenvertretungen auf nationaler und europäischer Ebene |
|
Vertretung in Leitungs- und Fachgremien, Teilnahme an der Erarbeitung von Positionen und Lobbyingschwerpunkten |
|
Periodisch (z. B. quartalsweise Executive Committee und zweimal jährlich General Assembly bei EUROFER), anlass- und themenbezogen |
Energiewirtschaft und energieintensive Industrien |
|
Informeller Austausch zu gemeinsamen Themen mit Energiewirtschaft (z. B. Strommarktdesign, Wasserstoff) |
|
Anlass- und themenbezogen |
Am Beispiel der Errichtung der 220-kV-Leitung heißt das konkret, dass öffentlich zugängliche Foren eingerichtet wurden, in denen die verschiedenen Interessengruppen (Bürgerinitiativen, Zivilgesellschaft und Einzelpersonen) ihre Betroffenheit gegenüber Netzbetreiber, voestalpine, Behörden oder Kommunalpolitik einbringen konnten. Die vorgebrachten Anliegen wurden gemeinsam diskutiert und, wo technisch möglich, im weiteren Verlauf des Verfahrens berücksichtigt.
Zur Qualifizierung der Mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit der Kommunikation mit betroffenen Gemeinschaften führt die voestalpine verpflichtende Schulungen zu Menschenrechten und Compliance durch (siehe dazu Kapitel S1‑4 bzw. Kapitel G1‑3). Zusätzlich gibt es eine spezifische Schulung für Führungskräfte zum Thema Nachhaltigkeit.
Phase 3: Monitoring und Review
Das wesentliche Kommunikationsziel der voestalpine ist – durch transparente und frühzeitige Einbindung betroffener Gemeinschaften und daraus abgeleitete Adaptierungen –, Projekte fristgerecht und im Einvernehmen mit den direkten Anrainer:innen umzusetzen.
Im Falle des Transformationsprogramms greentec steel wurden die gesetzten Maßnahmen laufend evaluiert. Gemeinsam mit den Projektpartner:innen und Behörden sowie voestalpine-intern mit den für Stakeholder:innen-Kommunikation verantwortlichen Fachbereichen, Expert:innen des greentec steel-Projektteams und den für Behördenabwicklungen zuständigen Kolleg:innen konnte das Ziel mit der letztinstanzlichen Genehmigung des Umweltverträglichkeitsbescheids durch das Bundesverwaltungsgericht erreicht und mit der Umsetzung des größten industriellen Klimaschutzprogramms Österreichs fristgerecht begonnen werden. Umgekehrt konnte damit die Gefährdung des eng getakteten Zeitplans durch fehlende Netzanbindung und Anrainer:innen-Beschwerden vermieden werden.
S3‑3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können
Es wurden keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften identifiziert. An den Standorten Linz, Donawitz und Kapfenberg unterliegt das Unternehmen einer engmaschigen behördlichen Überwachung sowie öffentlicher Kontrolle. Darüber hinaus hat die voestalpine umfassende Prozesse implementiert, die speziell auf den Dialog mit betroffenen Gemeinschaften – wie etwa Anrainer:innen – ausgerichtet sind. Treten während der regulären Produktions- und Geschäftstätigkeit unvorhergesehene Ereignisse auf, bieten diese standortspezifischen Verfahren den Betroffenen eine unmittelbare Möglichkeit zur Kontaktaufnahme und Rückmeldung. Je nach Situation wird dabei geprüft, ob gesetzliche Meldepflichten bestehen, ob ein vertiefender Dialog mit den betroffenen Gruppen erforderlich ist und welche Abhilfemaßnahmen gesetzt werden können.
Verfahren am Standort Linz
Bereits seit dem Jahr 1985 ist am Standort Linz bescheidmäßig ein:e Umweltbeauftragte:r zu bestellen, welche:r die gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit den Schutzgütern Luft, Wasser, Boden und Lärm verantwortet. Über einen eigens eingerichteten Umweltbereitschaftsdienst wird deshalb sichergestellt, dass rund um die Uhr eine qualifizierte Ansprechperson für umweltrelevante Ereignisse bzw. auch für interne und externe Umweltanliegen zur Verfügung steht. Es werden dabei gemeinsam mit dem Einsatzstab gemäß einem standortspezifischen Notfallplan Sofort-Maßnahmen eingeleitet und – sofern erforderlich – die zuständigen Behörden verständigt.
Der Bereitschaftsdienst ist zudem Anlaufstelle für externe Beschwerden. Demnach wird jeglicher Art von Beschwerde umgehend nachgegangen, gegebenenfalls werden Maßnahmen abgeleitet und, falls gewünscht, wird der:dem Beschwerdeführer:in über den Status Auskunft gegeben. Vorhersehbare umweltrelevante Ereignisse, wie etwa zu erwartende Lärm- oder Staubemissionen, werden bereits im Vorfeld an die dezentralen Kommunikationsabteilungen sowie bei Bedarf an Medien und Behörden kommuniziert. Externe Anfragen oder Beschwerden erreichen den Umweltbereitschaftsdienst entweder über interne Stellen – wie die Vermittlung oder die Werkssicherung – oder werden durch Behörden (z. B. Magistrat Linz oder Oberösterreichische Landesregierung) weitergeleitet.
Der Umweltbereitschaftsdienst dokumentiert zentral alle umweltrelevanten Ereignisse und Beschwerden sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen. Die Bearbeitung der umweltrelevanten Ereignisse und Beschwerden sowie die dazugehörige Dokumentation werden im Rahmen eines externen Audits jährlich überprüft, was die Wirksamkeit der implementierten Prozesse und Meldekanäle gewährleistet.
Verfahren am Standort Donawitz
Am Standort Donawitz werden Anliegen von Anrainer:innen in der Rechtsabteilung kanalisiert und im Falle von Beschwerden an die Abteilung Managementsysteme weitergeleitet. Diese übernimmt gemeinsam mit dem jeweils zuständigen Betriebsteil (z. B. Hochofen, Stahlwerk) die interne Ursachenerhebung und Einleitung von Korrekturmaßnahmen sowie die Darstellung im Korrekturmaßnahmenblatt. Die Rückmeldung an die Anrainer:innen sowie die zentrale Dokumentation erfolgen durch die Rechtsabteilung. Intern werden die Beschwerden im Zuge des Management-Reports berichtet und analysiert. Die Wirksamkeit der implementierten Prozesse wird durch ein externes Audit sichergestellt.
Verfahren am Standort Kapfenberg
Am Standort Kapfenberg ist durch klare Verantwortlichkeiten, strukturierte Prozesse und eine permanente Erreichbarkeit die Einhaltung aller umwelt- und standortrelevanten Vorgaben sichergestellt. Eine zentrale Stelle koordiniert sämtliche Aktivitäten in den Bereichen Luft, Wasser, Boden, Klima und Lärm und fungiert als Schnittstelle zu Behörden, internen Stellen und externen Stakeholder:innen. Eine 24/7-Erreichbarkeit gewährleistet, dass bei umweltrelevanten Ereignissen oder technischen Störungen sofort reagiert wird. Im Anlassfall werden unverzüglich Maßnahmen eingeleitet und – falls erforderlich – Behörden informiert. Die zentrale Stelle dient zudem als Anlaufstelle für externe Beschwerden und stellt eine zeitnahe, transparente Bearbeitung sicher. Alle Ereignisse, Beschwerden und Maßnahmen werden zentral dokumentiert. Die Abläufe werden jährlich im Rahmen interner und externer Audits überprüft, um sicherzustellen, dass die Prozesse funktionieren, die Kommunikation zuverlässig ist und Verbesserungen laufend umgesetzt werden. Durch proaktive Kommunikation, verlässliche Meldewege und ein robustes Notfall- und Umweltmanagement trägt der Standort Kapfenberg zu einem sicheren, transparenten und nachhaltigen Betrieb bei und erfüllt sowohl gesetzliche Anforderungen als auch die Erwartungen der Öffentlichkeit.
Über diese standortspezifischen Verfahren hinaus besteht die Möglichkeit, Meldungen anonym über das Hinweisgeber:innen-System einzubringen, das in 14 Sprachen zur Verfügung steht. Details dazu sowie eine Übersicht der Fallzahlen sind im Kapitel G1‑1 angeführt. Zudem können Beschwerden über die allgemeinen E-Mail-Adressen und Kontaktformulare auf der voestalpine-Website sowie auf den Websites der jeweiligen Divisionsleitgesellschaften eingereicht werden.
Ein weiterer Kommunikationsweg sind Social-Media-Kanäle des Konzerns, die unter folgendem Link angeführt sind: www.voestalpine.com/socialmedia. Zur Überwachung der eigenen Kanäle sowie externer Kommentare kommt ein Social-Media-Listening-Tool zum Einsatz. Rückmeldungen an User:innen erfolgen gemäß einem definierten Prozess durch Group Communications oder dafür beauftragte Agenturen. Für jeden Social-Media-Kanal besteht eine Plattformstrategie, die auf zielgruppenorientierte Ansprache ausgerichtet ist.
Eine systematische Erhebung, inwieweit den betroffenen Gemeinschaften die verschiedenen Meldekanäle bekannt sind und sie diese für vertrauenswürdig halten, findet nicht statt. Der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen ist im Verhaltenskodex der voestalpine AG geregelt. Nähere Informationen zu den Vergeltungsmaßnahmen finden sich in Kapitel G1‑1.
S3‑4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Als wesentliche positive Auswirkung auf betroffene Gemeinschaften wurde das Engagement mit betroffenen Gemeinschaften an den Standorten Linz, Donawitz und Kapfenberg identifiziert. Der Fokus liegt daher auf dem kontinuierlichen Ausbau der Zusammenarbeit und des Dialogs mit den betroffenen Gemeinschaften im Umfeld der österreichischen voestalpine-Produktionsstandorte. Die eingeleiteten Maßnahmen zielen auf die frühzeitige Einbindung betroffener Gemeinschaften in laufende und geplante Projekte ab. Aufgrund der dezentralen Struktur des Konzerns werden diese Maßnahmen überwiegend auf Standort-, Gesellschafts- und Divisionsebene geplant und umgesetzt, jeweils in Abstimmung mit den zuständigen Konzernfachbereichen. Neben der Geschäftsführung auf Gesellschafts-, Divisions- und Konzernebene sind unter anderem die Konzernabteilungen Group Public Affairs, Group Communications und die Rechtsabteilung in das Management der wesentlichen IROs eingebunden.
Als Beispiele für wirksames Management im Umgang mit betroffenen Gemeinschaften können der Stromleitungsausbau von 110 auf 220 kV (siehe Kapitel S3‑2) sowie der Bau des Edelstahlwerks in Kapfenberg angeführt werden.
Im Zusammenhang mit dem Bau des Edelstahlwerks in Kapfenberg wurde eine Reihe an Maßnahmen umgesetzt, um die Perspektive der betroffenen Stakeholder:innen frühzeitig aufzunehmen und entsprechend darauf reagieren zu können. Vor dem Baustart wurde ein Dialogbüro eingerichtet, das Anrainer:innen die Möglichkeit bot, direkt Informationen einzuholen und ihre Anliegen einzubringen. Zusätzlich wurden eine Telefon-Hotline und eine eigene E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt. Eine eigens eingerichtete Website informierte über die Projektinhalte, ergänzt durch einen lokal eingerichteten Infopoint – inklusive einer Nachrichtenbox für Personen ohne Internetzugang. Darüber hinaus wurden Informationsveranstaltungen organisiert, um rechtzeitig auf etwaige Bedenken und Anregungen aus der Bevölkerung reagieren zu können.
Die angeführten Maßnahmen zur Stakeholder:innen-Einbindung ermöglichten es den betroffenen Gemeinschaften, Informationen zu erhalten, Anliegen vorzubringen und die Projekte aktiv mitzugestalten. Gleichzeitig konnten Unsicherheiten reduziert und eine höhere Akzeptanz geschaffen werden.
Ergänzend zu den projektbezogenen Maßnahmen nimmt die voestalpine ihre gesellschaftliche Verantwortung auch konzernweit wahr. An den Standorten werden Initiativen in den Bereichen Kunst, Kultur, Sport und Soziales ausgewählt und durch Geld- und Sachspenden unterstützt. Als besonderes Beispiel ist hier der voestalpine cares run anzuführen, der im Frühling 2026 bereits zum vierten Mal veranstaltet wird.
voestalpine cares run – „Gemeinsam bewegen wir die Welt“
Der voestalpine cares run ist ein konzernweites Social-Responsibility-Programm, das Mitarbeiter:innen zu gemeinsamer sportlicher Aktivität motiviert und dabei soziales Engagement mit Gesundheitsförderung verbindet. Durch erreichte Aktivitätsziele werden über eine App schrittweise Spenden bis zu insgesamt 700.000 EUR für soziale Kooperationspartner:innen freigeschaltet.
Die Mittel unterstützen ausgesuchte Projekte im Umfeld österreichischer sowie internationaler Produktionsstandorte, unter anderem in Indien, Indonesien und der Ukraine. Der Schwerpunkt der 2026 mit internationalen und nationalen Partnerorganisationen geförderten Projekte liegt auf der Förderung des Bildungszugangs, medizinischer Basisversorgung und humanitärer Soforthilfe.
Zur Nachverfolgung der nachhaltigen positiven Auswirkungen dieser Spenden auf die betroffenen Gemeinschaften erhält die voestalpine von den begünstigten Institutionen Projekt- und Abschlussberichte, um die Wirkung und Mittelverwendung auch im Sinne des Projektcontrollings überprüfen zu können.
Zudem trägt die voestalpine als Arbeitgeberin zur wirtschaftlichen Stabilität in einzelnen Standortregionen bei. Maßnahmen in diesem Zusammenhang ergeben sich direkt aus der Geschäftstätigkeit, wie beispielsweise die persönliche Entwicklung und Ausbildung ihrer Mitarbeiter:innen, eine gezielte Lehrlingskampagne sowie der BÖHLER CAMPUS oder Maßnahmen im Bereich Gesundheit und Sicherheit. Nähere Details dazu finden sich im Kapitel S1‑4.
Adressiertes IRO |
|
Maßnahme |
|
Zeithorizont |
|
Umfang der Maßnahme |
|
Erhebliche Ausgaben (falls relevant) / sonstige Anmerkungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Engagement mit betroffenen Gemeinschaften |
|
Standort- und projektabhängige Maßnahmenbündel |
|
Maßnahmenabhängig |
|
Anrainer:innen im Umfeld der voestalpine |
|
Einbezug von vielfältigen Stakeholder:innen-Interessen |
Kennzahlen und Ziele
S3‑5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Aufgrund der überwiegend standortspezifischen sowie anlassbezogenen Maßnahmen zur Förderung positiver Auswirkungen gibt es über die konzernweiten strategischen Zielsetzungen hinaus – insbesondere im Bereich Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit – keine konzernalen, zeitlich terminierten und ergebnisorientierten Ziele in Bezug auf betroffene Gemeinschaften.
Dennoch gibt es Indikatoren für ein erfolgreiches Management des Stakeholder:innen-Engagements der voestalpine, wie die nachgewiesenen positiven wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Auswirkungen auf das Umfeld ihrer Produktionsstandorte (siehe dazu https://www.voestalpine.com/oesterreich/de/).
Darüber hinaus wird durch regelmäßige Audits (interne Revision, EMAS-Audit) die Einhaltung der internen Prozesse sichergestellt.
Durch den kontinuierlichen Austausch mit allen relevanten Stakeholder:innen wird sichergestellt, frühzeitig auf Bedenken und Anregungen eingehen zu können. Die Messung der Wirksamkeit der beschriebenen Konzepte und Maßnahmen erfolgt durch die Bewertung, ob die voestalpine am Ende der jeweiligen Projekte die Rechtssicherheit und die Planbarkeit ihrer strategischen Ziele erreicht hat.