D.24. Nicht bilanzierte Abnahmeverpflichtungen
Es bestehen langfristige Abnahmeverpflichtungen im Zusammenhang mit der Rohstoff- und Energieversorgung des Konzerns, welche durch das Beschaffungsmanagement gesteuert werden. Zum Bilanzstichtag bestehen langfristige Lieferverträge für Rohstoffe (insbesondere HBI, Erz, Schrott, Koks und Kohle) und Betriebsstoffe (insbesondere Sauerstoff und Stickstoff), aus denen nicht bilanzierte Verpflichtungen mit einem Nominalwert in Höhe von 5.132,3 Mio. EUR (31. März 2025: 3.962,7 Mio. EUR) resultieren, wobei dem überwiegenden Anteil variable Preisformeln zugrunde liegen und daher von einer Weitergabefähigkeit am Markt auszugehen ist. Die Restlaufzeiten belaufen sich auf 2–18 Jahre.
Weiters bestehen aus langfristigen Energiebezugsverträgen (Bandsicherungen bei Energieversorgungsunternehmen und Power Purchase Agreements, welche nicht unter IFRS 16 fallen) nicht bilanzierte Verpflichtungen mit einem Nominalwert in Höhe von 306,2 Mio. EUR (31. März 2025: 174,5 Mio. EUR), wobei dem überwiegenden Teil fixe Preise zugrunde liegen und sich die Restlaufzeiten im Wesentlichen auf 2–20 Jahre belaufen.
Unter Anwendung der Own Use Exemption gemäß IFRS 9 werden diese langfristigen Energiebezugsverträge nicht als Derivate gemäß IFRS 9 bewertet.