Bericht des Aufsichts­rates über das Geschäfts­jahr 2025/26

Bericht des Aufsichts­rates über das Geschäfts­jahr 2025/26

Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es im Aufsichtsrat der voestalpine AG zwei Veränderungen. Dr. Heinrich Schaller, Mitglied und Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates seit Juli 2012, ist mit 2. Juli 2025 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Mit gleichem Datum hat die Hauptversammlung Mag. Reinhard Schwendtbauer in den Aufsichtsrat und in der Folge der Aufsichtsrat ihn zum Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Mit 30. April 2025 ist Hans-Karl Schaller, seit 1. September 2005 vom Betriebsrat entsandtes Mitglied des Aufsichtsrates, ausgeschieden. Ihm folgte mit 1. Mai 2025 Manfred Hippold nach.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von sechs Plenarsitzungen, drei Sitzungen des Prüfungsausschusses, zwei Sitzungen des Präsidialausschusses und einer Sitzung des Vergütungsausschusses wahrgenommen. In den Plenar- und Prüfungsausschusssitzungen hat der Vorstand über die Lage der Gesellschaft sowie die operative Entwicklung der voestalpine AG und ihrer Divisionen einschließlich der finanziellen Gebarung schriftlich und mündlich umfassend Auskunft erteilt.

Der Aufsichtsrat befasste sich in seinen Sitzungen im Geschäftsjahr 2025/26 neben diesen laufenden Berichten auch mit dem Vorschlag zur Wahl eines neuen Mitglieds aufgrund des Ausscheidens von Dr. Heinrich Schaller und mit der Wiederbestellung jener drei Mitglieder des Vorstandes, deren Funktionsperiode mit 31. März 2027 ausläuft. In der Sitzung am 18. März 2026 wurden Mag. Gerald Mayer als Finanzvorstand und Dr. Carola Richter als Leiterin der Metal Forming Division jeweils für fünf Jahre und somit für den Zeitraum von 1. April 2027 bis 31. März 2032 wiederbestellt. Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Nöbauer, Leiter der High Performance Metals Division, wurde für drei Jahre, d. h. für den Zeitraum von 1. April 2027 bis 31. März 2030 wiederbestellt; er wird mit Auslaufen der Funktionsperiode am 31. März 2030 im 67. Lebensjahr stehen. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich ferner mit den im Jänner 2025 erfolgten Änderungen zum Österreichischen Corporate Governance Kodex, dem Review der Strategie 2030+, dem Prozess der Nachfolgeplanung in der voestalpine, dem für verschiedene Metallurgie-Transformationsszenarien im Zeitraum bis 2050 erforderlichen Energiemix inklusive dessen Beschaffungsmöglichkeiten und ergänzend zum Vorjahr erneut mit dem Ausbau der Kreislaufwirtschaft auf Basis nachhaltiger – insbesondere schrottbasierter – Recyclingmodelle. Nicht zuletzt waren die Sitzungen des Aufsichtsrates in hohem Maße auch wieder geprägt durch die Berichterstattung des Vorstandes über den jeweiligen Umsetzungsstand der Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Stahlerzeugung („greentec steel“) an den Standorten Linz, Österreich, und Donawitz, Österreich.

Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich in erster Linie mit der Vorbereitung und Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses sowie der Nachhaltigkeitsberichterstattung der voestalpine AG. Im Gegensatz zum Vorjahr erfolgt die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025/26 nicht freiwillig nach den Vorgaben der European Sustainability Standards (ESRS), sondern auf Basis des im Februar 2026 in Österreich in Kraft getretenen Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG). Weitere Themen des Prüfungsausschusses waren die Frage der Unabhängigkeit der Abschlussprüferin, das Interne Kontrollsystem, das Risikomanagementsystem sowie die Interne Revision und Themen der Compliance.

Der Präsidialausschuss befasste sich mit dem Beschlussvorschlag zur Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates anlässlich der Hauptversammlung 2025 sowie mit dem Vorschlag an den Aufsichtsrat zur Wiederbestellung von Mag. Gerald Mayer, Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Nöbauer und Dr. Carola Richter als Mitglieder des Vorstandes. Darüber hinaus beschäftigte er sich mit der Zielerreichung sowie Vertragsangelegenheiten der Mitglieder des Vorstandes. Der Vergütungsausschuss überwachte die Einhaltung der Vergütungspolitik im Rahmen der Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstandes.

Zu Details der Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse wird auf den Konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2025/26 verwiesen.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. März 2026 wurden von der in der Hauptversammlung am 2. Juli 2025 gewählten Abschlussprüferin, der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien, geprüft. Vertreter:innen der Abschlussprüferin nahmen an allen drei Sitzungen des Prüfungsausschusses teil und standen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und ergeben, dass der Jahresabschluss sowie der gemäß § 245a UGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Abschlussprüferin hat sowohl für den Jahresabschluss als auch für den Konzernabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und bestätigt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss und der Konzernlagebericht im Einklang mit dem Konzernabschluss steht.

Die im Konzernlagebericht enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025/26 wurde von der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien geprüft. Im Zuge der Prüfungshandlungen sind ebenfalls keine Sachverhalte zutage getreten, die zu der Annahme veranlassen, dass dieser Bericht der voestalpine AG in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften und den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung übereinstimmt.

Nach vorhergehender Befassung des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat am 2. Juni 2026 den Jahresabschluss zum 31. März 2026 geprüft und gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat hat zudem nach vorheriger Befassung des Prüfungsausschusses den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht inklusive konsolidierter Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Konsolidierten Corporate Governance-Bericht jeweils des Geschäftsjahres 2025/26 geprüft und genehmigt. Die Prüfungen durch den Aufsichtsrat haben zu keinen Beanstandungen geführt.

Der Konsolidierte Corporate Governance-Bericht 2025/26 wurde ebenfalls von der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien im Rahmen der jährlich durchgeführten externen Evaluierung der Einhaltung des Corporate Governance Kodex durch die voestalpine AG geprüft. Bei dieser Prüfung wurden keine Sachverhalte bekannt, die zu der Annahme veranlassen, dass der Konsolidierte Corporate Governance-Bericht der Gesellschaft in wesentlichen Belangen nicht mit dem Corporate Governance Kodex idF Jänner 2025 übereinstimmt. Die Prüfung der Einhaltung der die Abschlussprüferin betreffenden C-Regeln des Kodex (Regeln 77 bis 83) erfolgte durch die Rechtsanwaltskanzlei WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Diese Prüfung hat die Einhaltung dieser Regeln bestätigt. Der Ertragsteuerinformationsbericht für das Geschäftsjahr 2025/26 wird dem Aufsichtsrat vom Vorstand im nächsten Jahr und in Folge somit der Hauptversammlung 2027 vorgelegt werden.

Festgestellt wird, dass das Geschäftsjahr 2025/26 mit einem Bilanzgewinn von 134 Mio. EUR schließt; es wird vorgeschlagen, eine Dividende von 0,75 EUR je dividendenberechtigter Aktie an die Aktionär:innen auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Dank des Aufsichtsrates gilt in einem weiterhin sowohl politisch als auch wirtschaftlich extrem herausfordernden Umfeld insbesondere den 48.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weltweit für ihren Einsatz und ihre Loyalität sowie einem hoch engagierten Vorstand und Managementteam. Gleichermaßen gilt er den Kundinnen und Kunden, die Technologieführerschaft, Qualität und Partnerschaft schätzen, sowie – last, but not least – den Aktionärinnen und Aktionären, die auch in herausfordernden Zeiten zu ihrem Unternehmen stehen.

Der Aufsichtsrat

Dr. Wolfgang Eder e. h.
(Vorsitzender)

Linz, am 2. Juni 2026

ESRS (European Sustainability Reporting Standards)
Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
IFRS („International Financial Reporting Standards“)
Rechnungslegungsnormen, die eine international vergleichbare Bilanzierung und Publizität gewährleisten sollen.

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