Nachdem bereits vor rund einem Jahr das Bußgeldverfahren beim deutschen Bundeskartellamt betreffend Lieferungen von Schienen und Oberbaumaterial an die Deutsche Bahn in Bezug auf die voestalpine abgeschlossen worden war, hat das Bundeskartellamt am 23. Juli 2013 auch das bisher noch offene Verfahren zum Teilkomplex „Privatmarkt“ durch den Erlass von Bußgeldbescheiden beendet. Der Teilkomplex „Privatmarkt“ umfasst die Lieferungen von Schienen und Bahnoberbaumaterial an kommunale Verkehrsbetriebe sowie an Industriekunden und Bauunternehmen.
In diesem Teilkomplex wurde gegen die voestalpine ein Bußgeld in Höhe von EUR 6,4 Mio. für Weichenlieferungen an Kunden in Deutschland verhängt. Im Übrigen wurde aber auch in diesem Teil des Verfahrens der Kronzeugenstatus bestätigt. Damit ist das Bußgeldverfahren beim deutschen Bundeskartellamt im Zusammenhang mit dem sogenannten Schienenkartell zur Gänze abgeschlossen. Insgesamt wurden damit bis zum 23. Juli 2013 von der deutschen Kartellbehörde 232,1 Mio. EUR an Bußgeldern im Kartellverfahren Bahnoberbaumaterial verhängt. Davon entfielen 14,9 Mio. EUR auf Gesellschaften des voestalpine-Konzerns.
Im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen für vom Kartell umfasste Lieferungen wurden im Mai 2013 die Schadenersatzansprüche der Deutschen Bahn für direkte Schienenlieferungen der voestalpine durch Zahlung eines entsprechenden Betrages bereinigt. Offen sind noch die Schadenersatzansprüche aus indirekten Schienenlieferungen an die Deutsche Bahn sowie aus Lieferungen an kommunale Verkehrsbetriebe und den sonstigen Privatmarkt.
Die für den Themenkomplex Kartellverfahren sowie für die Schließung der TSTG Schienen Technik GmbH & Co KG im Jahresabschluss 2012/13 angesetzte Rückstellung in Höhe von insgesamt 204,4 Mio. EUR wurde zum 30. Juni 2013 im Wesentlichen um die Schadenersatzzahlung an die Deutsche Bahn für direkte Schienenlieferungen reduziert. Die verbleibende Rückstellung wird weiterhin als angemessen erachtet.