Die für den Themenkomplex Kartellverfahren sowie für die Schließung der TSTG Schienen Technik GmbH & Co KG im Jahresabschluss 2012/13 angesetzte Rückstellung in Höhe von insgesamt 204,4 Mio. EUR wurde zum 30. Juni 2013 im Wesentlichen um die Schadenersatzzahlung an die Deutsche Bahn für direkte Schienenlieferungen reduziert. Im Teilkomplex „Privatmarkt“ hat das deutsche Bundeskartellamt am 23. Juli 2013 gegen die voestalpine ein Bußgeld in Höhe von 6,4 Mio. EUR für Weichenlieferungen an Kunden in Deutschland verhängt (siehe Zwischenlagebericht). Die verbleibende Rückstellung wird weiterhin als angemessen erachtet.
Wir weisen darauf hin, dass unter Inanspruchnahme der Schutzklausel gemäß IAS 37.92 detaillierte Angaben zu Rückstellungen dann nicht gemacht werden, wenn dadurch die Interessen des Unternehmens ernsthaft beeinträchtigt werden könnten.