Der Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2013 für das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2013/14 der voestalpine AG wurde nach den Bestimmungen des IAS 34 – Interim Financial Reporting erstellt. Die für den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2012/13 geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden mit folgenden Ausnahmen unverändert fortgeführt.
Im Geschäftsjahr 2013/14 erstmals angewandte Änderungen oder Neufassungen von Standards |
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Standard |
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Inhalt |
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Inkrafttreten1 |
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IFRS 13 |
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Bemessung des beizulegenden Zeitwerts |
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1. Jänner 2013 |
IFRS 7, Änderung |
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Finanzinstrumente: Angaben – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten |
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1. Jänner 2013 |
IAS 12, Änderung |
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Ertragsteuern – Latente Steuern: Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte |
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1. Jänner 2013 |
IAS 1, Änderung |
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Darstellung des Abschlusses – Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses |
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1. Juli 2012 |
IAS 19, Änderung |
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Leistungen an Arbeitnehmer |
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1. Jänner 2013 |
diverse Standards |
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Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvementsprojekt 2009–2011) |
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1. Jänner 2013 |
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1 Die Standards sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen. |
IFRS 13 definiert den Begriff des beizulegenden Zeitwerts, steckt einen Rahmen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in einem einzigen IFRS ab und schreibt die Angaben zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vor. Aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 13 ergeben sich im Konzernzwischenabschluss der voestalpine AG zusätzliche Anhangangaben.
Durch die Änderungen des IFRS 7 wurden neue Angabevorschriften zur Saldierung von Finanzinstrumenten in die Bilanz aufgenommen. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss der voestalpine AG zum 30. Juni 2013.
Die Änderungen des IAS 1 verlangen, dass die Posten des sonstigen Ergebnisses danach gruppiert werden, ob diese zu einem späteren Zeitpunkt in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (recycled) werden oder nicht. Die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung wurde entsprechend angepasst.
Durch die Änderungen des IAS 19 wird die Korridormethode abgeschafft und es werden die Finanzierungsaufwendungen auf Nettobasis ermittelt. Weiters ist der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand künftig sofort ergebniswirksam zu erfassen und es werden erweiterte Anhangangaben im Zusammenhang mit leistungsorientierten Plänen gefordert. Im voestalpine-Konzern wurden bereits bisher die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen im Jahr ihrer Entstehung erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. In der voestalpine AG wird durch die Änderungen des IAS 19 eine Änderung bei der Bilanzierung der „expected return on plan assets“ ausgelöst. Bis zum 31. März 2013 wurden im voestalpine-Konzern die „expected return on plan assets“ in Abhängigkeit von den zugrunde liegenden Verträgen mit den Pensionskassen ausgewiesen, nunmehr werden diese vollständig im Finanzergebnis erfasst.
Aufgrund der Änderungen des IAS 19 wurde das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2012/13 durch folgende Korrekturbeträge in den betroffenen Posten rückwirkend angepasst:
Korrekturbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung |
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01.04.–30.06.2013 |
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Umsatzkosten |
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–1,1 |
Vertriebskosten |
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–0,4 |
Verwaltungskosten |
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–1,1 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
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–0,1 |
Summe |
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–2,7 |
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Mio. EUR |
Die Anwendung der übrigen neuen Standards hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss. Für Fragen zu den verwendeten Aufstellungsgrundsätzen wird auf den Konzernabschluss zum 31. März 2013 verwiesen, welcher die Basis für diesen Zwischenabschluss darstellt.
Der Konzernzwischenabschluss ist in Millionen Euro (= funktionale Währung des Mutterunternehmens) aufgestellt. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Die vergleichenden Angaben beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2012/13 (Stichtag: 30. Juni 2012).
Der vorliegende Konzernzwischenabschluss wurde weder einer vollständigen Abschlussprüfung noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterzogen.