Zusammensetzung des Aufsichtsrates | |||
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Dr. Joachim Lemppenau |
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Vorsitzender des Aufsichtsrates (seit 01.07.2004) | |
Dr. Heinrich Schaller |
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Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates (seit 04.07.2012) | |
KR Mag. Dr. Ludwig Scharinger |
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Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates (seit 01.07.2004, bis 04.07.2012) | |
KR Dr. Franz Gasselsberger, MBA |
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Mitglied des Aufsichtsrates | |
Dr. Hans-Peter Hagen |
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Mitglied des Aufsichtsrates | |
Dr. Josef Krenner |
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Mitglied des Aufsichtsrates | |
Dr. Michael Kutschera, MCJ (NYU) |
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Mitglied des Aufsichtsrates | |
Mag. Dr. Josef Peischer |
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Mitglied des Aufsichtsrates | |
Dipl.-Ing. Dr. Michael Schwarzkopf |
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Mitglied des Aufsichtsrates | |
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Vom Betriebsrat entsandt: | |||
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Josef Gritz |
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Mitglied des Aufsichtsrates | |
Brigitta Rabler |
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Mitglied des Aufsichtsrates (ab 01.05.2013) | |
Johann Heiligenbrunner |
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Mitglied des Aufsichtsrates (bis 30.04.2013) | |
Gerhard Scheidreiter |
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Mitglied des Aufsichtsrates | |
Hans-Karl Schaller |
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Mitglied des Aufsichtsrates |
Angaben zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder
Sämtliche von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates haben bestätigt, dass sie sich auf der Grundlage der vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien als unabhängig betrachten (Corporate Governance-Kodex, Regel 53). Die vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien für die Unabhängigkeit sind auf der Website www.voestalpine.com einsehbar und entsprechen im Wesentlichen dem Anhang 1 zum Corporate Governance-Kodex. Zudem sind mit Ausnahme der Herren Dr. Heinrich Schaller, der den Anteilseigner Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Invest GmbH & Co OG vertritt, und Dr. Peischer, der die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung vertritt, sämtliche von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates solche Mitglieder, die nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10 % sind oder Interessen solcher Anteilseigner vertreten (Regel 54).
Ausschüsse des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat ist durch die Satzung befugt, aus seiner Mitte Ausschüsse zu bilden und deren Aufgaben und Rechte festzulegen. Den Ausschüssen kann auch das Recht zur Entscheidung übertragen werden. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben das Recht, für Ausschüsse des Aufsichtsrates Mitglieder mit Sitz und Stimme nach dem in § 110 Abs.1 ArbVG festgelegten Verhältnis namhaft zu machen. Dies gilt nicht für Ausschüsse, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes behandeln.
Folgende Ausschüsse des Aufsichtsrates sind eingerichtet:
Präsidialausschuss
Der Präsidialausschuss ist gleichzeitig Nominierungs- und Vergütungsausschuss im Sinne des Corporate Governance-Kodex.
Der Präsidialausschuss unterbreitet als Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung. Er ist als Vergütungsausschuss auch zuständig für den Abschluss, die Änderung bzw. die Auflösung von Dienstverträgen mit den Vorstandsmitgliedern sowie für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Aktienoptionsplänen für Vorstandsmitglieder.
Weiters hat der Präsidialausschuss das Recht, in dringenden Fällen Entscheidungen zu treffen. Er entscheidet auch über die Zulässigkeit der Übernahme von Nebentätigkeiten durch Vorstandsmitglieder.
Mitglieder des Präsidialausschusses des Aufsichtsrates:
- Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender)
- Dr. Heinrich Schaller (Stellvertretender Vorsitzender)
- Hans-Karl Schaller
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Arbeit des Abschlussprüfers und die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichts zuständig. Er hat auch die Konzernrechnungslegung zu überwachen, den Konzernabschluss zu prüfen sowie einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers zu erstatten und darüber dem Aufsichtsrat zu berichten. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des unternehmensweiten Internen Kontrollsystems, des Internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems zu überwachen.
Mitglieder des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates:
- Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender)
- Dr. Heinrich Schaller (Stellvertretender Vorsitzender)
- KR Dr. Franz Gasselsberger, MBA
- Dr. Josef Krenner (Finanzexperte)
- Hans-Karl Schaller
- Josef Gritz
Anzahl und wesentliche Inhalte der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen im Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2012/13 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von sieben Plenarsitzungen, drei Sitzungen des Prüfungsausschusses und vier Sitzungen des Präsidialausschusses wahrgenommen. In diesen Sitzungen wurden neben den laufenden Berichten über die aktuelle geschäftliche und finanzielle Situation der Unternehmensgruppe insbesondere Fragen der strategischen Weiterentwicklung des Konzerns, kartellrechtliche Angelegenheiten, Maßnahmen des Risikomanagements und der Liquiditätssicherung sowie die Verlängerung der Mandate des Vorstandes behandelt. Der Prüfungsausschuss befasste sich mit der Vorbereitung und Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses der Gesellschaft, mit der Vorbereitung des Vorschlages für die Bestellung des Abschlussprüfers sowie mit Themen des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Internen Revision. Der Präsidialausschuss befasste sich schwerpunktmäßig mit Fragen zur Konzernstrategie sowie zu kartellrechtlichen Belangen und darüber hinaus in seiner Funktion als Vergütungsausschuss insbesondere mit Fragen im Zusammenhang mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder. In seiner Funktion als Nominierungsausschuss bildeten die Vorbereitung des Vorschlages zur Wahl des Nachfolgers von Dr. Scharinger, Herrn Dr. Heinrich Schaller, zum Mitglied des Aufsichtsrates der voestalpine AG sowie die Verlängerung der Vorstandsmandate die Tätigkeitsschwerpunkte.
In der letzten Sitzung des Geschäftsjahres führte der Aufsichtsrat auch die gemäß Regel 36 des Corporate Governance-Kodex vorgesehene Selbstevaluierung durch und behandelte anhand einer Frageliste die generelle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Qualität und Umfang der dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie organisatorische Fragen.