Der Konzernzwischenabschluss zum 30. September 2019 für das 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2019/20 der voestalpine AG wurde nach den Bestimmungen des IAS 34 – Interim Financial Reporting erstellt. Die für den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018/19 geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden mit Ausnahme der untenstehenden Änderungen unverändert fortgeführt.
Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2019/20 erstmals angewandt:
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Standard |
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Inhalt |
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Inkrafttreten1 |
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IFRS 16 |
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Leasingverhältnisse |
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1. Jänner 2019 |
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IFRS 9, Änderungen |
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Vorfälligkeitsentscheidung |
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1. Jänner 2019 |
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IAS 28, Änderungen |
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Langfristig gehaltene Anteile |
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1. Jänner 2019 |
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IFRIC 23 |
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Unsicherheit bezüglich |
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1. Jänner 2019 |
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IAS 19, Änderungen |
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Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltung |
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1. Jänner 2019 |
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Mit Ausnahme von IFRS 16 haben sich keine wesentlichen Auswirkungen aus den angeführten Änderungen und Neufassungen der Standards und Interpretationen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des voestalpine-Konzerns ergeben. Die Angaben aus der Erstanwendung von IFRS 16 sind unter dem Punkt Änderungen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unten ersichtlich.
Für Fragen zu den übrigen verwendeten Aufstellungsgrundsätzen wird auf den Konzernabschluss zum 31. März 2019 verwiesen, welcher die Basis für diesen Zwischenabschluss darstellt.
Der Konzernzwischenabschluss ist in Millionen Euro (= funktionale Währung des Mutterunternehmens) dargestellt. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Die vergleichenden Angaben beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf das 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2018/19 (Stichtag: 30. September 2018).
Der vorliegende Konzernzwischenabschluss wurde weder einer vollständigen Abschlussprüfung noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterzogen.
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