IFRS 16 Leases wird vom voestalpine-Konzern seit dem 1. April 2019 angewendet, wobei die Erstanwendung nach der modifizierten retrospektiven Methode erfolgte. Dementsprechend erfolgte keine Anpassung der Vorjahreswerte. Der neue Standard fasst die Regelungen zu Leasingbilanzierung zusammen und ersetzt IAS 17 sowie die damit im Zusammenhang stehenden Interpretationen.
Durch die neuen Regelungen entfällt die vormalige Unterscheidung zwischen Finance- und Operating-Leasingverhältnissen auf Seite des Leasingnehmers. Insofern sind vormalige Operating-Leasingverhältnisse grundsätzlich analog zu Finance-Leasingverhältnissen zu erfassen.
Die Gesellschaften des voestalpine-Konzerns traten zum Erstanwendungszeitpunkt als Leasingnehmer bei bisher als Operating-Leasing eingestuften Leasingverhältnissen auf, weshalb die Anwendung des IFRS 16 Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hatte.
Der voestalpine-Konzern hat die Aktivierung von Nutzungsrechten und der korrespondierenden Verbindlichkeiten als wesentlichste Auswirkung identifiziert. Es kommt statt der bisherigen Erfassung linearer Leasingaufwendungen zu einem Ansatz von Aufwendungen für die Abschreibung der Nutzungsrechte und Zinsen für die Leasingverbindlichkeiten, womit eine Verbesserung von EBITDA und EBIT sowie eine Verschiebung zwischen Cashflow aus der Betriebstätigkeit und Finanzierungstätigkeit einhergehen.
Der voestalpine-Konzern nutzt folgende Wahlrechte und Erleichterungsvorschriften:
- IFRS 16 wurde lediglich auf Vereinbarungen angewendet, die bereits vor dem Erstanwendungszeitpunkt als Leasingverhältnisse eingestuft wurden.
- Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten werden nicht gesondert in der Bilanz ausgewiesen, sondern im Anhang dargestellt.
- Zum Zeitpunkt der Erstanwendung wurde die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, angesetzt und in gleicher Höhe das Nutzungsrecht erfasst.
- Das Wahlrecht, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) und für Leasingverhältnisse für Vermögenswerte von geringem Wert kein Nutzungsrecht und keine Leasingverbindlichkeit anzusetzen, wird ausgeübt. Vermögenswerte von geringem Wert sind im voestalpine-Konzern jene Leasinggegenstände mit einem Anschaffungsneuwert von bis zu 5.000 EUR.
- Im Übergangszeitpunkt wurden Leasingverträge mit einer Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten als kurzfristig eingestuft.
- Bei Verträgen, die neben Leasing-Komponenten auch Nicht-Leasing-Komponenten enthalten, wird keine Trennung vorgenommen (davon ausgenommen sind Grundstücke und Gebäude).
- IFRS 16 wird nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.
Für bestehende Finance-Leasingverhältnisse ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leases auf die Eröffnungsbilanz zum 1. April 2019 dar:
Geänderte Darstellung in der Konzernbilanz |
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31.03.2019 |
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Weiterführung bestehendes Finanzierungs-leasing |
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Anpassungen gemäß IFRS 16 |
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01.04.2019 |
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Aktiva |
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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten |
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1.809,5 |
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2.181,5 |
Davon Nutzungsrechte |
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0,0 |
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21,9 |
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372,0 |
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393,9 |
Technische Anlagen und Maschinen |
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3.891,9 |
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3.910,2 |
Davon Nutzungsrechte |
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0,0 |
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1,3 |
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18,3 |
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19,6 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
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361,6 |
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407,7 |
Davon Nutzungsrechte |
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0,0 |
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1,6 |
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46,1 |
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47,7 |
Summe Sachanlagen |
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6.580,2 |
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24,8 |
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436,4 |
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7.016,6 |
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Summe Aktiva |
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15.651,6 |
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16.088,0 |
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Passiva |
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Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
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2.661,8 |
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3.054,8 |
Davon langfristige Leasingverbindlichkeiten |
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7,4 |
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393,0 |
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400,4 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
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1.142,3 |
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1.185,7 |
Davon kurzfristige Leasingverbindlichkeiten |
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7,9 |
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43,4 |
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51,3 |
Summe Passiva |
|
15.651,6 |
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|
|
436,4 |
|
16.088,0 |
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Mio. EUR |
Die Leasingzahlungen von Leasingverhältnissen, welche bisher als Operating Lease klassifiziert wurden, in Höhe von 549,1 Mio. EUR wurden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst und mit deren Barwert als Leasingverbindlichkeiten zum 1. April 2019 angesetzt. Der dafür verwendete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz betrug zum Erstanwendungszeitpunkt 2,16 %.
Den zum 31. März 2019 dargestellten Verpflichtungen aus unkündbaren Operating Lease-Verhältnissen in Höhe von 207,0 Mio. EUR stehen zum Erstanwendungszeitpunkt des IFRS 16 zum 1. April 2019 Brutto-Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 549,1 Mio. EUR gegenüber. Der Unterschiedsbetrag betrifft einerseits vermindernde Effekte aus kurzfristigen Leasingverhältnissen, Leasingverhältnissen für Vermögenswerte von geringem Wert sowie andererseits erhöhende Effekte aufgrund der Berücksichtigung von Verlängerungs-, Kauf- und Kündigungsoptionen über die Mindestleasinglaufzeit hinaus. Vom Management waren Einschätzungen zu treffen, ob eine Laufzeitverlängerung hinreichend sicher ist, was insbesondere bei hohen Investitionen in geleaste Immobilien und bei Vermögenswerten, die eine zentrale Funktion in einzelnen Kernaktivitäten erfüllen, angenommen wurde.
Durch Abzug des Abzinsungseffekts in Höhe von 112,7 Mio. EUR von den Brutto-Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 549,1 Mio. EUR ergeben sich die Netto-Leasingverbindlichkeiten ohne Finanzierungleasing in Höhe von 436,4 Mio. EUR laut Umstellungstabelle Bilanz.
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