Die allgemeinen Planungs- und Modellbeschreibungen, wie im Geschäftsbericht 2023/24 unter Punkt 11. Wertminderungen und Wertaufholungen angeführt, haben nach wie vor Gültigkeit.
Impairmenttest von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit Firmenwerten
Der voestalpine-Konzern ermittelt den erzielbaren Betrag von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in der Regel nach dem Value-in-Use-Konzept. Bei der firmenwerttragenden Einheit Automotive Components mit einem Firmenwert in Höhe von 38,8 Mio. EUR wurde mit 23. September 2024 ein Managementbeschluss zur Restrukturierung gefasst und am 18. Oktober 2024 an die Belegschaft kommuniziert. Dieser führt zu einer Veränderung der Cashflow-Planung, die im Zuge der Ermittlung eines Value in Use per 30. September 2024 noch nicht berücksichtigt werden darf. Der erzielbare Betrag wurde daher auf Basis eines einkommensbasierten Fair Values abzüglich Veräußerungskosten bestimmt. Die prognostizierten Cashflows werden mittels eines kapitalwertorientierten Verfahrens (Discounted Cashflow-Methode) auf einen Barwert abgezinst. Dementsprechend gelten die im Konzernabschluss beschriebenen, mit einer Discounted Cashflow-Bewertung einhergehenden Unsicherheiten und darüber hinaus insbesondere Unsicherheiten betreffend die Einschätzung über die Zahlungsstromauswirkungen der Restrukturierung – vor allem der Erfolg nicht personalbezogener Maßnahmen, Höhe der Einsparungen und deren zeitlicher Anfall.
Mit der Restrukturierung wird auf die strukturellen Veränderungen und rückläufigen Kundenbedarfe im Automobilsektor mit einer Reorganisation der Automotive Components-Standorte in Deutschland reagiert. Die Werke in Dettingen, Schmölln, Schwäbisch Gmünd und Böhmenkirch werden zukünftig in einem Produktionsverbund mit jeweiliger Technologie- bzw. Produktspezialisierung zusammenarbeiten. Der Geschäftsbetrieb in Birkenfeld soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse von Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der IG Metall eingestellt werden.
Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts wird in seiner Gesamtheit in die Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie eingeordnet, da wesentliche Inputfaktoren (insbesondere Cashflows) nicht am Markt beobachtbar sind.
Aus der Gegenüberstellung des ermittelten erzielbaren Betrags und des Buchwerts ergibt sich zum 30. September 2024 kein Impairmentbedarf. Zum 30. September 2024 wurde in der ewigen Rente mit einer Wachstumsrate von 1,37 % (2023/24: 1,37 %) gerechnet. Der WACC betrug 8,78 % (2023/24: 9,32 %) nach Steuern, vor Steuern 11,11 % (2023/24: 12,14 %).
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sind Abzinsungssatz und Cashflows. Eine Änderung dieser Annahmen birgt ein Risiko, dass in Zukunft eine wesentliche Anpassung der Buchwerte erforderlich werden könnte.
Bei den firmenwerttragenden Einheiten Automotive Components und HPM Production würde eine Erhöhung des Abzinsungssatzes nach Steuern um einen Prozentpunkt bzw. eine Reduktion der Cashflows um 10 % bzw. 20 % folgende Unterdeckung der Buchwerte nach sich ziehen.
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Buchwertüberdeckung |
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Abzinsungssatz |
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Cashflow |
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Cashflow |
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30.09.2024 |
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Automotive Components |
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35,9 |
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–47,9 |
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–34,0 |
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–103,8 |
HPM Production |
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71,2 |
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–192,3 |
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–128,6 |
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–328,3 |
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31.03.2024 |
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Automotive Components |
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0,0 |
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–76,7 |
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–56,8 |
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–113,6 |
HPM Production |
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144,4 |
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–106,1 |
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–56,6 |
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–257,6 |
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Mio. EUR |